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Regeländerungen zur Saison 2024/2025
28.07.2024Spielbetrieb

Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier zusammengefasst - übersichtlich und leicht verständlich.
Die Kapitäns-Regel:
Nach einer Entscheidung mit potenziell spielentscheidendem Charakter und möglichem Informationsbedarf zeigt der Schiedsrichter mit waagerecht ausgestrecktem Arm an, dass nur der Mannschaftskapitän sich nähern und den Schiedsrichter ansprechen darf. Wenn das Zeichen durch den Schiedsrichter erfolgt, muss auch eine Kommunikation mit dem Mannschaftskapitän erfolgen. Ist der Mannschaftskapitän der Torwart, muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.
Der Gedanke dahinter sollte für alle Beteiligten sein, dass der Schiedsrichter dem Kapitän sachlich und ruhig seine Entscheidung erklären kann, ohne dabei von verbalen Attacken oder Nachfragen von Spielergruppen gestört zu werden. Hier soll eine positive Bindung zwischen Kapitän und Schiedsrichter entstehen und man kann mehr miteinander anstatt gegeneinander agieren.
Die Zeitstrafe:
- Der Wiedereintritt nach Ablauf der Zeitstrafe erfolgt ausschließlich auf Zeichen des Schiedsrichters und das auch nur in der nächsten Spielunterbrechung.
- Bei unerlaubtem Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist der zuvor auf Zeit verwiesene Spieler mittels roter Karte auf Dauer des Feldes zu verweisen.
Handspiel:
- Bei „unabsichtlichem“ strafbarem Handspiel (z.B.: eine in der Bewegung unerlaubte Vergrößerung der Körperfläche) werden ab 01.07.2024 die persönlichen Strafen (Gelbe und Rote Karte) angepasst und gemindert.
- Verhindert ein Spieler durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so wird dieses, anders als bei einem Fuß- oder Haltevergehen, nicht mehr mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) bestraft. Es gibt lediglich den direkten Freistoß.
- Wird durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel eine klare Torchance verhindert, so wird die persönliche Strafe fortan auf die Verwarnung (Gelbe Karte) reduziert.
Verkürzen des Abstandes beim Strafstoß:
- Das unerlaubte Verkürzen des Mindestabstandes bzw. das verfrühte Betreten des Strafraumes wird zukünftig erst vom Schiedsrichter geahndet und bestraft, wenn sich der Spieler dadurch einen konkreten Vorteil verschafft und die Gegenseite einen gravierenden Nachteil erfährt.
DFB-STOPP-Konzept:
- Zukünftig haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, bei erhitztem Spielverlauf die Partie bis zu zwei Mal zu unterbrechen und die Mannschaften in eine jeweilige „Cool-down-Zone“ zu schicken. Dieser Aufforderung ist stets Folge zu leisten und wird bei Nichtachtung mit einer persönlichen Strafe (mindestens Gelbe Karte) je nach Fehlverhalten geahndet.
- Einwechselspieler verbleiben in der technischen Zone.
- Trainer und Betreuer können vom Schiedsrichter in die „Cool-down-Zone“ gelassen werden.
- Der Schiedsrichter selbst legt fest, wie lange diese Auszeiten gehen.
- Zeitstrafen werden während der Auszeit angehalten.
- Der Schiedsrichter bespricht sich im Anschluss der Auszeit mit Kapitänen und ggf. den Trainern.
- Sollte nach zweimaligem Unterbrechen der Partie zu einem erneuten Vorfall kommen, welcher eine Unterbrechung nach Stopp-Konzept vorsieht, so ist die Partie vom Schiedsrichter abzubrechen.
28. Juli 2024
Spielbetrieb
Regeländerungen zur Saison 2024/2025
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Regeländerungen zur Saison 2024/2025
28.07.2024Spielbetrieb

Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier zusammengefasst - übersichtlich und leicht verständlich.
Die Kapitäns-Regel:
Nach einer Entscheidung mit potenziell spielentscheidendem Charakter und möglichem Informationsbedarf zeigt der Schiedsrichter mit waagerecht ausgestrecktem Arm an, dass nur der Mannschaftskapitän sich nähern und den Schiedsrichter ansprechen darf. Wenn das Zeichen durch den Schiedsrichter erfolgt, muss auch eine Kommunikation mit dem Mannschaftskapitän erfolgen. Ist der Mannschaftskapitän der Torwart, muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.
