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Leitfaden Saison 2021/22
01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach
01. Sep 2021
Spielbetrieb
Leitfaden Saison 2021/22
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Leitfaden Saison 2021/22
01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach
Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7…
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Leitfaden Saison 2021/22
01. Sep 2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach

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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.
10. Apr. 2021
Spielbetrieb
Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.
In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung…
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt
10. Apr. 2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
11. Juni 2020
Spielbetrieb
ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des…
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS
11. Juni 2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:
- 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
- 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)
Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:
- 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
- 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
- Gesamt 4.390 Stimmen
Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20
- Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
- Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
- Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
- Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen.
- Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020
SWFV Meldungen

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Dezentraler Schiedsrichter-Neulingslehrgang im Kreis Mainz-Bingen
Schiedsrichter

Die Kreisschiedsrichtervereinigung Mainz-Bingen führt vom 05.06. – 03.07.2025 in den Räumen der MEWA-Arena vom 1.FSV Mainz 05 (Eugen-Salomon-Straße 1, 55128 Mainz) einen dezentralen Schiedsrichter-Neulingslehrgang durch.
Nachfolgend die Einzel-Termine zur Ausbildung – jeweils von 18:00 - 21:30 Uhr:
- Donnerstag, 5. Juni
- Montag, 9. Juni
- Dienstag, 17. Juni
- Dienstag, 24. Juni
- Donnerstag, 26. Juni
- Dienstag, 1. Juli
- Prüfung am Donnerstag, 3. Juli
Interessenten können sich direkt hier zur Veranstaltung anmelden: https://anmeldung.swfv.de (Bereich: Veranstaltungskalender 2025, Kategorie: Schiri-Lehrgänge)
Neben der Vermittlung und intensiven Schulung des Fußball-Regelwerks stattet der SWFV jeden Schiedsrichter nach bestandener Prüfung mit einem schwarzen Adidas-Trikotsatz (Trikot, Hose, Stutzen) sowie einem Schiedsrichter-Mäppchen aus.
Jeder Verein kann dazu beitragen, dass die Spiele weiterhin von neutralen Schiedsrichtern geleitet werden können, indem sich Ihre Vereinsmitglieder zu den Neulingslehrgängen anmelden.
Der persönliche Kontakt oder eine Ansprache eines Vereinsvertreters zu den Spielern beim Training hat nach Rückmeldung von vielen Vereinen sehr positive Erfolgschancen gezeigt, Interessenten zu akquirieren.
Ansprechpartner für Rückfragen
Martin Sommer, Mobil: 0173/7490548, Email: martin.sommer@swfv.net
Weitere Infos zur Schiedsrichter-Ausbildung finden Sie unter:
Flyer
Schiedsrichter
Dezentraler Schiedsrichter-Neulingslehrgang im Kreis Mainz-Bingen
Die Kreisschiedsrichtervereinigung Mainz-Bingen führt vom 05.06. – 03.07.2025 in den Räumen der MEWA-Arena vom 1.FSV Mainz 05 (Eugen-Salomon-Straße 1, 55128 Mainz) einen dezentralen Schiedsrichter-Neulingslehrgang durch.
Nachfolgend die Einzel-Termine zur Ausbildung – jeweils von 18:00 - 21:30 Uhr:
Donnerstag, 5. Juni
Montag, 9. Juni
Dienstag, ...
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Dezentraler Schiedsrichter-Neulingslehrgang im Kreis Mainz-Bingen
Schiedsrichter

