- Verband
- Spielbetrieb
- Qualifizierung
- Soziales
- Service
News

x
Leitfaden Saison 2021/22
01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach
01. Sep 2021
Spielbetrieb
Leitfaden Saison 2021/22
x
Leitfaden Saison 2021/22
01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach
Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7…
Weiterlesen...
x
Leitfaden Saison 2021/22
01. Sep 2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach

x
Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.
10. Apr. 2021
Spielbetrieb
Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
x
Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.
In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung…
Weiterlesen...
x
Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10. Apr. 2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

x
ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
11. Juni 2020
Spielbetrieb
ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
x
ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des…
Weiterlesen...
x
ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11. Juni 2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
SWFV Meldungen

x
Fußball-Ferien-Freizeiten der DFB-Stiftung Egidius Braun
Gesellschaftliche Verantwortung

Die DFB-Stiftung Egidius Braun lädt auch im Sommer 2026 wieder 75 Vereinsmannschaften zu den beliebten Fußball-Ferien-Freizeiten ein. Unter dem Motto "Fairplay und Respekt" erwartet Euch eine Woche voller Fußball, Abenteuer und Gemeinschaft.
Wer kann teilnehmen?
- Vereinsmannschaften der Jahrgänge 2011 bis 2013
- Teams mit 12 Spieler*innen und Spielern sowie 2 Betreuenden
- Mädchen-, Jungen- oder gemischte Teams
Standorte und Termine
Die Freizeiten finden vom 09.07. – 01.09.2026 an sechs Sportschulen statt: Bad Blankenburg, Duisburg, Edenkoben, Grünberg, Malente und Schöneck (Karlsruhe).
Programm
Neben Trainingseinheiten und Turnieren stehen auch vielfältige Freizeitangebote auf dem Plan: Kletterwald, Floßbau, Stadionbesuche sowie Workshops zu Themen wie Fairplay, Toleranz und Umwelt. Auch inklusive Angebote wie Blinden- und Rollstuhlfußball gehören dazu.
Bewerbung
- Bewerbungsschluss: 19. Dezember 2025
- Online-Formular: Jetzt bewerben
Die Fußball-Ferien-Freizeiten sind kein leistungsorientiertes Trainingslager, sondern ein besonderes Erlebnis, das Sport, Spaß und Wertevermittlung verbindet.
Sichert Euch jetzt einen der 75 begehrten Plätze für Euren Verein und seid im kommenden Jahr bei den Fußball-Ferien-Freizeiten 2026 dabei.
Gesellschaftliche Verantwortung
Fußball-Ferien-Freizeiten der DFB-Stiftung Egidius Braun
Die DFB-Stiftung Egidius Braun lädt auch im Sommer 2026 wieder 75 Vereinsmannschaften zu den beliebten Fußball-Ferien-Freizeiten ein. Unter dem Motto "Fairplay und Respekt" erwartet Euch eine Woche voller Fußball, Abenteuer und Gemeinschaft.
Wer kann teilnehmen?
Vereinsmannschaften der Jahrgänge 2011 bis 2013
Teams mit 12 Spieler*innen und ...
Weiterlesen...
x
Fußball-Ferien-Freizeiten der DFB-Stiftung Egidius Braun
Gesellschaftliche Verantwortung

