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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.
10. Apr. 2021
Spielbetrieb
Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.
In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung…
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10. Apr. 2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
11. Juni 2020
Spielbetrieb
ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des…
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11. Juni 2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

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Tage des Jugendfußballs 2020 und SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt
10.04.2020Spielbetrieb

Werte Sportkameradinnen/en,
der SWFV Jugendtag am 07.06.2020 in Weinsheim wurde abgesagt (siehe Meldung Verband).
Da nicht zu erwarten ist, dass sich an der jetzigen Lage etwas ändert, werden die Tage des Jugendfußballs vom 12.-14.06.2020 in Feilbingert ebenfalls abgesagt.
Ein Nachholtermin in diesem Jahr ist sehr unwahrscheinlich.
Die Tage des Jugendfußballs 2021 werden dann, wie in diesem Jahr geplant, in Feilbingert stattfinden.
Wie es mit der Meisterschafts- und Pokalrunde weitergeht ist noch ungewiss. Da müssen wir die Vorgabe vom Verband abwarten.
Mit sportlichen Grüßen
Berthold Schick
Vorsitzender Kreisjugendausschuss Kreis Bad Kreuznach
Staffelleiter: D-Junioren Verbandsliga
Staffelleiter: D-Junioren Verbandspokal
Staffelleiter: A-Junioren Landesliga Nahe/Westpfalz
10. Apr. 2020
Spielbetrieb
Tage des Jugendfußballs 2020 und SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt
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Tage des Jugendfußballs 2020 und SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt
10.04.2020Spielbetrieb

Werte Sportkameradinnen/en,
der SWFV Jugendtag am 07.06.2020 in Weinsheim wurde abgesagt (siehe Meldung Verband).
Da nicht zu erwarten ist, dass sich an der jetzigen Lage etwas ändert, werden die Tage des Jugendfußballs vom 12.-14.06.2020 in Feilbingert ebenfalls abgesagt.
Ein Nachholtermin in diesem Jahr ist sehr unwahrscheinlich.
Die Tage des Jugendfußballs 2021 werden dann, wie in diesem Jahr geplant, in Feilbingert stattfinden.
Wie es mit der Meisterschafts- und Pokalrunde weitergeht ist noch ungewiss. Da müssen wir die Vorgabe vom Verband abwarten.
Mit sportlichen Grüßen
Berthold Schick
Vorsitzender Kreisjugendausschuss Kreis Bad Kreuznach
Staffelleiter: D-Junioren Verbandsliga
Staffelleiter: D-Junioren Verbandspokal
Staffelleiter: A-Junioren Landesliga Nahe/Westpfalz
Werte Sportkameradinnen/en,
der SWFV Jugendtag am 07.06.2020 in Weinsheim wurde abgesagt (siehe Meldung Verband).
Da nicht zu erwarten ist, dass sich…
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Tage des Jugendfußballs 2020 und SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt
10. Apr. 2020Spielbetrieb

Werte Sportkameradinnen/en,
der SWFV Jugendtag am 07.06.2020 in Weinsheim wurde abgesagt (siehe Meldung Verband).
Da nicht zu erwarten ist, dass sich an der jetzigen Lage etwas ändert, werden die Tage des Jugendfußballs vom 12.-14.06.2020 in Feilbingert ebenfalls abgesagt.
Ein Nachholtermin in diesem Jahr ist sehr unwahrscheinlich.
Die Tage des Jugendfußballs 2021 werden dann, wie in diesem Jahr geplant, in Feilbingert stattfinden.
Wie es mit der Meisterschafts- und Pokalrunde weitergeht ist noch ungewiss. Da müssen wir die Vorgabe vom Verband abwarten.
