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Leitfaden Saison 2021/22

01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

01. Sep 2021
Spielbetrieb
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Leitfaden Saison 2021/22

01.09.2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin. Auf der Seite 7…
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Leitfaden Saison 2021/22

01. Sep 2021Spielbetrieb

Hallo Sportkameraden*innen, im neuen Leitfaden, der an der Vorrundenbesprechung an die Vereine verteilt wurde, ist ein Fehler drin.
Auf der Seite 7 steht bei Einwechselungen im A-Jun.-C-Jun.-Bereich 4 Spieler es müsste 6 Spieler stehen.
Ihr könnt die Seite 7 ausdrucken, zuschneiden und ins Heft kleben. Die andere Datei ist der geänderte Leitfaden, den könnt ihr Euch aufs Handy oder Tablet laden dann habt ihr ihn immer dabei.
Mit sportlichem Gruß
Torsten Sulzbach 

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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

10. Apr. 2021
Spielbetrieb
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10.04.2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung…
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Kreisausschuss für die kommenden drei Jahre gewählt

10. Apr. 2021Spielbetrieb

In diesem Jahr fand der Kreistag am 09.April 2021 nur in digitaler Form statt. Grund ist die Coronavirus-Pandemie, die eine Präsenzveranstaltung unmöglich gemacht hatte.
In seinem Grußwort dankte SWFV-Präsident Dr. Hans-Dieter Drewitz den Vereinen und dem Kreisausschuss für ihre Arbeit in den vergangenen Jahren und wies auf die derzeit schwierige Situation für die Sportvereine hin.
Bei den anschließenden Neuwahlen des Kreisausschusses wurde Thomas Dubravsky erneut zum Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter bleibt auch künftig Otfried Seefeldt. In ihren Ämtern als Beisitzer bestätigt wurden Volker Fritz, Udo Marx und Martin Steeg. Dany Spindler wurde für den ausscheidenden Jürgen Marx als neue Frauen- und Mädchenwartin gewählt.
Die Beisitzer Jürgen Marx und Wolfgang Staub kündigten bereits im Vorfeld der Wahl an, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zur stehen.
Da die Wahlen eigentlich bereits im Jahr 2020 durchgeführt werden sollten, beträgt die künftige Amtszeit – wie bei allen Ausschüssen im SWFV – ab Sommer dieses Mal nur drei Jahre.

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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

11. Juni 2020
Spielbetrieb
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des…
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ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11. Juni 2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

SWFV Meldungen

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Informationen zu den Kreisschiedsrichtertagen des SWFV 2024

Sonstiges
Kreisschiedsrichtertage SWFV 2024

Kreisschiedsrichtertage sind wichtige Veranstaltungen für die Schiedsrichter*innen beim Südwestdeutschen Fußballverband. Diese finden immer im Vorfeld des Verbandsschiedsrichtertages statt. Der Verbandsschiedsrichtertag ist für den 29.06.2024 in der Sportschule Edenkoben geplant. Die genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben. 

 

An den Kreisschiedsrichtertagen sollen möglichst alle (aktiven) Schiedsrichter eines Fußballkreises teilnehmen. Hierzu findet ihr die jeweiligen Einladungen in der folgenden Übersicht. Diese wird immer wieder aktualisiert. 

 

Zu den Terminen

 Hinter den jeweiligen Daten sind die offiziellen Einladungen hinterlegt.

DatumUhrzeitVeröffentlicht amKreisOrt
Montag, 29. Januar 202419.00 Uhr Bad KreuznachTuS Meddersheim - Werthwies L 232, 55566 Meddersheim
Montag, 5. Februar 202419.00 Uhr Alzey-WormsBürgersaal Eppelsheim - Albert-Schweitzer-Str. 1, 55234 Eppelsheim
Montag, 19. Februar 202419.00 Uhr Kusel-KaiserslauternGaststätte "Helle Wertschaft" Quirnbach - Hauptstraße 13, 66909 Quirnbach
Montag, 26. Februar 202419.30 Uhr07.12.2023Pirmasens-ZweibrückenFC Höheischweiler - Hainbüchelstr. 12, 66989 Höheischweiler
Montag, 4. März 202419.00 Uhr05.12.2023Kaiserslautern-DonnersbergSV Morlautern - Freiherr-vom-Stein-Str.12, 67659 Kaiserslautern
Dienstag, 5. März 202419.00 Uhr07.12.2023Rhein-PfalzAlemannia Maudach - Unterer Grasweg 25, 67065 Ludwigshafen/Rhein
Montag, 11. März 202419.00 Uhr05.12.2023Rhein-MittelhaardtSV Geinsheim - Am Wäldchen, 67435 Neustadt/Wstr.
Freitag, 15. März 202419.00 Uhr07.12.2023BirkenfeldStadenhalle Tiefenstein - Im Staden 36, 55743 Idar-Oberstein
Montag, 18. März 202419.00 Uhr Mainz-BingenMEWA-Arena Mainz - Eugen-Salomon-Str. 1, 55128 Mainz
Montag, 8. April 202419.00 Uhr07.12.2023SüdpfalzSpVgg Oberhausen/Barbelroth - Jahnstr. 18, 76889 Barbelroth