Der Gedanke dahinter sollte für alle Beteiligten sein, dass der Schiedsrichter dem Kapitän sachlich und ruhig seine Entscheidung erklären kann, ohne dabei von verbalen Attacken oder Nachfragen von Spielergruppen gestört zu werden. Hier soll eine positive Bindung zwischen Kapitän und Schiedsrichter entstehen und man kann mehr miteinander anstatt gegeneinander agieren.
Die Zeitstrafe:
- Der Wiedereintritt nach Ablauf der Zeitstrafe erfolgt ausschließlich auf Zeichen des Schiedsrichters und das auch nur in der nächsten Spielunterbrechung.
- Bei unerlaubtem Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist der zuvor auf Zeit verwiesene Spieler mittels roter Karte auf Dauer des Feldes zu verweisen.
Handspiel:
- Bei „unabsichtlichem“ strafbarem Handspiel (z.B.: eine in der Bewegung unerlaubte Vergrößerung der Körperfläche) werden ab 01.07.2024 die persönlichen Strafen (Gelbe und Rote Karte) angepasst und gemindert.
- Verhindert ein Spieler durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so wird dieses, anders als bei einem Fuß- oder Haltevergehen, nicht mehr mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) bestraft. Es gibt lediglich den direkten Freistoß.
- Wird durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel eine klare Torchance verhindert, so wird die persönliche Strafe fortan auf die Verwarnung (Gelbe Karte) reduziert.
Verkürzen des Abstandes beim Strafstoß:
- Das unerlaubte Verkürzen des Mindestabstandes bzw. das verfrühte Betreten des Strafraumes wird zukünftig erst vom Schiedsrichter geahndet und bestraft, wenn sich der Spieler dadurch einen konkreten Vorteil verschafft und die Gegenseite einen gravierenden Nachteil erfährt.
DFB-STOPP-Konzept:
- Zukünftig haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, bei erhitztem Spielverlauf die Partie bis zu zwei Mal zu unterbrechen und die Mannschaften in eine jeweilige „Cool-down-Zone“ zu schicken. Dieser Aufforderung ist stets Folge zu leisten und wird bei Nichtachtung mit einer persönlichen Strafe (mindestens Gelbe Karte) je nach Fehlverhalten geahndet.
- Einwechselspieler verbleiben in der technischen Zone.
- Trainer und Betreuer können vom Schiedsrichter in die „Cool-down-Zone“ gelassen werden.
- Der Schiedsrichter selbst legt fest, wie lange diese Auszeiten gehen.
- Zeitstrafen werden während der Auszeit angehalten.
- Der Schiedsrichter bespricht sich im Anschluss der Auszeit mit Kapitänen und ggf. den Trainern.
- Sollte nach zweimaligem Unterbrechen der Partie zu einem erneuten Vorfall kommen, welcher eine Unterbrechung nach Stopp-Konzept vorsieht, so ist die Partie vom Schiedsrichter abzubrechen.
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28. Juli 2024Spielbetrieb

Zu Beginn der neuen Saison 2024/25 treten einige neue Regeln und Regeländerungen in Kraft. Schiedsrichter-Lehrwart Jan-Vincent Ritter hat sie hier zusammengefasst - übersichtlich und leicht verständlich.
Die Kapitäns-Regel:
Nach einer Entscheidung mit potenziell spielentscheidendem Charakter und möglichem Informationsbedarf zeigt der Schiedsrichter mit waagerecht ausgestrecktem Arm an, dass nur der Mannschaftskapitän sich nähern und den Schiedsrichter ansprechen darf. Wenn das Zeichen durch den Schiedsrichter erfolgt, muss auch eine Kommunikation mit dem Mannschaftskapitän erfolgen. Ist der Mannschaftskapitän der Torwart, muss dem Schiedsrichter vor Spielbeginn ein Feldspieler genannt werden, der den Unparteiischen ansprechen kann, falls sich weiter entfernt eine strittige Szene ereignet.
Der Gedanke dahinter sollte für alle Beteiligten sein, dass der Schiedsrichter dem Kapitän sachlich und ruhig seine Entscheidung erklären kann, ohne dabei von verbalen Attacken oder Nachfragen von Spielergruppen gestört zu werden. Hier soll eine positive Bindung zwischen Kapitän und Schiedsrichter entstehen und man kann mehr miteinander anstatt gegeneinander agieren.