Mit sportlichen Grüßen
Berthold Schick
Vorsitzender Kreisjugendausschuss Kreis Bad Kreuznach
Staffelleiter: D-Junioren Verbandsliga
Staffelleiter: D-Junioren Verbandspokal
Staffelleiter: A-Junioren Landesliga Nahe/Westpfalz
SWFV Meldungen

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Finaltag der Amateure: Neue Vermarktungsvereinbarung bis 2030
Verbandspokal

Die Landesverbände des Deutschen Fußball-Bundes haben gemeinsam mit der DFB GmbH & Co. KG und der ARD eine neue vertragliche Grundlage für den Finaltag der Amateure geschaffen. Die neue Vereinbarung sichert die Fortführung des erfolgreichen TV-Formats bis zum Ende der Saison 2029/2030 und eröffnet zugleich neue Möglichkeiten, die Reichweite, Sichtbarkeit und Vermarktungspotenziale des deutschen Amateurfußballs weiter auszubauen.
Erstverwertung bleibt bei der ARD: Übertragung weiterhin im bekannten Format
Das zentrale Element des Formats bleibt auch in Zukunft unverändert: Die ARD und ihre Landesrundfunkanstalten behalten die Free-TV-Erstverwertungsrechte am Finaltag der Amateure. Damit wird auch künftig das etablierte Sendeformat mit einer mehrteiligen, bundesweiten Live-Konferenz im Ersten fortgeführt. Das umfangreiche Livestream-Angebot mit mindestens 15 Einzelspielen in voller Länge auf sportschau.de und den Online-Portalen der Landesrundfunkanstalten ergänzt die TV-Übertragung auch in den kommenden fünf Jahren.
Neben der Medienrechte-Vermarktung übernimmt die DFB GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der best boys tv-factory GmbH auch die technische Umsetzung der TV-Produktion aller 21 Landespokalendspiele. Der Deutsche Fußball-Bund und seine Landesverbände erhalten durch die neue Vereinbarung erstmals auch die Möglichkeit, zusätzliche Vermarktungsrechte wahrzunehmen. Darunter fallen eine mögliche Live-Übertragung im deutschen Pay-TV sowie die Free- und Pay-TV Verwertung im Ausland.
Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Formats für den Amateurfußball
Dirk Brennecke, Geschäftsführer des Fußball-Verbandes Mittelrhein, sagt stellvertretend für die Steuerungsgruppe des Finaltags der Amateure, die seit 2015 den gemeinsamen Endspieltag der Landespokale organisiert: "Was einst als Idee begann und zunächst nur in den Köpfen weniger existierte, feierte im vergangenen Jahr bereits sein zehnjähriges Jubiläum. Mit der neuen Vermarktungsvereinbarung und der Entscheidung, die TV-Bildproduktion selbst zu übernehmen, hat das Projekt nun einen enormen Schritt nach vorn gemacht. Das betrifft nicht nur den gesteigerten Wert und die gestiegene Professionalität des Finaltags selbst, sondern eröffnet den Landesverbänden zugleich vielfältige Möglichkeiten für eine moderne und zukunftsorientierte Weiterentwicklung dieses bei Fans und Mannschaften gleichermaßen beliebten Formats für den Amateurfußball. Wir freuen uns schon jetzt auf die gemeinsame Übertragung des Finaltags der Amateure durch ARD, DFB GmbH & Co. KG und best boys tv‑factory GmbH am 23. Mai 2026.“
„Wir freuen uns sehr, dass der DFB seinen Beitrag dazu leisten kann, dieses erfolgreiche Format ‚Finaltag der Amateure‘ auch in den nächsten fünf Ausgaben am Tag des DFB-Pokalfinals der Männer umzusetzen. Neben der Sicherstellung des für alle Beteiligten wichtigen Status Quo der Live-Übertragung im Ersten sowie im Streaming in der ARD-Mediathek, wird der DFB dem Finaltag der Amateure zusätzliche mediale Sichtbarkeit und Relevanz im In- und Ausland verschaffen, nicht zuletzt durch Live-Übertragungen von ausgesuchten Einzelspielen auf unserem neuen Pay-TV-Sender DFB.TV“ sagt Kay Dammholz, Director Medienrechte der DFB GmbH & Co. KG.