Stand: 08.12.2023 

Sonstiges
Informationen zu den Kreisschiedsrichtertagen des SWFV 2024
Kreisschiedsrichtertage sind wichtige Veranstaltungen für die Schiedsrichter*innen beim Südwestdeutschen Fußballverband. Diese finden immer im Vorfeld des Verbandsschiedsrichtertages statt. Der Verbandsschiedsrichtertag ist für den 29.06.2024 in der Sportschule Edenkoben geplant. Die genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben.    An den ...
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Informationen zu den Kreisschiedsrichtertagen des SWFV 2024

Sonstiges
Kreisschiedsrichtertage SWFV 2024

Kreisschiedsrichtertage sind wichtige Veranstaltungen für die Schiedsrichter*innen beim Südwestdeutschen Fußballverband. Diese finden immer im Vorfeld des Verbandsschiedsrichtertages statt. Der Verbandsschiedsrichtertag ist für den 29.06.2024 in der Sportschule Edenkoben geplant. Die genaue Uhrzeit wird noch bekannt gegeben. 

 

An den Kreisschiedsrichtertagen sollen möglichst alle (aktiven) Schiedsrichter eines Fußballkreises teilnehmen. Hierzu findet ihr die jeweiligen Einladungen in der folgenden Übersicht. Diese wird immer wieder aktualisiert. 

 

Zu den Terminen

 Hinter den jeweiligen Daten sind die offiziellen Einladungen hinterlegt.

DatumUhrzeitVeröffentlicht amKreisOrt
Montag, 29. Januar 202419.00 Uhr Bad KreuznachTuS Meddersheim - Werthwies L 232, 55566 Meddersheim
Montag, 5. Februar 202419.00 Uhr Alzey-WormsBürgersaal Eppelsheim - Albert-Schweitzer-Str. 1, 55234 Eppelsheim
Montag, 19. Februar 202419.00 Uhr Kusel-KaiserslauternGaststätte "Helle Wertschaft" Quirnbach - Hauptstraße 13, 66909 Quirnbach
Montag, 26. Februar 202419.30 Uhr07.12.2023Pirmasens-ZweibrückenFC Höheischweiler - Hainbüchelstr. 12, 66989 Höheischweiler
Montag, 4. März 202419.00 Uhr05.12.2023Kaiserslautern-DonnersbergSV Morlautern - Freiherr-vom-Stein-Str.12, 67659 Kaiserslautern
Dienstag, 5. März 202419.00 Uhr07.12.2023Rhein-PfalzAlemannia Maudach - Unterer Grasweg 25, 67065 Ludwigshafen/Rhein
Montag, 11. März 202419.00 Uhr05.12.2023Rhein-MittelhaardtSV Geinsheim - Am Wäldchen, 67435 Neustadt/Wstr.
Freitag, 15. März 202419.00 Uhr07.12.2023BirkenfeldStadenhalle Tiefenstein - Im Staden 36, 55743 Idar-Oberstein
Montag, 18. März 202419.00 Uhr Mainz-BingenMEWA-Arena Mainz - Eugen-Salomon-Str. 1, 55128 Mainz
Montag, 8. April 202419.00 Uhr07.12.2023SüdpfalzSpVgg Oberhausen/Barbelroth - Jahnstr. 18, 76889 Barbelroth

Stand: 08.12.2023 

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„Fit für die Vielfalt“-Workshop für Kommission

Gesellschaftliche Verantwortung
Gesellschaftliche Verantwortung Workshop beim SWFV

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Landessportbund Rheinland-Pfalz, dem Programm „Integration durch Sport“ und dem Südwestdeutschen Fußballverband e.V. nahmen einige Kreisehrenamtsbeauftragte des SWFV als Mitglieder der Kommission für Gesellschaftliche Verantwortung an einem Workshop in Edenkoben teil.

