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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

26. Nov. 2021
Spielbetrieb
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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

Liebe Vereinsvertreter*innen, auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-…
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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26. Nov. 2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

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SC Kirn-Sulzbach hilft

20.10.2021Gesellschaftliche Verantwortung

Pressemitteilung des SC 1911 Kirn-Sulzbach
 
Verein hilft Verein – 4.000 Euro an SV blau-gelb Dernau übergeben !
Die Flutwasserkatastrophe an der Ahr hat vielerorts Betroffenheit hervorgerufen und eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Der SC Kirn-Sulzbach wollte gezielt helfen und hat sich den Ort Dernau ausgesucht. Gerade in Dernau hat die Flut starke Spuren in der Infrastruktur hinterlassen, die nicht so schnell zu beseitigen sind. 90 Prozent aller Häuser sind von der Flut betroffen. Von den 1.750 Einwohnern wohnen zur Zeit nur noch rund 600 im Ort. Die Sportanlage des SV blau-gelb Dernau ist völlig zerstört. Der im Jahr 2015 fertiggestellte Kunstrasenplatz ist komplett abgetragen, die Flutlichtmasten sind nur noch zur Hangseite erhalten, das Sportheim ist im Rohbauzustand, das komplette Inventar wurde von der Flut mitgerissen. Die aktiven Mannschaften haben den Spielbetrieb wieder aufgenommen und spielen im Nachbarort Grafschaft.
Seit einigen Wochen wurden beim SC Kirn-Sulzbach verschiedene Aktionen gestartet, um hier gezielt Hilfe zu leisten. So haben die Fussballer der Herrenmannschaften spontan eine Sammelaktion gestartet und konnten den stolzen Betrag von 1.000 Euro, aufgestockt aus ihrer Mannschaftskasse (auf eine Abschlussfahrt wurde in diesem Jahr verzichtet) zur Verfügung stellen. Hinzu kamen 500 Euro aus der Kinderferienaktion in den Sommerferien zum Thema „Olympia“, welche die Frauenmannschaft gespendet haben. Eine weitere originelle Idee kam von Frau Ortrud Asshauer-Wickrath, die mit einem Kundaliniyoga-Kurs, der von 23 Teilnehmerinnen besucht wurde,  rund 400 Euro beisteuerte. Von den Wanderfreunden wurden weitere 600 Euro zur Verfügung gestellt. Eine kirchenmusikalische Andacht des MGV Frohsinn und Vivace erbrachten über 700 Euro, die von den Chören auf 1.000 Euro aufgestockt wurde. Mit einigen Privatspenden und einer Aufstockung aus der SCK-Kasse konnten somit 4.000 Euro an den SV blau-gelb Dernau übergeben werden.
Um einen persönlichen Kontakt zu dem Verein herzustellen wurde der Spendenscheck persönlich von den SCK-Mitgliedern, Andy und Sabrina Heck sowie Werner und Eva Dräger übergeben. Andy Heck stellte dem Verein noch ein paar Kisten Kirner Bier zur Verfügung, welche mit großer Dankbarkeit entgegengenommen wurden.
Bei dem Besuch in Dernau stellte der Vorstand des SCK weitere Hilfen in Aussicht. Spontan sicherte Andy Heck einen Sponsoring Abend in Dernau mit den Hunsrück DJ’s zu . Der Kontakt zum Verein und zu den Mannschaften soll weiterhin gepflegt werden.

20. Okt. 2021
Gesellschaftliche Verantwortung
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SC Kirn-Sulzbach hilft