Die Zeitstrafe:
- Der Wiedereintritt nach Ablauf der Zeitstrafe erfolgt ausschließlich auf Zeichen des Schiedsrichters und das auch nur in der nächsten Spielunterbrechung.
- Bei unerlaubtem Betreten des Spielfeldes ohne Zustimmung des Schiedsrichters ist der zuvor auf Zeit verwiesene Spieler mittels roter Karte auf Dauer des Feldes zu verweisen.
Handspiel:
- Bei „unabsichtlichem“ strafbarem Handspiel (z.B.: eine in der Bewegung unerlaubte Vergrößerung der Körperfläche) werden ab 01.07.2024 die persönlichen Strafen (Gelbe und Rote Karte) angepasst und gemindert.
- Verhindert ein Spieler durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel einen aussichtsreichen Angriff, so wird dieses, anders als bei einem Fuß- oder Haltevergehen, nicht mehr mit einer Verwarnung (Gelbe Karte) bestraft. Es gibt lediglich den direkten Freistoß.
- Wird durch ein „unabsichtliches“ strafbares Handspiel eine klare Torchance verhindert, so wird die persönliche Strafe fortan auf die Verwarnung (Gelbe Karte) reduziert.
Verkürzen des Abstandes beim Strafstoß:
- Das unerlaubte Verkürzen des Mindestabstandes bzw. das verfrühte Betreten des Strafraumes wird zukünftig erst vom Schiedsrichter geahndet und bestraft, wenn sich der Spieler dadurch einen konkreten Vorteil verschafft und die Gegenseite einen gravierenden Nachteil erfährt.
DFB-STOPP-Konzept:
- Zukünftig haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, bei erhitztem Spielverlauf die Partie bis zu zwei Mal zu unterbrechen und die Mannschaften in eine jeweilige „Cool-down-Zone“ zu schicken. Dieser Aufforderung ist stets Folge zu leisten und wird bei Nichtachtung mit einer persönlichen Strafe (mindestens Gelbe Karte) je nach Fehlverhalten geahndet.
- Einwechselspieler verbleiben in der technischen Zone.
- Trainer und Betreuer können vom Schiedsrichter in die „Cool-down-Zone“ gelassen werden.
- Der Schiedsrichter selbst legt fest, wie lange diese Auszeiten gehen.
- Zeitstrafen werden während der Auszeit angehalten.
- Der Schiedsrichter bespricht sich im Anschluss der Auszeit mit Kapitänen und ggf. den Trainern.
- Sollte nach zweimaligem Unterbrechen der Partie zu einem erneuten Vorfall kommen, welcher eine Unterbrechung nach Stopp-Konzept vorsieht, so ist die Partie vom Schiedsrichter abzubrechen.

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Vorrunde der B- und C-Klasse Nord besprochen
24.07.2024Spielbetrieb

Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter, mehrere Regeländerungen und eine Vorverlegung eines ganzen Spieltages - in der Vorrundenbesprechung der Vereine der B- und C-Klasse Nord in Rockenhausen gab es jede Menge Gesprächsbedarf.
Der neue Kreisvorsitzende Klaus Schneider begrüßte zu Beginn der Sitzung die Neulinge SG Mannweiler/Stahlberg/Dielkirchen in der C-Klasse sowie in der B-Klasse TuS Finkenbach/Waldgrehweiler als Aufsteiger und TuS Ramsen als Absteiger. Er erläuterte eine Reihe organisatorischer Änderungen. So wird die Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter vor den Spielen wieder eingeführt. Deshalb sind die Spielberechtigungslisten vorzulegen, "mit aktuellem Bild", wie Klaus Schneider betonte. Weitere Änderungen: Spielgemeinschaften dürfen künftig aus vier Teams und nicht nur wie bisher aus dreien bestehen. Und der Live-Ticker ist zwar weiterhin gewünscht, wird aber nicht mehr bestraft, wenn der Heimverein ihn nicht bedient. Außerdem wurde mehrheitlich entschieden, den 14. Spieltag der B-Klasse und C-Klasse auf den 10.11.24 vorzuverlegen.
Der ebenfalls neue Schiedsrichterobmann des Fußballkreises, Frank Ritter, sprach dann noch einmal die Regeländerungen im Spielbetrieb an: Die Zeitstrafe, die neue Handregel, das Stopp-Konzept und die Kapitänsregeln. Sie sind auch auf der Website https://www.swfv.de/Kreis/Kaiserslautern-Donnersberg nachzulesen. Und Ritter unterstrich auch, dass Spielberechtigungsliste und Spielbericht dem Schiedsrichter 30 Minuten vor Anpfiff vorzulegen sind.
Der Kreisehrenamtsbeauftragte Andreas Gödtel warb für eine aktivere Teilnahme beim Wettbewerb "Fair ist mehr". "Mit relativ einfachen Mitteln können da herausragende faire Aktionen belohnt werden", betonte er. Aber die Vereine müssten diese Aktionen melden. Als Ansprechpartner und Empfänger stünden alle Mitglieder des Kreisausschusses bereit.
Die beiden neuen Staffelleiter Stefan Reiland für die B-Klasse und Markus Buhl-Bohlander für die C-Klasse stellten sich anschließend vor, um die Spielpläne der Vorrunde mit allen beteiligten Vereinen abzuklären. Sie wünschten allen Mannschaften viel Erfolg.
24. Juli 2024
Spielbetrieb
Vorrunde der B- und C-Klasse Nord besprochen
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Vorrunde der B- und C-Klasse Nord besprochen
24.07.2024Spielbetrieb

Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter, mehrere Regeländerungen und eine Vorverlegung eines ganzen Spieltages - in der Vorrundenbesprechung der Vereine der B- und C-Klasse Nord in Rockenhausen gab es jede Menge Gesprächsbedarf.
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Der ebenfalls neue Schiedsrichterobmann des Fußballkreises, Frank Ritter, sprach dann noch einmal die Regeländerungen im Spielbetrieb an: Die Zeitstrafe, die neue Handregel, das Stopp-Konzept und die Kapitänsregeln. Sie sind auch auf der Website https://www.swfv.de/Kreis/Kaiserslautern-Donnersberg nachzulesen. Und Ritter unterstrich auch, dass Spielberechtigungsliste und Spielbericht dem Schiedsrichter 30 Minuten vor Anpfiff vorzulegen sind.
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Die beiden neuen Staffelleiter Stefan Reiland für die B-Klasse und Markus Buhl-Bohlander für die C-Klasse stellten sich anschließend vor, um die Spielpläne der Vorrunde mit allen beteiligten Vereinen abzuklären. Sie wünschten allen Mannschaften viel Erfolg.
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Vorrunde der B- und C-Klasse Nord besprochen
24. Juli 2024Spielbetrieb

Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter, mehrere Regeländerungen und eine Vorverlegung eines ganzen Spieltages - in der Vorrundenbesprechung der Vereine der B- und C-Klasse Nord in Rockenhausen gab es jede Menge Gesprächsbedarf.
Der neue Kreisvorsitzende Klaus Schneider begrüßte zu Beginn der Sitzung die Neulinge SG Mannweiler/Stahlberg/Dielkirchen in der C-Klasse sowie in der B-Klasse TuS Finkenbach/Waldgrehweiler als Aufsteiger und TuS Ramsen als Absteiger. Er erläuterte eine Reihe organisatorischer Änderungen. So wird die Gesichtskontrolle durch den Schiedsrichter vor den Spielen wieder eingeführt. Deshalb sind die Spielberechtigungslisten vorzulegen, "mit aktuellem Bild", wie Klaus Schneider betonte. Weitere Änderungen: Spielgemeinschaften dürfen künftig aus vier Teams und nicht nur wie bisher aus dreien bestehen. Und der Live-Ticker ist zwar weiterhin gewünscht, wird aber nicht mehr bestraft, wenn der Heimverein ihn nicht bedient. Außerdem wurde mehrheitlich entschieden, den 14. Spieltag der B-Klasse und C-Klasse auf den 10.11.24 vorzuverlegen.
Der ebenfalls neue Schiedsrichterobmann des Fußballkreises, Frank Ritter, sprach dann noch einmal die Regeländerungen im Spielbetrieb an: Die Zeitstrafe, die neue Handregel, das Stopp-Konzept und die Kapitänsregeln. Sie sind auch auf der Website https://www.swfv.de/Kreis/Kaiserslautern-Donnersberg nachzulesen. Und Ritter unterstrich auch, dass Spielberechtigungsliste und Spielbericht dem Schiedsrichter 30 Minuten vor Anpfiff vorzulegen sind.
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Großes Inklusionsturnier beim TuS Olsbrücken mit 150 Teilnehmern
Gesellschaftliche Verantwortung

Leuchtende Augen bei Spielern, Betreuern und Eltern - und die große Hitze war überhaupt kein Thema: Das inklusive Fußballturnier beim TuS Olsbrücken war für alle Beteiligten ein voller Erfolg. Unter dem Motto "Fußball verbindet alle" hatten der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) zusammen mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz und der Sepp-Herberger-Stiftung eingeladen, und viele kamen.
Über 150 Spielerinnen und Spieler vor Ort
Insgesamt elf Mannschaften mit 150 Spielern, Trainern und Betreuern spielten ein Jugend- und ein Erwachsenenturnier. Beim Jugendturnier traten inklusive Mannschaften des TSV Hargesheim, VfR Wormatia Worms, 1. FFC Kaiserslautern, SV Spesbach, VT Frankenthal und vom gastgebenden TuS Olsbrücken gegeneinander an, beim Erwachsenenturnier waren es VfR Wormatia Worms, zwei Teams des SV Spesbach, ASV Waldsee und eine Vertretung der Westpfalzwerkstätten.
Wenn auch der Ehrgeiz und der Einsatz auf dem Spielfeld noch so groß waren, stand der sportliche Aspekt nicht im Vordergrund. Insgesamt 85 Tore waren zu bestaunen, aber das Miteinander und die Begegnung zählten viel mehr. Das betonten auch bei der offiziellen Begrüßung Tobias Frey, Vorstandsmitglied des die Aktion unterstützenden 1. FC Kaiserslautern, sowie der SWFV-Vizepräsident Axel Rolland.
Und so halfen sich die Mannschaften auch untereinander aus: Wenn ein Team nicht genug Spieler hatte, bekam es Unterstützung durch Leihspieler aus einem anderen Team. Als Schiedsrichter fungierten die Betreuer, die weniger auf Fouls als auf die richtige Anzahl der Spieler auf dem Feld zu achten hatten.
Rollstuhl-Parcour als besondere Attraktion
Eine besondere Attraktion hatte der Landessportbund mitgebracht: In der angrenzenden Halle gab es einen Rollstuhl-Parcour und die Gelegenheit, sich beim Blindenfußball auszuprobieren. Die Inklusionslotsinnen Sabrina Brestel, Corinna Hochdörfer und Lea Brusius konnten sich freuen, dass diese Angebot sehr rege angenommen wurde.
Für den Ausrichter TuS Olsbrücken bildete diese Veranstaltung einen Teil der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Fußballjubiläum des Vereins. Das Organisationsteam rund um den Vorsitzenden Dieter Gehrke hatte den Rasenplatz perfekt hergerichtet, für ausreichend Schatten durch Zelte gesorgt und stand bei jedem Anliegen hilfsbereit parat. Als Dankeschön überreichte Axel Rolland einen großen Ballsack.
Impressionen
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Gesellschaftliche Verantwortung
Großes Inklusionsturnier beim TuS Olsbrücken mit 150 Teilnehmern
Leuchtende Augen bei Spielern, Betreuern und Eltern - und die große Hitze war überhaupt kein Thema: Das inklusive Fußballturnier beim TuS Olsbrücken war für alle Beteiligten ein voller Erfolg. Unter dem Motto "Fußball verbindet alle" hatten der Südwestdeutsche Fußballverband (SWFV) zusammen mit dem Landessportbund Rheinland-Pfalz und der Sepp ...
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Über 150 Spielerinnen und Spieler vor Ort
Insgesamt elf Mannschaften mit 150 Spielern, Trainern und Betreuern spielten ein Jugend- und ein Erwachsenenturnier. Beim Jugendturnier traten inklusive Mannschaften des TSV Hargesheim, VfR Wormatia Worms, 1. FFC Kaiserslautern, SV Spesbach, VT Frankenthal und vom gastgebenden TuS Olsbrücken gegeneinander an, beim Erwachsenenturnier waren es VfR Wormatia Worms, zwei Teams des SV Spesbach, ASV Waldsee und eine Vertretung der Westpfalzwerkstätten.