 

Der Name des Workshops war Programm: „Fit für die Vielfalt“ sollten die Teilnehmer gemacht werden und das nahmen sich die beiden Referenten Nedia Zouari-Ströher und Daniel Hertzler vom LSB zu Herzen. Los ging es mit einem sogenannten Kaltstart. Dabei wurden die Teilnehmer unwissend in eine unangenehme und überfordernde „Begrüßungs-Situation“ gebracht, in einer Fremdsprache begrüßt und ebenfalls sportlich angeleitet. „Erstmal überfordernd“ fanden das unsere KEAB, immer wieder wurde geschaut, was eigentlich die anderen machen. „Machen die das genauso wie ich, oder mache ich etwas falsch?“. Ganz schön schwierig in Erfahrung zu bringen, wenn man nicht reden darf und die einzige Person, die man fragen könnte, eine völlig andere Sprache spricht.   

 

Integration durch Sport - Wichtiger Baustein

Im weiteren Verlauf erklärten die beiden Referenten den Teilnehmern das Programm „Integration durch Sport“. Dabei wurden Fragen beantwortet wie: „Welche Förderungsprogramme gibt es?“ und „Wie kann eine Zusammenarbeit auch in den Fußballkreisen stattfinden?“  

 

Der Südwestdeutsche Fußballverband wollte aber auch als gutes Beispiel in der gemeinsamen Aktion „Banner zeigen! – Gemeinsam für Vielfalt und Toleranz“ vorangehen und alle drei Bausteine der Aktion erfüllen. Mit dem Workshop ist nun auch der dritte Baustein abgeschlossen. „Das war nicht der letzte Workshop, den wir mit dem Programm Integration durch Sport machen.“ Merkte der Landesehrenamtsbeauftragte und Vorsitzende der Kommission Axel Rolland an.  

 

„Es ist wichtig sich aktiv mit den aktuellen gesellschaftlichen Themen auseinander zu setzen. Dies konnte der SWFV mit dem Workshop hervorragend umsetzen, da uns die beiden Referenten in theoretische und praktische Inhalte aktiv mit einbezogen haben. Es wurde konstruktiv diskutiert, aufmerksam zugehört, aber auch mal herzhaft gelacht. Mit der Aktion „Banner zeigen!“ sind wir sehr zufrieden. Insgesamt 112 Vereine nehmen daran teil und Rückmeldungen der Sportbünde zeigen, dass auch deren Bildungsveranstaltungen durch die gemeinsame Aktion an Zuwachs gewonnen haben. Ein wunderbares Leuchtturmprojekt in verbandsübergreifender Zusammenarbeit, von dem am Ende insbesondere unsere Vereine davon profitieren.“ So Axel Rolland abschließend.  

 

 

Gesellschaftliche Verantwortung
„Fit für die Vielfalt“-Workshop für Kommission
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Landessportbund Rheinland-Pfalz, dem Programm „Integration durch Sport“ und dem Südwestdeutschen Fußballverband e.V. nahmen einige Kreisehrenamtsbeauftragte des SWFV als Mitglieder der Kommission für Gesellschaftliche Verantwortung an einem Workshop in Edenkoben teil.   Der Name des Workshops war Programm: ...
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„Fit für die Vielfalt“-Workshop für Kommission

Gesellschaftliche Verantwortung
Gesellschaftliche Verantwortung Workshop beim SWFV

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Landessportbund Rheinland-Pfalz, dem Programm „Integration durch Sport“ und dem Südwestdeutschen Fußballverband e.V. nahmen einige Kreisehrenamtsbeauftragte des SWFV als Mitglieder der Kommission für Gesellschaftliche Verantwortung an einem Workshop in Edenkoben teil.

 

Der Name des Workshops war Programm: „Fit für die Vielfalt“ sollten die Teilnehmer gemacht werden und das nahmen sich die beiden Referenten Nedia Zouari-Ströher und Daniel Hertzler vom LSB zu Herzen. Los ging es mit einem sogenannten Kaltstart. Dabei wurden die Teilnehmer unwissend in eine unangenehme und überfordernde „Begrüßungs-Situation“ gebracht, in einer Fremdsprache begrüßt und ebenfalls sportlich angeleitet. „Erstmal überfordernd“ fanden das unsere KEAB, immer wieder wurde geschaut, was eigentlich die anderen machen. „Machen die das genauso wie ich, oder mache ich etwas falsch?“. Ganz schön schwierig in Erfahrung zu bringen, wenn man nicht reden darf und die einzige Person, die man fragen könnte, eine völlig andere Sprache spricht.   