20.10.2021Gesellschaftliche Verantwortung

Pressemitteilung des SC 1911 Kirn-Sulzbach
 
Verein hilft Verein – 4.000 Euro an SV blau-gelb Dernau übergeben !
Die Flutwasserkatastrophe an der Ahr hat vielerorts Betroffenheit hervorgerufen und eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Der SC Kirn-Sulzbach wollte gezielt helfen und hat sich den Ort Dernau ausgesucht. Gerade in Dernau hat die Flut starke Spuren in der Infrastruktur hinterlassen, die nicht so schnell zu beseitigen sind. 90 Prozent aller Häuser sind von der Flut betroffen. Von den 1.750 Einwohnern wohnen zur Zeit nur noch rund 600 im Ort. Die Sportanlage des SV blau-gelb Dernau ist völlig zerstört. Der im Jahr 2015 fertiggestellte Kunstrasenplatz ist komplett abgetragen, die Flutlichtmasten sind nur noch zur Hangseite erhalten, das Sportheim ist im Rohbauzustand, das komplette Inventar wurde von der Flut mitgerissen. Die aktiven Mannschaften haben den Spielbetrieb wieder aufgenommen und spielen im Nachbarort Grafschaft.
Seit einigen Wochen wurden beim SC Kirn-Sulzbach verschiedene Aktionen gestartet, um hier gezielt Hilfe zu leisten. So haben die Fussballer der Herrenmannschaften spontan eine Sammelaktion gestartet und konnten den stolzen Betrag von 1.000 Euro, aufgestockt aus ihrer Mannschaftskasse (auf eine Abschlussfahrt wurde in diesem Jahr verzichtet) zur Verfügung stellen. Hinzu kamen 500 Euro aus der Kinderferienaktion in den Sommerferien zum Thema „Olympia“, welche die Frauenmannschaft gespendet haben. Eine weitere originelle Idee kam von Frau Ortrud Asshauer-Wickrath, die mit einem Kundaliniyoga-Kurs, der von 23 Teilnehmerinnen besucht wurde,  rund 400 Euro beisteuerte. Von den Wanderfreunden wurden weitere 600 Euro zur Verfügung gestellt. Eine kirchenmusikalische Andacht des MGV Frohsinn und Vivace erbrachten über 700 Euro, die von den Chören auf 1.000 Euro aufgestockt wurde. Mit einigen Privatspenden und einer Aufstockung aus der SCK-Kasse konnten somit 4.000 Euro an den SV blau-gelb Dernau übergeben werden.
Um einen persönlichen Kontakt zu dem Verein herzustellen wurde der Spendenscheck persönlich von den SCK-Mitgliedern, Andy und Sabrina Heck sowie Werner und Eva Dräger übergeben. Andy Heck stellte dem Verein noch ein paar Kisten Kirner Bier zur Verfügung, welche mit großer Dankbarkeit entgegengenommen wurden.
Bei dem Besuch in Dernau stellte der Vorstand des SCK weitere Hilfen in Aussicht. Spontan sicherte Andy Heck einen Sponsoring Abend in Dernau mit den Hunsrück DJ’s zu . Der Kontakt zum Verein und zu den Mannschaften soll weiterhin gepflegt werden.

Pressemitteilung des SC 1911 Kirn-Sulzbach   Verein hilft Verein – 4.000 Euro an SV blau-gelb Dernau übergeben ! Die Flutwasserkatastrophe an der Ahr…
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SC Kirn-Sulzbach hilft

20. Okt. 2021Gesellschaftliche Verantwortung

Pressemitteilung des SC 1911 Kirn-Sulzbach
 
Verein hilft Verein – 4.000 Euro an SV blau-gelb Dernau übergeben !
Die Flutwasserkatastrophe an der Ahr hat vielerorts Betroffenheit hervorgerufen und eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Der SC Kirn-Sulzbach wollte gezielt helfen und hat sich den Ort Dernau ausgesucht. Gerade in Dernau hat die Flut starke Spuren in der Infrastruktur hinterlassen, die nicht so schnell zu beseitigen sind. 90 Prozent aller Häuser sind von der Flut betroffen. Von den 1.750 Einwohnern wohnen zur Zeit nur noch rund 600 im Ort. Die Sportanlage des SV blau-gelb Dernau ist völlig zerstört. Der im Jahr 2015 fertiggestellte Kunstrasenplatz ist komplett abgetragen, die Flutlichtmasten sind nur noch zur Hangseite erhalten, das Sportheim ist im Rohbauzustand, das komplette Inventar wurde von der Flut mitgerissen. Die aktiven Mannschaften haben den Spielbetrieb wieder aufgenommen und spielen im Nachbarort Grafschaft.
Seit einigen Wochen wurden beim SC Kirn-Sulzbach verschiedene Aktionen gestartet, um hier gezielt Hilfe zu leisten. So haben die Fussballer der Herrenmannschaften spontan eine Sammelaktion gestartet und konnten den stolzen Betrag von 1.000 Euro, aufgestockt aus ihrer Mannschaftskasse (auf eine Abschlussfahrt wurde in diesem Jahr verzichtet) zur Verfügung stellen. Hinzu kamen 500 Euro aus der Kinderferienaktion in den Sommerferien zum Thema „Olympia“, welche die Frauenmannschaft gespendet haben. Eine weitere originelle Idee kam von Frau Ortrud Asshauer-Wickrath, die mit einem Kundaliniyoga-Kurs, der von 23 Teilnehmerinnen besucht wurde,  rund 400 Euro beisteuerte. Von den Wanderfreunden wurden weitere 600 Euro zur Verfügung gestellt. Eine kirchenmusikalische Andacht des MGV Frohsinn und Vivace erbrachten über 700 Euro, die von den Chören auf 1.000 Euro aufgestockt wurde. Mit einigen Privatspenden und einer Aufstockung aus der SCK-Kasse konnten somit 4.000 Euro an den SV blau-gelb Dernau übergeben werden.
Um einen persönlichen Kontakt zu dem Verein herzustellen wurde der Spendenscheck persönlich von den SCK-Mitgliedern, Andy und Sabrina Heck sowie Werner und Eva Dräger übergeben. Andy Heck stellte dem Verein noch ein paar Kisten Kirner Bier zur Verfügung, welche mit großer Dankbarkeit entgegengenommen wurden.
Bei dem Besuch in Dernau stellte der Vorstand des SCK weitere Hilfen in Aussicht. Spontan sicherte Andy Heck einen Sponsoring Abend in Dernau mit den Hunsrück DJ’s zu . Der Kontakt zum Verein und zu den Mannschaften soll weiterhin gepflegt werden.