Axel Balkausky, ARD-Sportkoordinator: „Unsere regionale Expertise zeichnet die ARD in ihrer Berichterstattung aus, der Blick auf die verschiedenen Regionen in Deutschland ist uns dabei auch im Sport sehr wichtig. Bei kaum einem anderen nationalen Sport-Event wird dies so sichtbar wie beim Finaltag der Amateure. Deshalb freut es uns sehr, unsere langjährige Vereinbarung für die nächsten fünf Jahre fortzusetzen und weiterhin an einem Termin alle Landespokalendspiele in mehrstündigen Livekonferenzen sowohl im Ersten als auch in der ARD Mediathek zu übertragen.“
Zum Finaltag der Amateure
Der Finaltag der Amateure ist in Form und Umfang einzigartig und begeistert Jahr für Jahr Millionen Fußballfans in ganz Deutschland. Im Rahmen des Formats werden jährlich alle Landespokalendspiele der 1. Herrenmannschaften ausgetragen und können in einer mehrstündigen TV-Livekonferenz sowie in einem umfangreichen Livestream-Angebot verfolgt werden. Die elfte Auflage des Finaltags der Amateure findet am 23. Mai 2026 und damit erneut am Tag des DFB-Pokalfinales der Männer statt, das am Abend im Berliner Olympiastadion ausgetragen wird.
Verbandspokal
Finaltag der Amateure: Neue Vermarktungsvereinbarung bis 2030
Die Landesverbände des Deutschen Fußball-Bundes haben gemeinsam mit der DFB GmbH & Co. KG und der ARD eine neue vertragliche Grundlage für den Finaltag der Amateure geschaffen. Die neue Vereinbarung sichert die Fortführung des erfolgreichen TV-Formats bis zum Ende der Saison 2029/2030 und eröffnet zugleich neue Möglichkeiten, die Reichweite, ...
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Finaltag der Amateure: Neue Vermarktungsvereinbarung bis 2030
Verbandspokal

Die Landesverbände des Deutschen Fußball-Bundes haben gemeinsam mit der DFB GmbH & Co. KG und der ARD eine neue vertragliche Grundlage für den Finaltag der Amateure geschaffen. Die neue Vereinbarung sichert die Fortführung des erfolgreichen TV-Formats bis zum Ende der Saison 2029/2030 und eröffnet zugleich neue Möglichkeiten, die Reichweite, Sichtbarkeit und Vermarktungspotenziale des deutschen Amateurfußballs weiter auszubauen.
Erstverwertung bleibt bei der ARD: Übertragung weiterhin im bekannten Format
Das zentrale Element des Formats bleibt auch in Zukunft unverändert: Die ARD und ihre Landesrundfunkanstalten behalten die Free-TV-Erstverwertungsrechte am Finaltag der Amateure. Damit wird auch künftig das etablierte Sendeformat mit einer mehrteiligen, bundesweiten Live-Konferenz im Ersten fortgeführt. Das umfangreiche Livestream-Angebot mit mindestens 15 Einzelspielen in voller Länge auf sportschau.de und den Online-Portalen der Landesrundfunkanstalten ergänzt die TV-Übertragung auch in den kommenden fünf Jahren.
Neben der Medienrechte-Vermarktung übernimmt die DFB GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der best boys tv-factory GmbH auch die technische Umsetzung der TV-Produktion aller 21 Landespokalendspiele. Der Deutsche Fußball-Bund und seine Landesverbände erhalten durch die neue Vereinbarung erstmals auch die Möglichkeit, zusätzliche Vermarktungsrechte wahrzunehmen. Darunter fallen eine mögliche Live-Übertragung im deutschen Pay-TV sowie die Free- und Pay-TV Verwertung im Ausland.
Zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Formats für den Amateurfußball
Dirk Brennecke, Geschäftsführer des Fußball-Verbandes Mittelrhein, sagt stellvertretend für die Steuerungsgruppe des Finaltags der Amateure, die seit 2015 den gemeinsamen Endspieltag der Landespokale organisiert: "Was einst als Idee begann und zunächst nur in den Köpfen weniger existierte, feierte im vergangenen Jahr bereits sein zehnjähriges Jubiläum. Mit der neuen Vermarktungsvereinbarung und der Entscheidung, die TV-Bildproduktion selbst zu übernehmen, hat das Projekt nun einen enormen Schritt nach vorn gemacht. Das betrifft nicht nur den gesteigerten Wert und die gestiegene Professionalität des Finaltags selbst, sondern eröffnet den Landesverbänden zugleich vielfältige Möglichkeiten für eine moderne und zukunftsorientierte Weiterentwicklung dieses bei Fans und Mannschaften gleichermaßen beliebten Formats für den Amateurfußball. Wir freuen uns schon jetzt auf die gemeinsame Übertragung des Finaltags der Amateure durch ARD, DFB GmbH & Co. KG und best boys tv‑factory GmbH am 23. Mai 2026.“
„Wir freuen uns sehr, dass der DFB seinen Beitrag dazu leisten kann, dieses erfolgreiche Format ‚Finaltag der Amateure‘ auch in den nächsten fünf Ausgaben am Tag des DFB-Pokalfinals der Männer umzusetzen. Neben der Sicherstellung des für alle Beteiligten wichtigen Status Quo der Live-Übertragung im Ersten sowie im Streaming in der ARD-Mediathek, wird der DFB dem Finaltag der Amateure zusätzliche mediale Sichtbarkeit und Relevanz im In- und Ausland verschaffen, nicht zuletzt durch Live-Übertragungen von ausgesuchten Einzelspielen auf unserem neuen Pay-TV-Sender DFB.TV“ sagt Kay Dammholz, Director Medienrechte der DFB GmbH & Co. KG.
Axel Balkausky, ARD-Sportkoordinator: „Unsere regionale Expertise zeichnet die ARD in ihrer Berichterstattung aus, der Blick auf die verschiedenen Regionen in Deutschland ist uns dabei auch im Sport sehr wichtig. Bei kaum einem anderen nationalen Sport-Event wird dies so sichtbar wie beim Finaltag der Amateure. Deshalb freut es uns sehr, unsere langjährige Vereinbarung für die nächsten fünf Jahre fortzusetzen und weiterhin an einem Termin alle Landespokalendspiele in mehrstündigen Livekonferenzen sowohl im Ersten als auch in der ARD Mediathek zu übertragen.“
Zum Finaltag der Amateure
Der Finaltag der Amateure ist in Form und Umfang einzigartig und begeistert Jahr für Jahr Millionen Fußballfans in ganz Deutschland. Im Rahmen des Formats werden jährlich alle Landespokalendspiele der 1. Herrenmannschaften ausgetragen und können in einer mehrstündigen TV-Livekonferenz sowie in einem umfangreichen Livestream-Angebot verfolgt werden. Die elfte Auflage des Finaltags der Amateure findet am 23. Mai 2026 und damit erneut am Tag des DFB-Pokalfinales der Männer statt, das am Abend im Berliner Olympiastadion ausgetragen wird.

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Club 100 Ehrung in Dortmund mit vier SWFV Vertretern
Ehrenamt

Die feierliche Ehrungsveranstaltung zur Auszeichnung „Club 100“ fand am 18. April im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund statt und bot einen würdigen Rahmen, um das außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement im deutschen Fußball zu würdigen. Zu den Teilnehmer*innen zählten unter anderem DFB-Präsident Bernd Neuendorf, Vizepräsident Peter Frymuth, die Drittligaschiedsrichterin Davina Lutz sowie der früherer BVB-Torhüter und Weltmeister Roman Weidenfeller.