Die DFB-Stiftung Egidius Braun lädt auch im Sommer 2026 wieder 75 Vereinsmannschaften zu den beliebten Fußball-Ferien-Freizeiten ein. Unter dem Motto "Fairplay und Respekt" erwartet Euch eine Woche voller Fußball, Abenteuer und Gemeinschaft.
Wer kann teilnehmen?
- Vereinsmannschaften der Jahrgänge 2011 bis 2013
- Teams mit 12 Spieler*innen und Spielern sowie 2 Betreuenden
- Mädchen-, Jungen- oder gemischte Teams
Standorte und Termine
Die Freizeiten finden vom 09.07. – 01.09.2026 an sechs Sportschulen statt: Bad Blankenburg, Duisburg, Edenkoben, Grünberg, Malente und Schöneck (Karlsruhe).
Programm
Neben Trainingseinheiten und Turnieren stehen auch vielfältige Freizeitangebote auf dem Plan: Kletterwald, Floßbau, Stadionbesuche sowie Workshops zu Themen wie Fairplay, Toleranz und Umwelt. Auch inklusive Angebote wie Blinden- und Rollstuhlfußball gehören dazu.
Bewerbung
- Bewerbungsschluss: 19. Dezember 2025
- Online-Formular: Jetzt bewerben
Die Fußball-Ferien-Freizeiten sind kein leistungsorientiertes Trainingslager, sondern ein besonderes Erlebnis, das Sport, Spaß und Wertevermittlung verbindet.
Sichert Euch jetzt einen der 75 begehrten Plätze für Euren Verein und seid im kommenden Jahr bei den Fußball-Ferien-Freizeiten 2026 dabei.

x
Umfrage zur aktuellen Situation der Vereinsarbeit in Ballungsräumen
Spielbetrieb

Viele Vereine, besonders in dicht besiedelten Regionen, stehen vor der Herausforderung, nicht allen fußballinteressierten Menschen ein sportliches Angebot machen zu können. Häufig müssen Interessierte abgewiesen oder auf Wartelisten gesetzt werden. Um ein realistisches Bild der Situation zu gewinnen, möchten wir auch in diesem Jahr eine umfassende Abfrage durchführen.
Wichtige Argumentationsgrundlage
Die Ergebnisse der letztjährigen Umfrage sind unter anderem in den Katalog der politischen Forderungen des DFB eingeflossen und dienten als wichtige Argumentationsgrundlage in Gesprächen mit Land und Kommunen. Eine Teilnahme lohnt sich daher sehr.
Ablauf der Umfrage und Datenschutz
Die Erhebung erfolgt erneut in Kooperation mit dem DFB, der die Daten zentral auswertet, um einen bundesweiten Überblick zu erhalten. Die Verarbeitung findet vollständig ohne Personenbezug statt und erfolgt somit anonym. Die Teilnahme ist freiwillig.
Bitte beantwortet die Umfrage bis zum 31.12.2025 unter folgendem Link:
https://forms.office.com/e/3QSQ7Xa8YW
Weitere Informationen
Den Katalog der politischen Forderungen des DFB findet ihr hier:
https://assets.dfb.de/uploads/000/317/075/original_DFB_PolitischeForderungen.pdf?1741176368
Für eure Mitarbeit danken wir euch im Voraus.
Spielbetrieb
Umfrage zur aktuellen Situation der Vereinsarbeit in Ballungsräumen
Viele Vereine, besonders in dicht besiedelten Regionen, stehen vor der Herausforderung, nicht allen fußballinteressierten Menschen ein sportliches Angebot machen zu können. Häufig müssen Interessierte abgewiesen oder auf Wartelisten gesetzt werden. Um ein realistisches Bild der Situation zu gewinnen, möchten wir auch in diesem Jahr eine umfassende ...
Weiterlesen...
x
Umfrage zur aktuellen Situation der Vereinsarbeit in Ballungsräumen
Spielbetrieb