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Impfbus kommt am 21. Oktober nach Algenrodt

20.10.2021Gesellschaftliche Verantwortung

Der Impfbus kommt nach Idar-Oberstein zum VfL Algenrodt: Noch einfacher impfen lassen
 
© Staatskanzlei RLP/Sämmer
Hingehen, Perso zeigen, Schutzimpfung erhalten: Seit dem 2. August fahren sechs mobile Impfbusteams flächendeckend durch Rheinland-Pfalz. Geimpft wird ohne Terminvergabe u.a. auf Supermarktparkplätzen, in Innenstädten, bei Freizeiteinrichtungen, in Sportvereinen sowie an Berufs- und Hochschulen. Umgesetzt wird die Sonderimpfaktion mit dem Deutschen Roten Kreuz. Ziel der Aktion der Landesregierung ist es, noch Unentschlossenen ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot zu machen. Ganz nach dem Motto, wenn die Menschen nicht zum Impfstoff kommen, dann kommt der Impfstoff eben zu den Menschen. Seit Beginn der Impfbuskampagne wurden bereits über 60.000 Impfdosen in den sechs Bussen verabreicht. 
Geimpft wird werktäglich ohne Termin je nach Region an bis zu zwei Standorten. Die genauen Standorte und Zeiträume der Impfbusse finden Sie weiter unten. Es stehen die Vakzine von Johnson & Johnson und BioNTech zur Verfügung. Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16-18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen.
Wichtig: Ausweis nicht vergessen!

20. Okt. 2021
Gesellschaftliche Verantwortung
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Impfbus kommt am 21. Oktober nach Algenrodt

20.10.2021Gesellschaftliche Verantwortung

Der Impfbus kommt nach Idar-Oberstein zum VfL Algenrodt: Noch einfacher impfen lassen
 
© Staatskanzlei RLP/Sämmer
Hingehen, Perso zeigen, Schutzimpfung erhalten: Seit dem 2. August fahren sechs mobile Impfbusteams flächendeckend durch Rheinland-Pfalz. Geimpft wird ohne Terminvergabe u.a. auf Supermarktparkplätzen, in Innenstädten, bei Freizeiteinrichtungen, in Sportvereinen sowie an Berufs- und Hochschulen. Umgesetzt wird die Sonderimpfaktion mit dem Deutschen Roten Kreuz. Ziel der Aktion der Landesregierung ist es, noch Unentschlossenen ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot zu machen. Ganz nach dem Motto, wenn die Menschen nicht zum Impfstoff kommen, dann kommt der Impfstoff eben zu den Menschen. Seit Beginn der Impfbuskampagne wurden bereits über 60.000 Impfdosen in den sechs Bussen verabreicht. 
Geimpft wird werktäglich ohne Termin je nach Region an bis zu zwei Standorten. Die genauen Standorte und Zeiträume der Impfbusse finden Sie weiter unten. Es stehen die Vakzine von Johnson & Johnson und BioNTech zur Verfügung. Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16-18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen.
Wichtig: Ausweis nicht vergessen!

