Schadensfall
Unfall oder Schadensfall - was nun?
Unfälle und Schadensfälle haben eines gemeinsam: Ihre Folgen sind negativ und deshalb möchte man sie vermeiden. Und doch lässt sich das Risiko auch mit noch so großer Umsicht zwar vermindern, aber nicht völlig ausschließen. Unfallversicherungen dienen dazu, den Schaden in einem solchen Fall so gut wie möglich zu begrenzen. Damit die Schadensregulierung möglichst reibungslos ablaufen kann, aber auch zur Vorbeugung gegen Missbrauch und Betrügereien, bestehen die Versicherer auf der Einhaltung von Vorgaben bei Melde- und Regulierungsverfahren.
Genauso ist dies auch bei der Sportunfallversicherung, die die Mitgliedsvereine des Sportbundes für ihre Mitgliedsvereine abgeschlossen haben. Die folgende Zusammenstellung erläutert, wann und wie der Unfall eines Vereinsmitgliedes bei der Generali Deutschland Versicherung zu melden ist.
1. Tödlicher Unfall
Sofort, spätestens zu Beginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag.
2. Sonstige Schadensfälle
Umgehend, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Schadeneintritt.
3. Kfz-Schäden
Sind ebenfalls sofort zu melden (bei Schäden unter 1.000 Euro muss kein Sachverständiger der Generali Deutschland Versicherung AG hinzugezogen werden).
Zu jedem Kfz-Schaden muss seit 1.1.2000 in jedem Fall die Polizei hinzugezogen werden.
1. Tödlicher Unfall
0721/9342-6942 oder -6943, Postfach 43 49, 76028 Karlsruhe
2. Sonstige Unfälle
Schriftlich mit Unfallmeldekarte. Unfallmeldekarten sind über das Versicherungsbüro beim Sportbund Pfalz oder Sportbund Rheinhessen, zu erhalten.
3. Haftpflichtansprüche
Schriftlich, formlos.
4. Zusatzhaftpflicht PKW (wenn abgeschlossen)
Bei Schäden über 1.000 Euro (eigene Schätzung) telefonisch beim Versicherungsbüro des Sportbundes Pfalz oder des Sportbundes Rheinhessen, damit ein Sachverständiger beauftragt werden kann. Sonst schriftlich formlos, mit formeller Schadenanzeige.
Bei der Meldung sind folgende Angaben wichtig:
- Genaue Bezeichnung des Vereins
- Schadentag
- Amtliches Kennzeichen des geschädigten Fahrzeuges
- Name des Fahrzeughalters
- Wo steht das Fahrzeug – wo kann es besichtigt werden
- Geschätzte Reparaturkosten
Achtung:
Ohne Genehmigung der Generali Deutschland Versicherung AG darf kein Sachverständiger beauftragt werden, es sei denn, der Fahrzeughalter möchte die Kosten hierfür selbst übernehmen.
Zu jedem Unfall muß die Polizei hinzugerufen werden.
5. Rechtsschutz
Schriftlich, formlos.
A&M-BUSPO
Versicherungsbüro
Sportbund Pfalz
Versicherungsbüro
Sportbund Rheinhessen
Versicherungsbüro
1. Bei der ersten Meldung
Kurze Schilderung der Ihnen bekannten Umstände bzw. Angaben, die im Formular verlangt werden (z. B. Unfallmeldekarte).
2. Allgemein
Alle angeforderten Informationen an die geforderten Stellen geben, das spart Zeit.
3. Unfalltod
Sterbeurkunde, ärztliche Todesbescheinigung und Unfallmeldekarte nachreichen.
4. Unfall-Invalidität
Art und Umfang der Dauerfolgen schriftlich angeben. Denken Sie daran, dass die Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht 18 Monate nach dem Unfalltag angemeldet sind.
5. Verdienstausfall
Vollständig ausgefüllter Antrag (blaues Formular), erhältlich beim Generali Deutschland Versicherung AG Versicherungsbüro, einreichen.
6. Krankenhaustagegeld
Diese Deckung besteht nicht automatisch über den Rahmenvertrag. Bitte fragen Sie Ihren Vereinsvorstand, ob dieses Risiko versichert ist. Wenn Versicherungsschutz besteht, stellen Sie bitte die Ansprüche schriftlich, und zwar mit einer Bescheinigung des Krankenhauses über die Diagnose und die Dauer der stationären Behandlung.