DFB-Ehrenamtspreis wird bereits seit 1997 verliehen
In Zusammenarbeit der Landesverbände und dem DFB wird bereits seit 1997 der DFB-Ehrenamtspreis verliehen. Jahr für Jahr werden dabei Kreissieger*innen stellvertretend für die vielen engagierten Helferinnen und Helfer an der Basis ausgezeichnet, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz das Fundament des Amateurfußballs bilden. Aus den zehn Kreissiegern des Südwestdeutschen Fußballverbandes wurden in diesem Jahr vier besonders herausragende Persönlichkeiten ausgewählt, die gemeinsam mit 96 weiteren Ehrenamtlichen bundesweit in den exklusiven „Club 100“ aufgenommen wurden:
- Christoph Rodrian (SV 1921 Guntersblum, Kreis Alzey Worms)
- Daniel Maurer (TuS Meddersheim 1971, Kreis Bad Kreuznach)
- Dietmar Hofmann (TuS Marienborn, Kreis Mainz-Bingen)
- Stefan Ohliger (SV Ohmbach, Kreis Kusel-Kaiserslautern)
Alle vier Geehrten sind 1. Vorsitzende ihrer jeweiligen Vereine und tragen damit die Gesamtverantwortung in der Vereinsführung. Sie stehen stellvertretend für herausragendes ehrenamtliches Engagement im Amateurfußball und prägen ihre Vereine sowohl organisatorisch als auch strukturell. Zu ihren zentralen Aufgaben zählen die Leitung des Vorstandes, die Steuerung des Vereinsbetriebs sowie die Weiterentwicklung der sportlichen und organisatorischen Strukturen. Darüber hinaus engagieren sie sich weit über ihre klassischen Vorstandsaufgaben hinaus im täglichen Vereinsleben, treiben Projekte zur Vereinsentwicklung voran und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts in ihren Vereinen.
Die Geehrten reisten am Samstagmittag gemeinsam mit ihrer Begleitperson an und wurden zunächst im Hotel mit einem gemeinsamen Buffet empfangen. Anschließend folgte die exklusive Museumsführung durch das Deutsche Fußballmuseum sowie ein Sektempfang in den Hallen des Museums.
Im Anschluss begann das offizielle Rahmenprogramm auf der Bühne, bei dem die genannten Ehrengäste sowie einzelne Club-100-Mitglieder zu Wort kamen. In kurzen Beiträgen wurde das Ehrenamt gewürdigt und die herausragende Leistung aller anwesenden Preisträger und Preisträgerinnen hervorgehoben.
Abgerundet wurde der festliche Tag durch einen gemeinsamen Ausklang mit Essen und Getränken sowie einem musikalischen Rahmenprogramm durch eine Live-Band, der für eine stimmungsvolle Atmosphäre sorgte und die Veranstaltung in einem würdigen Rahmen ausklingen ließ.
Die Auszeichnung ist jedoch weit mehr als eine einmalige Ehrung: Die Geehrten dürfen sich unter anderem über den Besuch eines Länderspiels der A-Nationalmannschaft freuen. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Würdigung auf Vereinsebene, bei der symbolisch zwei Mini-Tore, Fußbälle sowie eine Ehrenplakette überreicht werden, als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für ihren langjährigen Einsatz.
Bildunterschrift v.l.n.r.: Bernd Neuendorf (DFB-Präsident), Axel Rolland (SWFV-Vizepräsident), Hannah Asel (SWFV), Daniel Maurer (TuS Meddersheim), Dietmar Hofmann (TuS Marienborn), Stefan Ohliger (SV Ohmbach), Christoph Rodrian (SV 1921 Guntersblum), Peter Fymuth (DFB-Vizepräsident)
Ehrenamt
Club 100 Ehrung in Dortmund mit vier SWFV Vertretern
Die feierliche Ehrungsveranstaltung zur Auszeichnung „Club 100“ fand am 18. April im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund statt und bot einen würdigen Rahmen, um das außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement im deutschen Fußball zu würdigen. Zu den Teilnehmer*innen zählten unter anderem DFB-Präsident Bernd Neuendorf, Vizepräsident Peter Frymuth, die ...