Der Impfbus kommt nach Idar-Oberstein zum VfL Algenrodt: Noch einfacher impfen lassen   © Staatskanzlei RLP/Sämmer Hingehen, Perso zeigen,…
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Impfbus kommt am 21. Oktober nach Algenrodt

20. Okt. 2021Gesellschaftliche Verantwortung

Der Impfbus kommt nach Idar-Oberstein zum VfL Algenrodt: Noch einfacher impfen lassen
 
© Staatskanzlei RLP/Sämmer
Hingehen, Perso zeigen, Schutzimpfung erhalten: Seit dem 2. August fahren sechs mobile Impfbusteams flächendeckend durch Rheinland-Pfalz. Geimpft wird ohne Terminvergabe u.a. auf Supermarktparkplätzen, in Innenstädten, bei Freizeiteinrichtungen, in Sportvereinen sowie an Berufs- und Hochschulen. Umgesetzt wird die Sonderimpfaktion mit dem Deutschen Roten Kreuz. Ziel der Aktion der Landesregierung ist es, noch Unentschlossenen ein sehr einfaches und unbürokratisches Impfangebot zu machen. Ganz nach dem Motto, wenn die Menschen nicht zum Impfstoff kommen, dann kommt der Impfstoff eben zu den Menschen. Seit Beginn der Impfbuskampagne wurden bereits über 60.000 Impfdosen in den sechs Bussen verabreicht. 
Geimpft wird werktäglich ohne Termin je nach Region an bis zu zwei Standorten. Die genauen Standorte und Zeiträume der Impfbusse finden Sie weiter unten. Es stehen die Vakzine von Johnson & Johnson und BioNTech zur Verfügung. Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16-18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen.
Wichtig: Ausweis nicht vergessen!

SWFV Meldungen

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Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen Saison 2024/25

Spielbetrieb
Meldefenster 2024/25

Bitte beachtet, dass das Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen für die Saison 2024/25 vom 01.06.2024 bis einschließlich 20.06.2024 geöffnet ist.

 

Das Meldefenster schließt für ALLE Mannschaften (Herren, Frauen + Jugend) am 20.06.2024 um 23:59 Uhr.

Spielbetrieb
Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen Saison 2024/25
Bitte beachtet, dass das Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen für die Saison 2024/25 vom 01.06.2024 bis einschließlich 20.06.2024 geöffnet ist.   Das Meldefenster schließt für ALLE Mannschaften (Herren, Frauen + Jugend) am 20.06.2024 um 23:59 Uhr.
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Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen Saison 2024/25

Spielbetrieb
Meldefenster 2024/25

Bitte beachtet, dass das Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen für die Saison 2024/25 vom 01.06.2024 bis einschließlich 20.06.2024 geöffnet ist.

 

Das Meldefenster schließt für ALLE Mannschaften (Herren, Frauen + Jugend) am 20.06.2024 um 23:59 Uhr.

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Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokal Endspiel gestartet

Verbandspokal
Ticketvorverkauf Finaltag

Der Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokalendspiel 2024 in Ingelheim hat begonnen. Gegenüber stehen sich der TSV Schott Mainz aus der Regionalliga Südwest und der SV 1919 Gonsenheim, aus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar. Das Spiel findet in der rheinhessischen Stadt, Ingelheim am Rhein, statt. Anpfiff ist um 11:45 Uhr im Stadion am Blumengarten Ingelheim

Ticketpreise

    
Sitzplätze überdachtNormalErmäßigtKinder bis 3 Jahren
 17,00 €13,00 €Frei (benötigt aber "Kinderticket")
StehplätzeNormalErmäßigtKinder bis 3 Jahren
 13,00 €6,00 €Frei (benötigt aber "Kinderticket")
VIP70 €70 €Frei (benötigt aber "Kinderticket")

 

TICKETS können online erworben werden

  • Steh- und Sitzplätze sowie VIP-Tickets können unter folgendem Link erworben werden:

www.ticket-regional.de/fussballsuedwest

 

Vorverkaufsstellen für Tickets für das Bitburger Verbandspokal Endspiel 2023/24

In Mainz:

  • Mainz STORE – Markt 17, 55116
  • Media Markt Mainz – Haifa-Allee 1, 55128 Mainz
  • Studierendenwerk Mainz – Staudingerweg 21, 55128 Mainz

