§ 33 SPO
1. Der AH-Spielbetrieb ist in die AH-Ü32-, AH-Ü40- und AH-Ü50-Wettbewerbe gegliedert. Die Leitung des Spielbetriebs obliegt auf Kreisebene dem Kreisausschuss, für die weiterführenden Spiele den Bezirksausschüssen und für die Endturniere um die Südwestmeisterschaft dem Verbandsspielausschuss. Als Grundlage dienen die jeweiligen Durchführungsbestimmungen des SWFV.
2. Es dürfen nur Spieler teilnehmen, die das jeweils bezeichnete Lebensjahr für die vorgenannten Wettbewerbe vollendet haben. Bei Wettbewerben, die zur Teilnahme an weiterführenden Meisterschaften berechtigen, gelten die Stichtagsregelungen des Deutschen Fußball-Bundes.
3. Die Saison der AH-Wettbewerbe beginnt am 01.07. und endet am 30.06. des folgenden Jahres.
4. Alle AH-Wettbewerbsspiele des SWFV sind Pflichtspiele.
5. Die Wettbewerbsspiele aller Altersstufen auf Verbands- und Bezirksebene werden grundsätzlich in Turnierform durchgeführt. Die jeweiligen Turniersieger sind berechtigt, an den weiterführenden Wettbewerben teilzunehmen. Bei Verzicht des Erstplatzierten wird das Recht auf den Zweitplatzierten übertragen. Der Ü40-Südwestmeister ist berechtigt, am Ü40-Regionalverbandsturnier teilzunehmen, um sich dadurch für die Deutsche Meisterschaft zu
qualifizieren.
6. Beim AH-Ü32-Freundschaftsspielbetrieb können zwei Ausnahmegenehmigungen pro Verein vom zuständigen Kreisvorsitzenden erteilt werden. Nehmen Spieler, die das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber eine Ausnahmegenehmigung für AH-Spiele besitzen an Meisterschafts- und Pokalspielen im Seniorenspielbetrieb teil, verliert die Ausnahmegenehmigung sofort ihre Gültigkeit.
7. Die Spielzeiten der einzelnen Wettbewerbe sind in den Durchführungsbestimmungen festgelegt.
8. Die Bildung von AH-Spielgemeinschaften ist für alle Wettbewerbe grundsätzlich zugelassen. AH-Spielgemeinschaften können bei dem zuständigen Kreisvorsitzenden beantragt und bis auf Widerruf genehmigt werden. Bei kreisübergreifenden Anträgen entscheidet der
Verbandsspielausschuss.
9. Alle AH-Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele sind im DFBnet anzusetzen.
10. Diese Regelung tritt ab dem neuen Spieljahr (01.07.2010) in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bestehende Spielberechtigungen für Freundschaftsspiele gelten fort.