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Club 100 Ehrung in Dortmund mit vier SWFV Vertretern
Ehrenamt

Die feierliche Ehrungsveranstaltung zur Auszeichnung „Club 100“ fand am 18. April im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund statt und bot einen würdigen Rahmen, um das außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement im deutschen Fußball zu würdigen. Zu den Teilnehmer*innen zählten unter anderem DFB-Präsident Bernd Neuendorf, Vizepräsident Peter Frymuth, die Drittligaschiedsrichterin Davina Lutz sowie der früherer BVB-Torhüter und Weltmeister Roman Weidenfeller.
DFB-Ehrenamtspreis wird bereits seit 1997 verliehen
In Zusammenarbeit der Landesverbände und dem DFB wird bereits seit 1997 der DFB-Ehrenamtspreis verliehen. Jahr für Jahr werden dabei Kreissieger*innen stellvertretend für die vielen engagierten Helferinnen und Helfer an der Basis ausgezeichnet, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz das Fundament des Amateurfußballs bilden. Aus den zehn Kreissiegern des Südwestdeutschen Fußballverbandes wurden in diesem Jahr vier besonders herausragende Persönlichkeiten ausgewählt, die gemeinsam mit 96 weiteren Ehrenamtlichen bundesweit in den exklusiven „Club 100“ aufgenommen wurden:
- Christoph Rodrian (SV 1921 Guntersblum, Kreis Alzey Worms)
- Daniel Maurer (TuS Meddersheim 1971, Kreis Bad Kreuznach)
- Dietmar Hofmann (TuS Marienborn, Kreis Mainz-Bingen)
- Stefan Ohliger (SV Ohmbach, Kreis Kusel-Kaiserslautern)
Alle vier Geehrten sind 1. Vorsitzende ihrer jeweiligen Vereine und tragen damit die Gesamtverantwortung in der Vereinsführung. Sie stehen stellvertretend für herausragendes ehrenamtliches Engagement im Amateurfußball und prägen ihre Vereine sowohl organisatorisch als auch strukturell. Zu ihren zentralen Aufgaben zählen die Leitung des Vorstandes, die Steuerung des Vereinsbetriebs sowie die Weiterentwicklung der sportlichen und organisatorischen Strukturen. Darüber hinaus engagieren sie sich weit über ihre klassischen Vorstandsaufgaben hinaus im täglichen Vereinsleben, treiben Projekte zur Vereinsentwicklung voran und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts in ihren Vereinen.
Die Geehrten reisten am Samstagmittag gemeinsam mit ihrer Begleitperson an und wurden zunächst im Hotel mit einem gemeinsamen Buffet empfangen. Anschließend folgte die exklusive Museumsführung durch das Deutsche Fußballmuseum sowie ein Sektempfang in den Hallen des Museums.
Im Anschluss begann das offizielle Rahmenprogramm auf der Bühne, bei dem die genannten Ehrengäste sowie einzelne Club-100-Mitglieder zu Wort kamen. In kurzen Beiträgen wurde das Ehrenamt gewürdigt und die herausragende Leistung aller anwesenden Preisträger und Preisträgerinnen hervorgehoben.
Abgerundet wurde der festliche Tag durch einen gemeinsamen Ausklang mit Essen und Getränken sowie einem musikalischen Rahmenprogramm durch eine Live-Band, der für eine stimmungsvolle Atmosphäre sorgte und die Veranstaltung in einem würdigen Rahmen ausklingen ließ.
Die Auszeichnung ist jedoch weit mehr als eine einmalige Ehrung: Die Geehrten dürfen sich unter anderem über den Besuch eines Länderspiels der A-Nationalmannschaft freuen. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Würdigung auf Vereinsebene, bei der symbolisch zwei Mini-Tore, Fußbälle sowie eine Ehrenplakette überreicht werden, als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für ihren langjährigen Einsatz.
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