Die Kreisschiedsrichtervereinigung Mainz-Bingen führt vom 05.06. – 03.07.2025 in den Räumen der MEWA-Arena vom 1.FSV Mainz 05 (Eugen-Salomon-Straße 1, 55128 Mainz) einen dezentralen Schiedsrichter-Neulingslehrgang durch.
Nachfolgend die Einzel-Termine zur Ausbildung – jeweils von 18:00 - 21:30 Uhr:
- Donnerstag, 5. Juni
- Montag, 9. Juni
- Dienstag, 17. Juni
- Dienstag, 24. Juni
- Donnerstag, 26. Juni
- Dienstag, 1. Juli
- Prüfung am Donnerstag, 3. Juli
Interessenten können sich direkt hier zur Veranstaltung anmelden: https://anmeldung.swfv.de (Bereich: Veranstaltungskalender 2025, Kategorie: Schiri-Lehrgänge)
Neben der Vermittlung und intensiven Schulung des Fußball-Regelwerks stattet der SWFV jeden Schiedsrichter nach bestandener Prüfung mit einem schwarzen Adidas-Trikotsatz (Trikot, Hose, Stutzen) sowie einem Schiedsrichter-Mäppchen aus.
Jeder Verein kann dazu beitragen, dass die Spiele weiterhin von neutralen Schiedsrichtern geleitet werden können, indem sich Ihre Vereinsmitglieder zu den Neulingslehrgängen anmelden.
Der persönliche Kontakt oder eine Ansprache eines Vereinsvertreters zu den Spielern beim Training hat nach Rückmeldung von vielen Vereinen sehr positive Erfolgschancen gezeigt, Interessenten zu akquirieren.
Ansprechpartner für Rückfragen
Martin Sommer, Mobil: 0173/7490548, Email: martin.sommer@swfv.net
Weitere Infos zur Schiedsrichter-Ausbildung finden Sie unter:
Flyer

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Start des Ticketvorverkaufs für das Bitburger Verbandspokalendspiel
Verbandspokal

Edenkoben, 05.05.2025 – Der Ticketvorverkauf für das diesjährige Bitburger Verbandspokalendspiel 2025 ist gestartet! In diesem Jahr treffen die beiden Oberligisten, der FK 03 Pirmasens und der TSV Schott Mainz, aufeinander. Die Partie wird wie im Jahr 2022 in Weingarten ausgetragen. Damals lautete die Paarung auch FK 03 Pirmasens gegen TSV Schott Mainz (Endstand 0:3). Die genaue Anstoßzeit ist 12:30 Uhr. Der Einlass ist um 11 Uhr, also 90 Minuten vor Spielbeginn.
Ticketvorverkauf läuft – Stehplatztickets ab sofort erhältlich
Aufgrund der hohen Nachfrage von Seiten der Finalisten wurden den beiden Finalisten bereits vorab Kontingente für VIP- und Sitzplatztickets zur Verfügung gestellt. Für alle weiteren Fans beginnt ab sofort der freie Verkauf von attraktiven Stehplatztickets. Diese garantieren beste Stadionatmosphäre – mittendrin und hautnah am Geschehen!
Hier geht es direkt zum Online-Shop: https://events.vereinsticket.de/swfv-ticketing/fu-bitburgerverbandspokal
Barrierefreiheit und Ermäßigungen
Rollstuhlfahrer haben grundsätzlich die Möglichkeit, spezielle Tickets zu erwerben. Interessierte wenden sich bitte direkt an: tickets@swfv.de
Ermäßigungen sind gegen Vorlage eines gültigen Nachweises beim Stadionzutritt nutzbar. Dieser ist zwingend mitzuführen und auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuzeigen. Ohne gültigen Nachweis kann der Zugang zum Stadion verwehrt werden. Kinder bis einschließlich drei Jahren erhalten freien Eintritt, benötigen jedoch ein Kinderticket aus dem Online-Shop.
Anreise und Parken
Wichtige Hinweise zur Anreise sowie Informationen zu Parkmöglichkeiten werden derzeit in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Lingenfeld und den zuständigen Behörden erarbeitet. Diese werden rechtzeitig vor dem Spieltag bekannt gegeben und sowohl über die teilnehmenden Vereine als auch über die sozialen Medien und unserer Homepage an die Zuschauer kommuniziert. Fans die mit dem PKW anreisen sind angehalten den öffentlichen Parkplatz in der Schulstraße zu nutzen: https://maps.app.goo.gl/hcczMqkZbS95BP428
Kontakt
Südwestdeutscher Fußballverband
E-Mail: tickets@swfv.de
Web: www.swfv.de
Verbandspokal
Start des Ticketvorverkaufs für das Bitburger Verbandspokalendspiel
Edenkoben, 05.05.2025 – Der Ticketvorverkauf für das diesjährige Bitburger Verbandspokalendspiel 2025 ist gestartet! In diesem Jahr treffen die beiden Oberligisten, der FK 03 Pirmasens und der TSV Schott Mainz, aufeinander. Die Partie wird wie im Jahr 2022 in Weingarten ausgetragen. Damals lautete die Paarung auch FK 03 Pirmasens gegen TSV Schott ...
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Start des Ticketvorverkaufs für das Bitburger Verbandspokalendspiel
Verbandspokal

