- Verband
- Spielbetrieb
- Qualifizierung
- Soziales
- Service
Verbandsgericht
Dr. Matthias Weidemann
Vorsitzender
Dr. Matthias Weidemann
Mainz-Drais
Helmut Konrad
Stellv. Vorsitzender / Beisitzer Nahe

Helmut Konrad
Idar-Oberstein
Holger Radke
Beisitzer Vorderpfalz

Holger Radke
Böhl-Iggelheim
Markus Vogelsberger
Beisitzer Rheinhessen

Markus Vogelsberger
Ingelheim am Rhein
Dr. Falko Zink
Beisitzer Westpfalz

Dr. Falko Zink
Kaiserslautern
Andreas Schank
Beisitzer Junioren

Andreas Schank
Dr. Uta Hein
Beisitzerin Frauen und Mädchen

Dr. Uta Hein
Mainz
Felix Wichert
Jungfunktionär

Felix Wichert
Mainz-Drais
Timo Hammer
Hauptamtlicher Mitarbeiter SWFV

Aufgaben und Zuständigkeiten gemäß § 14 Nr. 2 b) SWFV-Satzung
Dem Verbandsgericht obliegt die Rechtsprechung nach der Rechts- und Verfahrensordnung.
Es ist sachlich zuständig: Das Verbandsgericht ist die Berufungsinstanz für alle erstinstanzlichen Urteile der Verbandsgerichtsbarkeit, mit Ausnahme der Urteile des Einzelrichters auf Kreisebene. Weiterhin ist es sachlich zuständig:
1. für Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen im Rahmen des § 15 der Schiedsrichter-Ordnung;
2. für Verwaltungsangelegenheiten, welche das Präsidium dem Verbandsgericht zur Entscheidung überträgt;
3. für Entscheidungen gemäß § 7 Nummer 5 der der Rechts- und Verfahrensordnung und bei Streit über die sachliche Zuständigkeit;
4. für Disziplinarverfahren gegen Mitglieder von Verbandsorganen, soweit Verstöße gegen die Funktionspflichten oder verbandsschädigendes Verhalten in Frage stehen;
5. bei Verstößen gegen den Amateurgrundsatz;
6. für Streitigkeiten aus Verträgen gemäß § 22 DFB-Spielordnung;
7. für alle sonstigen ihm vom Präsidium übertragenen Rechtsfälle.