 

In Ingelheim:

  • Buchhandlung Wagner - Friedrich-Ebert-Straße 5, 55128 Ingelheim am Rhein
  • Tourist Information Ingelheim – Ingelheimer Winzerkeller – Binger Straße 55218 Ingelheim am Rhein

 

In Bad Kreuznach:

  • Textil- und Webetechnik Paulus – Schwabenheimer Weg 56, 55543 Bad Kreuznach
  • Tourist Information Bad Kreuznach – Kurhausstraße 22-24, 55543 Bad Kreuznach
  • Wochenspiegel Bad Kreuznach – Salinenstraße 28, 55543 Bad Kreuznach

 

In Alzey:

  • Buchhandlung Machwirth – Antoniterstraße 5-7, 55232 Alzey
  • Lotto-Tickets-ER GmbH – Rheinhessen Center – Karl-Heinz-Kipp-Straße, 55232 Alzey

 

In Budenheim:

  • Lotto am Eck – Heidesheimerstraße 74, 55257 Budenheim  

 

Weitere Vorverkaufsstellen: https://www.ticket-regional.de/vorverkaufsstellen.php

 

Weiterführende Informationen zum Bitburger Verbandspokalendspiel 2023/24

Kinder bis 3 Jahren haben freien Eintritt, benötigen aber ein „Kinderticket“. Diese sind über den Online-Link auswählbar.

Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden. Zu der Kategorie „Ermäßigt“ zählen: Kinder zwischen 4 und 18 Jahren, Studenten, Schüler, Zivildienstleistende, Rentner, Personen mit Schwerbehindertenausweis.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Tickets für das Bitburger Verbandspokalendspiel, bereits vor dem Spieltag über: www.ticket-regional.de/fussballsuedwest oder die angegebenen Vorverkaufsstellen.

Wie auch die Jahre zuvor, wird es die Möglichkeit geben Rollstuhlfahrertickets zu erwerben. Hierzu wenden Sie sich bitte vorab direkt an francisco.chlipala@swfv.de oder 06323 949 36 79.

Das Stadion öffnet 1,5 Stunden (10:15 Uhr) vor Spielbeginn. Angepfiffen wird um 11:45 Uhr.

Parkplätze: Wir bitten darum die öffentlichen Parkplätze um das Stadion herum zu nutzen. Beachten Sie dazu bitte jederzeit Bekanntgaben über die Kanäle des Südwestdeutschen Fußballverbands.

Wie empfehlen eine frühzeitige Anreise und wünschen allen Zuschauern eine sichere An-/ und Abreise.  

Verbandspokal
Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokal Endspiel gestartet
Der Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokalendspiel 2024 in Ingelheim hat begonnen. Gegenüber stehen sich der TSV Schott Mainz aus der Regionalliga Südwest und der SV 1919 Gonsenheim, aus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar. Das Spiel findet in der rheinhessischen Stadt, Ingelheim am Rhein, statt. Anpfiff ist um 11:45 Uhr im Stadion am ...
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Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokal Endspiel gestartet

Verbandspokal
Ticketvorverkauf Finaltag

Der Ticketvorverkauf für das Bitburger Verbandspokalendspiel 2024 in Ingelheim hat begonnen. Gegenüber stehen sich der TSV Schott Mainz aus der Regionalliga Südwest und der SV 1919 Gonsenheim, aus der Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar. Das Spiel findet in der rheinhessischen Stadt, Ingelheim am Rhein, statt. Anpfiff ist um 11:45 Uhr im Stadion am Blumengarten Ingelheim

Ticketpreise

    
Sitzplätze überdachtNormalErmäßigtKinder bis 3 Jahren
 17,00 €13,00 €Frei (benötigt aber "Kinderticket")
StehplätzeNormalErmäßigtKinder bis 3 Jahren
 13,00 €6,00 €Frei (benötigt aber "Kinderticket")
VIP70 €70 €Frei (benötigt aber "Kinderticket")

 

TICKETS können online erworben werden

  • Steh- und Sitzplätze sowie VIP-Tickets können unter folgendem Link erworben werden:

www.ticket-regional.de/fussballsuedwest

 

Vorverkaufsstellen für Tickets für das Bitburger Verbandspokal Endspiel 2023/24

In Mainz:

