Verbandsgericht
Dr. Matthias Weidemann
Vorsitzender
Helmut Konrad
Stellv. Vorsitzender / Beisitzer Nahe
Holger Radke
Beisitzer Vorderpfalz
Markus Vogelsberger
Beisitzer Rheinhessen
Dr. Falko Zink
Beisitzer Westpfalz
Andreas Schank
Beisitzer Junioren
Dr. Uta Hein
Beisitzerin Frauen und Mädchen
Felix Wichert
Jungfunktionär
Timo Hammer
Hauptamtlicher Mitarbeiter SWFV
Dem Verbandsgericht obliegt die Rechtsprechung nach der Rechts- und Verfahrensordnung.
Es ist sachlich zuständig: Das Verbandsgericht ist die Berufungsinstanz für alle erstinstanzlichen Urteile der Verbandsgerichtsbarkeit, mit Ausnahme der Urteile des Einzelrichters auf Kreisebene. Weiterhin ist es sachlich zuständig:
1. für Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen im Rahmen des § 15 der Schiedsrichter-Ordnung;
2. für Verwaltungsangelegenheiten, welche das Präsidium dem Verbandsgericht zur Entscheidung überträgt;
3. für Entscheidungen gemäß § 7 Nummer 5 der der Rechts- und Verfahrensordnung und bei Streit über die sachliche Zuständigkeit;
4. für Disziplinarverfahren gegen Mitglieder von Verbandsorganen, soweit Verstöße gegen die Funktionspflichten oder verbandsschädigendes Verhalten in Frage stehen;
5. bei Verstößen gegen den Amateurgrundsatz;
6. für Streitigkeiten aus Verträgen gemäß § 22 DFB-Spielordnung;
7. für alle sonstigen ihm vom Präsidium übertragenen Rechtsfälle.