Spieljahr 2019/2020: Beschlüsse des SWFV-Präsidiums

22.05.2020
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Das Präsidium des SWFV hat in seiner Sitzung vom 19.05.2020 das Folgende beschlossen:

  1. Das Präsidium hat die zahlreichen Meinungsäußerungen der Vereine, die Lösungsansätze in den anderen Landesverbänden und die Empfehlungen des Verbandsspiel-, Verbandsjugend- und Verbandsfrauen- und -mädchenausschusses ausgewertet und ausführlich beraten. Das Präsidium ist zu der Auffassung gelangt, dass nur ein Abschluss der Saison 19/20 mit Aufsteigern zum Stichtag des zuletzt ausgetragenen Spieltages den sportlich erbrachten Leistungen angemessen Rechnung trägt. Daher soll die Spiel- und Jugendordnung mit folgenden Maßgaben geändert werden: a. Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt. b. Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt. c. Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.  d. Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. e. Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
     
  2. Würde dieser Vorschlag keine Zustimmung finden, hätte dies zur Folge, dass das Spieljahr 2019/20 mit Saisonende 30.6.2020 nach der geltenden Spiel- und Jugendordnung ohne Wertung (keine Meister, keine Auf- und Absteiger) bleibt, da dieses sportlich unvollständig endet.
     
  3. Wie bereits angekündigt, wird das Präsidium einen entsprechenden schriftlichen Abstimmungsprozess („Verbandstag“ - Beschlussfassung ohne Versammlung) in die Wege leiten um dadurch eine beschleunigte Entscheidung und Planungssicherheit für die Vereine zu gewährleisten.  
    In diesem Zusammenhang wird auch die Neuterminierung des für den 04.07.2020 geplanten, ordentlichen Verbandstages auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Nach der aktuellen Verfügungslage (7. Verfügung des Landes Rheinland-Pfalz) sind bis Mittwoch 24.6.20 in geschlossenen Räumen nur Veranstaltungen mit max. 75 Personen zugelassen. Somit können die Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage nicht rechtzeitig vor dem geplanten Verbandstag am 4.7.2020 stattfinden. Ab dem 24.6.20 sind dann 150 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Diese Personenzahl reicht nicht aus um den für den 4.7.20 geplanten Verbandstag durchzuführen. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen.  Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen.  Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wie vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.  
     
  4. Der Meldeschluss für die Saison 2020/21 wird für den Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb auf den 30.6.2020 festgelegt.

 

 

Das Präsidium des SWFV hat in seiner Sitzung vom 07.05.2020 das Folgende beschlossen:

  1. Entsprechend dem Votum der Vereine wird die Regelung der Spielordnung, dass die Meisterschaftssaison 2019/20 zum 30.6. endet, beibehalten. Eine Verlängerung durch das Präsidium über diesen Zeitraum hinaus findet nicht statt.

 

  1. Damit bleiben die geltenden Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen unverändert gültig.

 

  1. Auf Grund der staatlichen Verfügungen wird daher die Saison 2019/20 zum 30.6.2020 sportlich unvollständig beendet sein.

 

  1. Mit dem jetzt gefundenen Ergebnis kann eine vergleichbare Lösung mit dem Regionalverband Südwest und seinen Mitgliedsverbänden erreicht werden. Entsprechende Abstimmungen sind bereits eingeleitet.

 

  1. Das Präsidium bittet die spieltechnischen Ausschüsse (Männer/Frauen/Jugend) unter Bewertung aller Spielklassen zeitnah einen Vorschlag für die Spielwertungen 2019/20 und für die Regelungen zur Spielzeit 2020/21 zu erstellen. Nach Vorlage wird das Präsidium eine Entscheidung beraten. Um über die Folgen aus der sportlich unvollständigen Beendigung der Saison 2019/20 zu entscheiden, wird das Präsidium einen außerordentlichen Verbandstag im Juni 2020 einberufen.

 

  1. Der bereits veröffentlichte Rahmenterminkalender für die Saison 2020/21 mit Start im August 2020 bleibt gültig. Dies gilt vorbehaltlich anderslautender staatlicher Verfügungen in Bezug auf den Spielbetrieb für Mannschaftssportarten (z. B. Verbot von Fußballspielen). Der bereits veröffentlichte Rahmenterminplan für die Saison 2020/2021 muss ggf. ergänzt/angepasst werden.

 

  1. Der Finaltag der Amateure findet nicht am 23.05.20 statt.
    Mit den drei im Pokalwettbewerb verbliebenen Vereinen wird das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen.