Vom 21.06.10 bis einschließlich 30.09.10 gilt für den Schalter- und Telefondienst in allen Passangelegenheiten folgendes:
Öffnungszeiten der Passstelle:
Schalter:
Montag – Freitag
08.00 Uhr – 11.00 Uhr
Pässe werden am Schalter nicht sofort bearbeitet. Wir bitten um Ihr Verständnis !!!
---------------------------------------------------------------------------------Passstellen-Hotline für Telefonauskünfte bezüglich „einfacher“ Fragen, wie z.B. Spielerlaubnis bereits erteilt oder nicht:
Telefonnummer Hotline
06323/94936-44
Montag – Freitag
09.30 Uhr - 11.30 Uhr
13.30 Uhr - 15.30 Uhr
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Konkrete Auskünfte über bereits erteilte (unklare) Spielberechtigungen sowie Anfragen über Wechselbestimmungen allgemein:
Telefonnummer Hotline
06323/94936-44
oder
Montag – Freitag: 08.00 Uhr – 09.30 Uhr
Telefon-Nr. Sachbearbeiter: 06323/94936-20 (Herr Hack)
06323/94936-22 (Frau Mayer)
Fax-Nr.: 06323/94936-77 Emailadresse: pw@swfv.de
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Kurzinfo für Vereinswechsel von Amateuren
in der Wechselperiode I
Auszug aus § 7 SpO: Will ein Spieler seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens 30.06. nachweisbar schriftlich abmelden.
Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben mit Rückschein zu, so ist er verpflichtet, dem Spieler, dem neuen Verein oder der Geschäftsstelle des SWFV den Spielerpass mit den vollständigen Eintragungen auf der Passrückseite, versehen mit Vereinsstempel und Unterschrift, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung zuzusenden. Wird diese Frist nicht eingehalten, erhält der abzugebende Spieler eine Spielerlaubnis, als sei die Freigabe erteilt.
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ACHTUNG ! ABMELDUNGEN IM EMAIL-POSTFACH DER VEREINE SIND ZULÄSSIG !
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Folgende Unterlagen müssen bis 31.08. der Geschäftsstelle vollständig vorliegen:
- Passantrag des aufnehmenden Vereins vollständig und gut lesbar ausgefüllt, mit Vereinsstempel, Unterschrift eines Vereinsvertreters sowie Unterschrift de(s/r) Spieler(s/in) bzw. eines Erziehungsberechtigten
- Der Spielerpass bzw. eine Verlustmeldung des Spielerpasses (Verlustmeldung auf Vereinsbriefpapier mit Datum, Vereinsstempel und Unterschrift eines Vereinsvertreters) mit den Vermerken über das genaue Abmeldedatum, Tag des letzten Spiels und über die Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung der Freigabe sowie Vereinsstempel und Unterschrift
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Die nachträgliche Freigabe muss auf Vereinsbriefpapier mit Datum, Vereinsstempel und Unterschrift des abgebenden Vereins erfolgen und bis spätestens 31.08. der Geschäftsstelle vorliegen.
Ein Eingang nach dem 31.08. wird im Hinblick auf die zu erteilende Spielerlaubnis nicht berücksichtigt!
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Kurzinfo für Vereinswechsel von Vertragsamateuren in der Wechselperiode I
Auszug aus § 7a SpO: Wir weisen darauf hin, dass für die Erteilung der Spielerlaubnis von Vertragsamateuren, neben dem Amateurvertrag ebenfalls ein vollständig ausgefüllter Passantrag des aufnehmenden Vereins erforderlich ist.
Beachten Sie bitte folgendes: Bei einer Vertragsauflösung im 1. Spieljahr ist für die Erteilung einer erneuten Spielerlaubnis des Spielers die Zahlung der Aufwandsentschädigung an den vorhergehenden Verein dringend erforderlich.
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ACHTUNG ! SPIELER, DIE SICH NICHT BIS ZUM 30.06. BEIM ABGEBENDEN VEREIN ABGEMELDET HABEN UND SCHLIESSEN DANACH EINEN VERTRAGSAMATEURVERTRAG AB, KÖNNEN BEI VERTRAGSAUFLÖSUNG UND FREIGABE DES ABGEBENDEN VEREINS KEINE SOFORTIGE SPIELERLAUBNIS VOR DER WECHSELPERIODE II ALS AMATEUR ERLANGEN !
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Der Spielerpass eines Vertragsamateurs, dessen Vertrag abgelaufen ist, muss mit der Erklärung des Spielers über seinen künftigen Status als Amateur bzw. einer Vertragsverlängerung zur Datenänderung auf dem Spielerpass bis 30.06. der Abteilung Spielbetrieb zugesandt werden (nach Ablauf des Vertrages erlischt sofort die Spielerlaubnis).
Die kompletten Vereinswechselmodalitäten finden Sie in der Spielordnung unter § 7 „Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren“ und § 7a „Vereinswechsel eines Vertragsspielers“ auf unserer Homepage www.swfv.de.


