Vereinsadministration
Der Vereinsadministrator wird ab dem 01.01.2019 für alle Vereine verpflichtend eingeführt. Auf Grundlage der neuen EU-Datenschutzgrundordnung ist dieser im Hinblick auf die DFBnet Kennungen alternativlos, bietet den Vereinen aber diverse Vorteile.
Mittlerweile hat der Verein mehr als 15 unterschiedliche DFBnet-Kennungen und der organisatorische Mehraufwand bei (J)SG mit wechselnder Federführung nimmt weiter zu. Ab sofort ist es möglich mit einer Personenkennen (nach Berechtigung durch den Vereinsadministrator) alle zugewiesenen Rechte zu bearbeiten.
Weiterführende Informationen zum Thema
DFBnet Vereinsadministration Leitfaden
Antrag auf Berechtigung für das DFBnet-Modul "Vereinsadministration" (PDF)
Antrag auf Berechtigung für das DFBnet-Modul "Vereinsadministration" (Word)
Muster Datenschutzerklärung (PDF)
Muster Datenschutzerklärung (Word)
DFBnet Berechtigungsmatrix
DFBnet Modul-Einordnung im Ampelsystem
Vereinsadministration-Empfehlung-Rechtevergabe
Präsentation der Kreisbereisung 2018