Verbandsgericht

Vorsitzende

Vorsitzende

Dr. Uta Hein
Dr. Uta Hein
Mainz

Beisitzer - Holger Radke

Beisitzer Nahe

Platzhalter | Bild Person
Holger Radke
Böhl-Iggelheim

Beisitzer - Dr. Falko Zink

Beisitzer Westpfalz

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Dr. Falko Zink
Kaiserslautern

Markus Vogelsberger

Beisitzer - Beisitzer Rheinhessen

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Markus Vogelsberger
Ingelheim am Rhein

Besitzer - Andreas Schank

Beisitzer Junioren

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Andreas Schank

Timo Hammer

Hauptamtlicher Mitarbeiter SWFV

Timo Hammer - SWFV
Timo Hammer
Edenkoben
Telefon: 06323 94936-34
Mobil: 0159 067 300 25
Aufgaben und Zuständigkeiten gemäß § 14 Nr. 2 b) SWFV-Satzung

Dem Verbandsgericht obliegt die Rechtsprechung nach der Rechts- und Verfahrensordnung.
Es ist sachlich zuständig: Das Verbandsgericht ist die Berufungsinstanz für alle erstinstanzlichen Urteile der Verbandsgerichtsbarkeit, mit Ausnahme der Urteile des Einzelrichters auf Kreisebene. Weiterhin ist es sachlich zuständig:

 

1. für Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen im Rahmen des § 15 der Schiedsrichter-Ordnung;
2. für Verwaltungsangelegenheiten, welche das Präsidium dem Verbandsgericht zur Entscheidung überträgt;
3. für Entscheidungen gemäß § 7 Nummer 5 der der Rechts- und Verfahrensordnung und bei Streit über die sachliche Zuständigkeit;
4. für Disziplinarverfahren gegen Mitglieder von Verbandsorganen, soweit Verstöße gegen die Funktionspflichten oder verbandsschädigendes Verhalten in Frage stehen;
5. bei Verstößen gegen den Amateurgrundsatz;
6. für Streitigkeiten aus Verträgen gemäß § 22 DFB-Spielordnung;
7. für alle sonstigen ihm vom Präsidium übertragenen Rechtsfälle.