  • Mainz STORE – Markt 17, 55116
  • Media Markt Mainz – Haifa-Allee 1, 55128 Mainz
  • Studierendenwerk Mainz – Staudingerweg 21, 55128 Mainz

 

In Ingelheim:

  • Buchhandlung Wagner - Friedrich-Ebert-Straße 5, 55128 Ingelheim am Rhein
  • Tourist Information Ingelheim – Ingelheimer Winzerkeller – Binger Straße 55218 Ingelheim am Rhein

 

In Bad Kreuznach:

  • Textil- und Webetechnik Paulus – Schwabenheimer Weg 56, 55543 Bad Kreuznach
  • Tourist Information Bad Kreuznach – Kurhausstraße 22-24, 55543 Bad Kreuznach
  • Wochenspiegel Bad Kreuznach – Salinenstraße 28, 55543 Bad Kreuznach

 

In Alzey:

  • Buchhandlung Machwirth – Antoniterstraße 5-7, 55232 Alzey
  • Lotto-Tickets-ER GmbH – Rheinhessen Center – Karl-Heinz-Kipp-Straße, 55232 Alzey

 

In Budenheim:

  • Lotto am Eck – Heidesheimerstraße 74, 55257 Budenheim  

 

Weitere Vorverkaufsstellen: https://www.ticket-regional.de/vorverkaufsstellen.php

 

Weiterführende Informationen zum Bitburger Verbandspokalendspiel 2023/24

Kinder bis 3 Jahren haben freien Eintritt, benötigen aber ein „Kinderticket“. Diese sind über den Online-Link auswählbar.

Der jeweils aktuelle Ermäßigungsnachweis ist beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden. Zu der Kategorie „Ermäßigt“ zählen: Kinder zwischen 4 und 18 Jahren, Studenten, Schüler, Zivildienstleistende, Rentner, Personen mit Schwerbehindertenausweis.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Tickets für das Bitburger Verbandspokalendspiel, bereits vor dem Spieltag über: www.ticket-regional.de/fussballsuedwest oder die angegebenen Vorverkaufsstellen.

Wie auch die Jahre zuvor, wird es die Möglichkeit geben Rollstuhlfahrertickets zu erwerben. Hierzu wenden Sie sich bitte vorab direkt an francisco.chlipala@swfv.de oder 06323 949 36 79.

Das Stadion öffnet 1,5 Stunden (10:15 Uhr) vor Spielbeginn. Angepfiffen wird um 11:45 Uhr.

Parkplätze: Wir bitten darum die öffentlichen Parkplätze um das Stadion herum zu nutzen. Beachten Sie dazu bitte jederzeit Bekanntgaben über die Kanäle des Südwestdeutschen Fußballverbands.

Wie empfehlen eine frühzeitige Anreise und wünschen allen Zuschauern eine sichere An-/ und Abreise.  

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U14-Juniorinnen in Duisburg mit Platz 11

Auswahlmannschaften
U14 SWFV Auswahl

Vom 03.05. – 07.05.2024 fand das DFB-U14-Mädchen-Sichtungsturnier in Duisburg-Wedau statt. Der Verbandstrainer Christian Bauer hatte die Auswahlspielerinnen der Jahrgänge 2010 und 2011 dazu eingeladen. Am Ende stand der 11. Platz mit einem Sieg, zwei Unentschieden und einer Niederlage. 

 

Die Ergebnisse in der Übersicht: 

1. Spiel: SWFV - Hamburger FV 4:0 (Tore: 2x Mossmann, Wiese und Thurecht)

2. Spiel: SWFV - Hessischer FV 0:0

3. Spiel: SWFV - FV Mittelrhein 1:2 (Tor: Engl)

4. Spiel: SWFV - FV Niederrhein 2:2 (Tore: Haubt und Wehrle)

 