Edenkoben, 05.05.2025 – Der Ticketvorverkauf für das diesjährige Bitburger Verbandspokalendspiel 2025 ist gestartet! In diesem Jahr treffen die beiden Oberligisten, der FK 03 Pirmasens und der TSV Schott Mainz, aufeinander. Die Partie wird wie im Jahr 2022 in Weingarten ausgetragen. Damals lautete die Paarung auch FK 03 Pirmasens gegen TSV Schott Mainz (Endstand 0:3). Die genaue Anstoßzeit ist 12:30 Uhr. Der Einlass ist um 11 Uhr, also 90 Minuten vor Spielbeginn.
Ticketvorverkauf läuft – Stehplatztickets ab sofort erhältlich
Aufgrund der hohen Nachfrage von Seiten der Finalisten wurden den beiden Finalisten bereits vorab Kontingente für VIP- und Sitzplatztickets zur Verfügung gestellt. Für alle weiteren Fans beginnt ab sofort der freie Verkauf von attraktiven Stehplatztickets. Diese garantieren beste Stadionatmosphäre – mittendrin und hautnah am Geschehen!
Hier geht es direkt zum Online-Shop: https://events.vereinsticket.de/swfv-ticketing/fu-bitburgerverbandspokal
Barrierefreiheit und Ermäßigungen
Rollstuhlfahrer haben grundsätzlich die Möglichkeit, spezielle Tickets zu erwerben. Interessierte wenden sich bitte direkt an: tickets@swfv.de
Ermäßigungen sind gegen Vorlage eines gültigen Nachweises beim Stadionzutritt nutzbar. Dieser ist zwingend mitzuführen und auf Verlangen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuzeigen. Ohne gültigen Nachweis kann der Zugang zum Stadion verwehrt werden. Kinder bis einschließlich drei Jahren erhalten freien Eintritt, benötigen jedoch ein Kinderticket aus dem Online-Shop.
Anreise und Parken
Wichtige Hinweise zur Anreise sowie Informationen zu Parkmöglichkeiten werden derzeit in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Lingenfeld und den zuständigen Behörden erarbeitet. Diese werden rechtzeitig vor dem Spieltag bekannt gegeben und sowohl über die teilnehmenden Vereine als auch über die sozialen Medien und unserer Homepage an die Zuschauer kommuniziert. Fans die mit dem PKW anreisen sind angehalten den öffentlichen Parkplatz in der Schulstraße zu nutzen: https://maps.app.goo.gl/hcczMqkZbS95BP428
Kontakt
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Web: www.swfv.de

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Freiwilligendienste: „Gutes Zeichen, dass Engagement wertgeschätzt wird“
Sonstiges

