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Übergebietlicher Vereinswechsel und Vereinswechsel vom und ins Ausland

§ 9 SPO

 

Für Spieler, die aus anderen Mitgliedsverbänden des DFB kommen, ist die Zustimmung des abgebenden Vereins und des abgebenden Landesverbandes erforderlich. Die Freigabe ist beim Landesverband des abgebenden Vereins schriftlich zu beantragen. Wenn sich der abgebende Verband nicht innerhalb von 30 Tagen - gerechnet von der Antragstellung ab - äußert, gilt die Freigabe als erteilt.

   

Auf die Einholung der Freigabe des abgebenden Verbandes kann verzichtet werden, wenn der Geschäftsstelle der Spielerpass mit Freigabe des abgebenden Vereins vorliegt. Die Spielerlaubnis wird nach Maßgabe der übrigen Bestimmungen erteilt. In diesem Fall ist der abgebende Landesverband sofort schriftlich über die erteilte Spielerlaubnis zu unterrichten. Auf begründetes Verlangen des abgebenden Verbandes ist die Spielerlaubnis unverzüglich aufzuheben.

   

Für Spieler, die zu Vereinen anderer Mitgliedsverbände des DFB wechseln, hat der abgebende Verein innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Passanforderung durch den SWFV dahingehend Stellung zu nehmen, ob sich der Spieler abgemeldet hat und ob er die Freigabe erteilt oder nicht. Der Spielerpass ist in jedem Fall innerhalb dieser Frist einzusenden. Erteilt der Verein die Freigabe oder gibt er innerhalb der Frist keine Stellungnahme ab, erfolgt die Freigabe gegenüber dem anderen Mitgliedsverband gemäß der Spielordnung des DFB.

   

Für Spieler, die aus dem Ausland kommen, muss über den DFB die Zustimmung des abgebenden Nationalverbandes eingeholt werden. Die Wartefrist beginnt grundsätzlich mit dem Eingang des Antrags auf  Erteilung der Spielerlaubnis beim SWFV. Hat der abgebende Nationalverband auf dem Internationalen Freigabeschein als Datum der Freigabe einen Termin vor dem Tag des Eingangs des Antrags auf Spielerlaubnis eingetragen, beginnt die Wartefrist ab diesem Datum.

   

Für Spieler, die zu Vereinen im Ausland wechseln, muss der aufnehmende Nationalverband über den DFB die Zustimmung des SWFV einholen. Vereinswechsel zu einem anderen FIFA-Nationalverband richten sich nach den Bestimmungen des FIFA-Reglements betreffend Status und Transfer von Spielern und nach § 9 der DFB-Spielordnung.

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