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Kurzinfo für Vereinswechsel von AmateurenAuszug aus § 7 SpO: Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens 30.06. nachweisbar schriftlich abmelden.
Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben mit Rückschein zu, so ist er verpflichtet, dem Spieler, dem neuen Verein oder der Geschäftsstelle des SWFV den Spielerpass mit den vollständigen Eintragungen auf der Passrückseite, versehen mit Vereinsstempel und Unterschrift, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung zuzusenden. Wird diese Frist nicht eingehalten, werden die eingereichten Unterlagen so bearbeitet, als sei vom abgebenden Verein die Freigabe erteilt.
ACHTUNG ! ABMELDUNGEN IM EMAIL-POSTFACH DER VEREINE SIND ZULÄSSIG !
Folgende Unterlagen müssen bis 31.08. der Geschäftsstelle vollständig vorliegen:
- Passantrag des aufnehmenden Vereins vollständig und gut lesbar ausgefüllt, mit
- Der Spielerpass bzw. eine Verlustmeldung des Spielerpasses (Verlustmeldung auf Vereinsbriefpapier mit Datum, Vereinsstempel und Unterschrift eines Vereinsvertreters) mit den Vermerken über das genaue Abmeldedatum, Tag des letzten Spiels und über die Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung der Freigabe sowie Vereinsstempel und Unterschrift
WIR MACHEN SIE DARAUF AUFMERKSAM, DASS VON DER GESCHÄFTSSTELLE AUCH WEITERHIN KOMPLETTE EINGESCANNTE UNTERLAGEN SOWIE KOMPLETTE UNTERLAGEN PER FAX, DIE IN DER VERBANDSPASSSTELLE ZUM 31.08. EINGEHEN, ZUR FRISTWAHRUNG DES 31.08. (NICHT ZUR BEARBEITUNG) AKZEPTIERT WERDEN. AUS DIESEM GRUND MÖCHTEN WIR SIE EXPLIZIT DARAUF HINWEISEN, DASS POSTALISCHE UNTERLAGEN NACH DEM 31.08. NICHT MEHR GEM. § 7 SpO FÜR EINE SOFORTIGE SPIELERLAUBNIS ANERKANNT WERDEN !!!
Die nachträgliche Freigabe muss auf Vereinsbriefpapier mit Datum, Vereinsstempel und Unterschrift des abgebenden Vereins erfolgen und bis spätestens 31.08. der Geschäftsstelle vorliegen.
Ein Eingang nach dem 31.08. wird im Hinblick auf eine sofortige Spielerlaubnis trotz Freigabe nicht berücksichtigt!
Kurzinfo für Vereinswechsel von Vertragsamateuren in der Wechselperiode I
Auszug aus § 7a SpO:
Wir weisen darauf hin, dass für die Erteilung der Spielerlaubnis von Vertragsamateuren, neben dem Amateurvertrag ebenfalls ein vollständig ausgefüllter Passantrag des aufnehmenden Vereins erforderlich ist.
Beachten Sie bitte folgendes: Bei einer Vertragsauflösung im 1. Spieljahr ist für die Erteilung einer erneuten Spielerlaubnis des Spielers die Zahlung der Aufwandsentschädigung an den vorhergehenden Verein dringend erforderlich.
ACHTUNG ! SPIELER, DIE SICH NICHT BIS ZUM 30.06. BEIM ABGEBENDEN VEREIN ABGEMELDET HABEN UND SCHLIESSEN DANACH EINEN VERTRAGSAMATEURVERTRAG AB, KÖNNEN BEI VERTRAGSAUFLÖSUNG UND FREIGABE DES ABGEBENDEN VEREINS KEINE SOFORTIGE SPIELERLAUBNIS VOR DER WECHSELPERIODE II ALS AMATEUR ERLANGEN !
Der Spielerpass eines Vertragsamateurs, dessen Vertrag abgelaufen ist, muss mit der Erklärung des Spielers über seinen künftigen Status als Amateur bzw. einer Vertragsverlängerung zur Datenänderung auf dem Spielerpass bis 30.06. der Abteilung Spielbetrieb zugesandt werden (nach Ablauf des Vertrages erlischt sofort die Spielerlaubnis).
Die kompletten Vereinswechselmodalitäten finden Sie in der Spielordnung unter § 7 „Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren“ und § 7a „Vereinswechsel eines Vertragsspielers“ auf unserer Homepage www.swfv.de.
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Informationen zum Vereinswechsel in der Wechselperiode I finden Sie HIER
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