Viele Vereine, besonders in dicht besiedelten Regionen, stehen vor der Herausforderung, nicht allen fußballinteressierten Menschen ein sportliches Angebot machen zu können. Häufig müssen Interessierte abgewiesen oder auf Wartelisten gesetzt werden. Um ein realistisches Bild der Situation zu gewinnen, möchten wir auch in diesem Jahr eine umfassende Abfrage durchführen.
Wichtige Argumentationsgrundlage
Die Ergebnisse der letztjährigen Umfrage sind unter anderem in den Katalog der politischen Forderungen des DFB eingeflossen und dienten als wichtige Argumentationsgrundlage in Gesprächen mit Land und Kommunen. Eine Teilnahme lohnt sich daher sehr.
Ablauf der Umfrage und Datenschutz
Die Erhebung erfolgt erneut in Kooperation mit dem DFB, der die Daten zentral auswertet, um einen bundesweiten Überblick zu erhalten. Die Verarbeitung findet vollständig ohne Personenbezug statt und erfolgt somit anonym. Die Teilnahme ist freiwillig.
Bitte beantwortet die Umfrage bis zum 31.12.2025 unter folgendem Link:
https://forms.office.com/e/3QSQ7Xa8YW
Weitere Informationen
Den Katalog der politischen Forderungen des DFB findet ihr hier:
https://assets.dfb.de/uploads/000/317/075/original_DFB_PolitischeForderungen.pdf?1741176368
Für eure Mitarbeit danken wir euch im Voraus.

x
SWFV unterstützt Vereine erneut mit sechsstelliger Jugendförderung
Spielbetrieb

In der Präsidiumssitzung des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV) in Edenkoben wurde der Jugendzuschuss für Vereine bestätigt, die aktiv Mannschaften im Jugendfußball stellen.
Im Jubiläumsjahr den Betrag angehoben
Im Jubiläumsjahr 2024 betrug der Jugendzuschuss an seine Vereine passend zum Jubiläum erstmals 75 Euro pro gemeldetem Jugendteam. Das Präsidium hat in seiner Jahresabschlusssitzung nun einstimmig entschieden, die Summe unverändert zu lassen. Damit schüttet der SWFV erneut einen sechsstelligen Betrag an seine Vereine aus.
Für SWFV-Präsident Thomas Bergmann und sein Vorstandsteam ist diese Unterstützung ein wichtiges Signal: Der Jugendzuschuss würdigt das Engagement der Vereine, die sich mit großem Einsatz in der Jugendarbeit engagieren und aktiv am Spielbetrieb teilnehmen. Die Ausschüttung erfolgt im Frühjahr 2026 auf Basis der Mannschaftszahlen des vergangenen Spieljahres.
Spielbetrieb
SWFV unterstützt Vereine erneut mit sechsstelliger Jugendförderung
In der Präsidiumssitzung des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV) in Edenkoben wurde der Jugendzuschuss für Vereine bestätigt, die aktiv Mannschaften im Jugendfußball stellen.
Im Jubiläumsjahr den Betrag angehoben
Im Jubiläumsjahr 2024 betrug der Jugendzuschuss an seine Vereine passend zum Jubiläum erstmals 75 Euro pro gemeldetem Jugendteam. ...
Weiterlesen...
x
SWFV unterstützt Vereine erneut mit sechsstelliger Jugendförderung
Spielbetrieb

In der Präsidiumssitzung des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV) in Edenkoben wurde der Jugendzuschuss für Vereine bestätigt, die aktiv Mannschaften im Jugendfußball stellen.
Im Jubiläumsjahr den Betrag angehoben
Im Jubiläumsjahr 2024 betrug der Jugendzuschuss an seine Vereine passend zum Jubiläum erstmals 75 Euro pro gemeldetem Jugendteam. Das Präsidium hat in seiner Jahresabschlusssitzung nun einstimmig entschieden, die Summe unverändert zu lassen. Damit schüttet der SWFV erneut einen sechsstelligen Betrag an seine Vereine aus.
Für SWFV-Präsident Thomas Bergmann und sein Vorstandsteam ist diese Unterstützung ein wichtiges Signal: Der Jugendzuschuss würdigt das Engagement der Vereine, die sich mit großem Einsatz in der Jugendarbeit engagieren und aktiv am Spielbetrieb teilnehmen. Die Ausschüttung erfolgt im Frühjahr 2026 auf Basis der Mannschaftszahlen des vergangenen Spieljahres.