Der SWFV und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) begrüßen die geplanten Maßnahmen der designierten Bundesregierung, ehrenamtliches Engagement für junge Menschen attraktiver zu gestalten. Laut Koalitionsvertrag sollen für den Freiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr mehr Stellen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld zur Verfügung gestellt werden.
Freiwilligendienste sind unverzichtbar
Ronny Zimmermann, 1. DFB-Vizepräsident Amateure: „Freiwilligendienste sind unverzichtbar, nicht nur im Sport. Es ist ein gutes Zeichen für unsere Gesellschaft, dass soziales Engagement wieder mehr wertgeschätzt wird. Nach den Kürzungen in der Vergangenheit, müssen wir nun am Ball bleiben, damit die versprochenen Stellen und Finanzmittel auch zur Verfügung gestellt werden und das Taschengeld spürbar erhöht wird.“
In den letzten Jahren waren die Bundesmittel für Freiwilligendienste im Bundeshaushalt regelmäßig gekürzt worden. Zuletzt für den Bundeshaushalt 2025 um insgesamt 40 Millionen Euro pro Jahr (minus 12,1 Prozent) auf noch 290 Millionen Euro.
Praktische Erfahrungen und neue Fähigkeiten erlernen
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bieten jungen Menschen die Chance, nach dem Schulabschluss praktische Erfahrungen zu sammeln und neue Fähigkeiten zu erlernen. Ein Konzept, das sich insbesondere für den Sport, den Amateurfußball und die Nachmittagsbetreuung in Ganztagsschulen hervorragend eignet.
Etwa 80.000 Menschen sind im Rahmen der bundesweiten Freiwilligenprogramme tätig. Rund 4.000 Menschen davon im Sport und 400 in einem Fußballverein. Die Freiwilligen erwerben während ihres freiwilligen Engagements zusätzliche Fähigkeiten und Qualifizierungen, z.B. einen Übungsleiter- oder Trainerschein. Für die Fußballvereine dienen die Freiwilligendienste zur Gewinnung Ehrenamtlicher und freiwilliger Helfer, die im besten Fall dem Verein dauerhaft verbunden bleiben.
Damit bieten die Freiwilligendienste eine ideale und niedrigschwellige Chance für junges zivilgesellschaftliches Engagement im Fußball. Der DFB spricht sich daher für die langfristige und nachhaltige Finanzierung der Freiwilligendienste durch Bundesmittel aus, um Planungssicherheit für die Vereine sicherzustellen.
Quelle: dfb.de
Sonstiges
Freiwilligendienste: „Gutes Zeichen, dass Engagement wertgeschätzt wird“
Der SWFV und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) begrüßen die geplanten Maßnahmen der designierten Bundesregierung, ehrenamtliches Engagement für junge Menschen attraktiver zu gestalten. Laut Koalitionsvertrag sollen für den Freiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr mehr Stellen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld zur Verfügung ...
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Freiwilligendienste: „Gutes Zeichen, dass Engagement wertgeschätzt wird“
Sonstiges

Der SWFV und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) begrüßen die geplanten Maßnahmen der designierten Bundesregierung, ehrenamtliches Engagement für junge Menschen attraktiver zu gestalten. Laut Koalitionsvertrag sollen für den Freiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr mehr Stellen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld zur Verfügung gestellt werden.
Freiwilligendienste sind unverzichtbar
Ronny Zimmermann, 1. DFB-Vizepräsident Amateure: „Freiwilligendienste sind unverzichtbar, nicht nur im Sport. Es ist ein gutes Zeichen für unsere Gesellschaft, dass soziales Engagement wieder mehr wertgeschätzt wird. Nach den Kürzungen in der Vergangenheit, müssen wir nun am Ball bleiben, damit die versprochenen Stellen und Finanzmittel auch zur Verfügung gestellt werden und das Taschengeld spürbar erhöht wird.“
In den letzten Jahren waren die Bundesmittel für Freiwilligendienste im Bundeshaushalt regelmäßig gekürzt worden. Zuletzt für den Bundeshaushalt 2025 um insgesamt 40 Millionen Euro pro Jahr (minus 12,1 Prozent) auf noch 290 Millionen Euro.
Praktische Erfahrungen und neue Fähigkeiten erlernen
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bieten jungen Menschen die Chance, nach dem Schulabschluss praktische Erfahrungen zu sammeln und neue Fähigkeiten zu erlernen. Ein Konzept, das sich insbesondere für den Sport, den Amateurfußball und die Nachmittagsbetreuung in Ganztagsschulen hervorragend eignet.
Etwa 80.000 Menschen sind im Rahmen der bundesweiten Freiwilligenprogramme tätig. Rund 4.000 Menschen davon im Sport und 400 in einem Fußballverein. Die Freiwilligen erwerben während ihres freiwilligen Engagements zusätzliche Fähigkeiten und Qualifizierungen, z.B. einen Übungsleiter- oder Trainerschein. Für die Fußballvereine dienen die Freiwilligendienste zur Gewinnung Ehrenamtlicher und freiwilliger Helfer, die im besten Fall dem Verein dauerhaft verbunden bleiben.
Damit bieten die Freiwilligendienste eine ideale und niedrigschwellige Chance für junges zivilgesellschaftliches Engagement im Fußball. Der DFB spricht sich daher für die langfristige und nachhaltige Finanzierung der Freiwilligendienste durch Bundesmittel aus, um Planungssicherheit für die Vereine sicherzustellen.
Quelle: dfb.de