Wenn auch der Ehrgeiz und der Einsatz auf dem Spielfeld noch so groß waren, stand der sportliche Aspekt nicht im Vordergrund. Insgesamt 85 Tore waren zu bestaunen, aber das Miteinander und die Begegnung zählten viel mehr. Das betonten auch bei der offiziellen Begrüßung Tobias Frey, Vorstandsmitglied des die Aktion unterstützenden 1. FC Kaiserslautern, sowie der SWFV-Vizepräsident Axel Rolland.
Und so halfen sich die Mannschaften auch untereinander aus: Wenn ein Team nicht genug Spieler hatte, bekam es Unterstützung durch Leihspieler aus einem anderen Team. Als Schiedsrichter fungierten die Betreuer, die weniger auf Fouls als auf die richtige Anzahl der Spieler auf dem Feld zu achten hatten.
Rollstuhl-Parcour als besondere Attraktion
Eine besondere Attraktion hatte der Landessportbund mitgebracht: In der angrenzenden Halle gab es einen Rollstuhl-Parcour und die Gelegenheit, sich beim Blindenfußball auszuprobieren. Die Inklusionslotsinnen Sabrina Brestel, Corinna Hochdörfer und Lea Brusius konnten sich freuen, dass diese Angebot sehr rege angenommen wurde.
Für den Ausrichter TuS Olsbrücken bildete diese Veranstaltung einen Teil der Feierlichkeiten zum 100-jährigen Fußballjubiläum des Vereins. Das Organisationsteam rund um den Vorsitzenden Dieter Gehrke hatte den Rasenplatz perfekt hergerichtet, für ausreichend Schatten durch Zelte gesorgt und stand bei jedem Anliegen hilfsbereit parat. Als Dankeschön überreichte Axel Rolland einen großen Ballsack.
Impressionen
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DFB-Broschüre zur Verkehrssicherheit auf dem Sportplatz
Sonstiges

Der Deutsche Fußball-Bund hat den Leitfaden mit Hinweisen zur Verkehrssicherungspflicht sowie zur Sicherheit von Fußballtoren überarbeitet und aktualisiert, um einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Sportplatz zu leisten.
Denn leider kommt es immer noch zu oft zu Unfällen, weil ein Fußballtor nicht ausreichend gesichert wurde. Ob fehlende Antikipp-Systeme, abstehende Schrauben und Metallhaken, beschädigte Torpfosten oder falsche Lagerung: schon eine Kleinigkeit kann schlimme Folgen haben.
Tore sollten kein Unfallrisiko sein
Umso gefährlicher wird es, wenn Kinder völlig ausgelassen Fußball spielen, auch weil sie durch ein umfallendes Tor ungleich schwerer als ein erwachsener Mensch verletzt werden können. Mit der aktualisierten und überarbeiteten Broschüre mit vielen Beispielen, Tipps zur Inspektion und der Klärung von Haftungsfragen möchte der DFB den Vereinen, Kommunen und allen die im Verein Fußball spielen helfen, ihren Fußballplatz zu einem sicheren Ort zu machen. Denn Tore sollten kein Unfallrisiko sein, sondern ausschließlich ein Grund zum Jubeln! Die Broschüre finden Sie im Anhang.
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Sonstiges

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Denn leider kommt es immer noch zu oft zu Unfällen, weil ein Fußballtor nicht ausreichend gesichert wurde. Ob fehlende Antikipp-Systeme, abstehende Schrauben und Metallhaken, beschädigte Torpfosten oder falsche Lagerung: schon eine Kleinigkeit kann schlimme Folgen haben.
Tore sollten kein Unfallrisiko sein
Umso gefährlicher wird es, wenn Kinder völlig ausgelassen Fußball spielen, auch weil sie durch ein umfallendes Tor ungleich schwerer als ein erwachsener Mensch verletzt werden können. Mit der aktualisierten und überarbeiteten Broschüre mit vielen Beispielen, Tipps zur Inspektion und der Klärung von Haftungsfragen möchte der DFB den Vereinen, Kommunen und allen die im Verein Fußball spielen helfen, ihren Fußballplatz zu einem sicheren Ort zu machen. Denn Tore sollten kein Unfallrisiko sein, sondern ausschließlich ein Grund zum Jubeln! Die Broschüre finden Sie im Anhang.