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Ungültige Spielerlaubnis

 § 10 SPO  

 

 

Eine durch falsche Angaben oder unter Verheimlichung wichtiger Umstände erwirkte Spielerlaubnis ist von Anfang an ungültig. Sucht bei einem Verein ein unbekannter Spieler um Aufnahme nach, so soll der Verein unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum und letztem Aufenthaltsort bei der Verbandsgeschäftsstelle ein öffentliches Aufgebot zur Erhebung von Einsprüchen gegen die Aufnahme beantragen. Die Folgen von falschen Angaben oder der Verheimlichung wichtiger Umstände durch einen Spieler treffen nicht nur diesen, sondern auch den Verein, wenn er sich von dem Spieler täuschen ließ und ihm ohne Nachprüfung oder Beantragung des Aufgebots Glauben geschenkt hat.

 

 

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