Schadensfall

Unfall oder Schadensfall - was nun?

Unfälle und Schadensfälle haben eines gemeinsam: Ihre Folgen sind negativ und deshalb möchte man sie vermeiden. Und doch lässt sich das Risiko auch mit noch so großer Umsicht zwar vermindern, aber nicht völlig ausschließen. Unfallversicherungen dienen dazu, den Schaden in einem solchen Fall so gut wie möglich zu begrenzen. Damit die Schadensregulierung möglichst reibungslos ablaufen kann, aber auch zur Vorbeugung gegen Missbrauch und Betrügereien, bestehen die Versicherer auf der Einhaltung von Vorgaben bei Melde- und Regulierungsverfahren.

Genauso ist dies auch bei der Sportunfallversicherung, die die Mitgliedsvereine des Sportbundes für ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen haben. Die folgende Zusammenstellung erläutert, wann und wie der Unfall eines Vereinsmitgliedes bei der Generali Deutschland Versicherung zu melden ist.

Wann melden?

1. Tödlicher Unfall

Sofort, spätestens zu Beginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag.

 

2. Sonstige Schadensfälle

Umgehend, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Schadeneintritt.

 

3. Kfz-Schäden

Sind ebenfalls sofort zu melden (bei Schäden unter 1.000 Euro muss kein Sachverständiger der Generali Deutschland Versicherung AG hinzugezogen werden).

Zu jedem Kfz-Schaden muss seit 1.1.2000 in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden.

Wie melden?

1. Tödlicher Unfall

0721/9342-6942 oder -6943, Postfach 43 49, 76028 Karlsruhe 

 

2. Sonstige Unfälle

Schriftlich mit Unfallmeldekarte. Unfallmeldekarten sind über das Versicherungsbüro beim Sportbund Pfalz oder Sportbund Rheinhessen, zu erhalten.

 

3. Haftpflichtansprüche

Schriftlich, formlos.

 

4. Zusatzhaftpflicht PKW (wenn abgeschlossen)

Bei Schäden über 1.000 Euro (eigene Schätzung) telefonisch beim Versicherungsbüro des Sportbundes Pfalz oder des Sportbundes Rheinhessen, damit ein Sachverständiger beauftragt werden kann. Sonst schriftlich formlos, mit formeller Schadenanzeige.

 

Bei der Meldung sind folgende Angaben wichtig:

- Genaue Bezeichnung des Vereins

- Schadentag

- Amtliches Kennzeichen des geschädigten Fahrzeuges

- Name des Fahrzeughalters

- Wo steht das Fahrzeug – wo kann es besichtigt werden

- Geschätzte Reparaturkosten

 

Achtung:

Ohne Genehmigung der Generali Deutschland Versicherung AG darf kein Sachverständiger beauftragt werden, es sei denn, der Fahrzeughalter möchte die Kosten hierfür selbst übernehmen.

Zu jedem Unfall muß die Polizei hinzugerufen werden.

 

5. Rechtsschutz

Schriftlich, formlos.

Wo melden?

A&M-BUSPO

Versicherungsbüro

Generali Deutschland Versicherung AG
Generali Deutschland Versicherung AG - Versicherungsbüro
Postfach 43 49 - 76028 Karlsruhe
Telefon: 0721/9342-6942 oder -6943
Fax: 0721/9342-6946

Sportbund Pfalz

Versicherungsbüro

Platzhalter | Bild Person
Sportbund Pfalz
Postfach 15 08 - 67604 Kaiserslautern
Telefon: 0631/ 34 112-28

Sportbund Rheinhessen

Versicherungsbüro

Platzhalter | Bild Person
Sportbund Rheinhessen
Rheinallee 1 - 55116 Mainz
Telefon: 06131/ 2814-214
Fax: 06131-2814-222
Was melden – was beachten?

1. Bei der ersten Meldung

Kurze Schilderung der Ihnen bekannten Umstände bzw. Angaben, die im Formular verlangt werden (z. B. Unfallmeldekarte).

 

2. Allgemein

Alle angeforderten Informationen an die geforderten Stellen geben, das spart Zeit.

 

3. Unfalltod

Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung und Unfallmeldekarte nachreichen.

 

4. Unfall-Invalidität

Art und Umfang der Dauerfolgen schriftlich angeben. Denken Sie daran, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht 18 Monate nach dem Unfalltag angemeldet sind.

 

5. Verdienstausfall

Vollständig ausgefüllter Antrag (blaues Formular), erhältlich beim Generali Deutschland Versicherung AG Versicherungsbüro, einreichen.

 

6. Krankenhaustagegeld

Diese Deckung besteht nicht automatisch über den Rahmenvertrag. Bitte fragen Sie Ihren Vereinsvorstand, ob dieses Risiko versichert ist. Wenn Versicherungsschutz besteht, stellen Sie bitte die Ansprüche schriftlich, und zwar mit einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Diagnose und die Dauer der stationären Behandlung.