Zum Kader des SWFV beim DFB-U14-Sichtungsturnier

lfd. Nr.NameVornameVerein
1WieseJanaHassia Bingen/ 1. FFC Ingelheim
2GryschkaOliviaJFV Leiningerland/ 1. FFC Kaiserslautern
3NovacekLauraTSG Kerzenheim/ 1. FFC Kaiserslautern
4CzernerEmelySV Kottweiler/ JFV Westrich
5GiehneEvaFSV Mainz 05
6EnglGretaFSV Mainz 05
7StabenowFriedaSV Herxheim
8TheisenJilSüdwestgirls/ FSV Offenbach
9ContyAimeeSG03 Harxheim
10GlanzMarleneASV Winnweiler
11StephanKatharinaSV Horchheim/ VfR Wormatia Worms
12StauchMaximSV Contwig/ TSG Hoffenheim
13HaubtMiaJFV Leiningerland/ TSG Hoffenheim
14MoßmannFriedaTSG Kaiserslautern/ TSG Hoffenheim
15WehrleLeaJFV Ganerb/ TSG Hoffenheim
16ThurechtCiliaSV Herxheim/ TSG Hoffenheim
AbrufMoserEmiliaSFC Kaiserslautern/ TSG Hoffenheim
AbrufDautMaluVFL Frei-Weinheim/ Eintracht Frankfurt
AbrufMutioNeleFSV Mainz 05
AbrufPietschmannCelinaFSV Mainz 05
AbrufKetterlLillyFSV Mainz 05
AbrufKühnMelissaFFC Niederkirchen/ SV Herxheim

Trainer: Christian Bauer und Kathrin Salomon
Physio: Verena Studt

 

Weitere Impressionen

 

Auswahlmannschaften
U14-Juniorinnen in Duisburg mit Platz 11
Vom 03.05. – 07.05.2024 fand das DFB-U14-Mädchen-Sichtungsturnier in Duisburg-Wedau statt. Der Verbandstrainer Christian Bauer hatte die Auswahlspielerinnen der Jahrgänge 2010 und 2011 dazu eingeladen. Am Ende stand der 11. Platz mit einem Sieg, zwei Unentschieden und einer Niederlage.    Die Ergebnisse in der Übersicht:  1. Spiel: SWFV - Hamburger ...
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U14-Juniorinnen in Duisburg mit Platz 11

Auswahlmannschaften
U14 SWFV Auswahl

Vom 03.05. – 07.05.2024 fand das DFB-U14-Mädchen-Sichtungsturnier in Duisburg-Wedau statt. Der Verbandstrainer Christian Bauer hatte die Auswahlspielerinnen der Jahrgänge 2010 und 2011 dazu eingeladen. Am Ende stand der 11. Platz mit einem Sieg, zwei Unentschieden und einer Niederlage. 

 

Die Ergebnisse in der Übersicht: 

1. Spiel: SWFV - Hamburger FV 4:0 (Tore: 2x Mossmann, Wiese und Thurecht)

2. Spiel: SWFV - Hessischer FV 0:0

3. Spiel: SWFV - FV Mittelrhein 1:2 (Tor: Engl)

4. Spiel: SWFV - FV Niederrhein 2:2 (Tore: Haubt und Wehrle)

 

Zum Kader des SWFV beim DFB-U14-Sichtungsturnier

lfd. Nr.NameVornameVerein
1WieseJanaHassia Bingen/ 1. FFC Ingelheim
2GryschkaOliviaJFV Leiningerland/ 1. FFC Kaiserslautern
3NovacekLauraTSG Kerzenheim/ 1. FFC Kaiserslautern
4CzernerEmelySV Kottweiler/ JFV Westrich
5GiehneEvaFSV Mainz 05
6EnglGretaFSV Mainz 05
7StabenowFriedaSV Herxheim
8TheisenJilSüdwestgirls/ FSV Offenbach
9ContyAimeeSG03 Harxheim
10GlanzMarleneASV Winnweiler
11StephanKatharinaSV Horchheim/ VfR Wormatia Worms
12StauchMaximSV Contwig/ TSG Hoffenheim
13HaubtMiaJFV Leiningerland/ TSG Hoffenheim
14MoßmannFriedaTSG Kaiserslautern/ TSG Hoffenheim
15WehrleLeaJFV Ganerb/ TSG Hoffenheim
16ThurechtCiliaSV Herxheim/ TSG Hoffenheim
AbrufMoserEmiliaSFC Kaiserslautern/ TSG Hoffenheim
AbrufDautMaluVFL Frei-Weinheim/ Eintracht Frankfurt
AbrufMutioNeleFSV Mainz 05
AbrufPietschmannCelinaFSV Mainz 05
AbrufKetterlLillyFSV Mainz 05
AbrufKühnMelissaFFC Niederkirchen/ SV Herxheim

Trainer: Christian Bauer und Kathrin Salomon
Physio: Verena Studt

 

Weitere Impressionen

 

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