 

Integration durch Sport - Wichtiger Baustein

Im weiteren Verlauf erklärten die beiden Referenten den Teilnehmern das Programm „Integration durch Sport“. Dabei wurden Fragen beantwortet wie: „Welche Förderungsprogramme gibt es?“ und „Wie kann eine Zusammenarbeit auch in den Fußballkreisen stattfinden?“  

 

Der Südwestdeutsche Fußballverband wollte aber auch als gutes Beispiel in der gemeinsamen Aktion „Banner zeigen! – Gemeinsam für Vielfalt und Toleranz“ vorangehen und alle drei Bausteine der Aktion erfüllen. Mit dem Workshop ist nun auch der dritte Baustein abgeschlossen. „Das war nicht der letzte Workshop, den wir mit dem Programm Integration durch Sport machen.“ Merkte der Landesehrenamtsbeauftragte und Vorsitzende der Kommission Axel Rolland an.  

 

„Es ist wichtig sich aktiv mit den aktuellen gesellschaftlichen Themen auseinander zu setzen. Dies konnte der SWFV mit dem Workshop hervorragend umsetzen, da uns die beiden Referenten in theoretische und praktische Inhalte aktiv mit einbezogen haben. Es wurde konstruktiv diskutiert, aufmerksam zugehört, aber auch mal herzhaft gelacht. Mit der Aktion „Banner zeigen!“ sind wir sehr zufrieden. Insgesamt 112 Vereine nehmen daran teil und Rückmeldungen der Sportbünde zeigen, dass auch deren Bildungsveranstaltungen durch die gemeinsame Aktion an Zuwachs gewonnen haben. Ein wunderbares Leuchtturmprojekt in verbandsübergreifender Zusammenarbeit, von dem am Ende insbesondere unsere Vereine davon profitieren.“ So Axel Rolland abschließend.  

 

 

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Informationen zur Wechselperiode II 2023/24

Spielbetrieb
Informationen zur Wechselperiode II 2023/24

Wir haben euch in folgendem Text die Informationen zur Wechselperiode II für die Saison 2023/24 zusammengefasst. Das Dokument hierzu findet ihr hier. 

 

Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren (SpO § 2a, Abs. 6, 7)

Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2023 und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.2024.

  • Abmeldung bis zum 31.12.2023
    • entweder per Einschreiben mit Rückschein
    • oder per Abmeldung durch aufnehmenden Verein
    • oder per E-Postfach
  • Antrag auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.2024

 

Eine „Abmeldung durch aufnehmenden Verein“ inkl. Antrag auf Spielerlaubnis muss bis zum 31.12.2023 online durchgeführt werden, sofern eine sofortige Spielerlaubnis mit Freigabe erwirkt werden soll.

 

Spielerlaubnis für Pflichtspiele

Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 01.01.2024 erteilt.

 

Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele

Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen (Abmeldung und Antrag auf Spielerlaubnis) ist der Spieler für Freundschaftsspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.

 

Ausbildungsentschädigung

Die Ausbildungsentschädigung ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Einen festgesetzten Höchstbetrag, wie in der Wechselperiode I, gibt es nicht.

 

Vereinswechsel eines Vertragsspielers (SpO § 9)

  • bei einem Vereinswechsel eines Vertragsspielers, dessen Vertrag beim abgebenden Verein durch einvernehmliche Vertragsauflösung beendet ist, und der beim aufnehmenden Verein Vertragsspieler wird, ist in der Zeit vom 01.01. bis 31.01. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu erteilen
  • zu beachten: ein Vertragsspieler darf in einer Spielzeit nur für zwei Vereine Pflichtspiele bestreiten
  • bei einem Vereinswechsel eines Amateurs kann in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.01. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung als Vertragsspieler nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel erteilt werden
Spielbetrieb
Informationen zur Wechselperiode II 2023/24
Wir haben euch in folgendem Text die Informationen zur Wechselperiode II für die Saison 2023/24 zusammengefasst. Das Dokument hierzu findet ihr hier.    Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren (SpO § 2a, Abs. 6, 7) Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2023 und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.2024 ...
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Informationen zur Wechselperiode II 2023/24

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Informationen zur Wechselperiode II 2023/24

Wir haben euch in folgendem Text die Informationen zur Wechselperiode II für die Saison 2023/24 zusammengefasst. Das Dokument hierzu findet ihr hier. 

 

Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren (SpO § 2a, Abs. 6, 7)

Abmeldung in der Zeit zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2023 und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.2024.

  • Abmeldung bis zum 31.12.2023
    • entweder per Einschreiben mit Rückschein
    • oder per Abmeldung durch aufnehmenden Verein
    • oder per E-Postfach
  • Antrag auf Spielerlaubnis bis zum 31.01.2024

 

Eine „Abmeldung durch aufnehmenden Verein“ inkl. Antrag auf Spielerlaubnis muss bis zum 31.12.2023 online durchgeführt werden, sofern eine sofortige Spielerlaubnis mit Freigabe erwirkt werden soll.

 

Spielerlaubnis für Pflichtspiele

Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 01.01.2024 erteilt.

 

Spielerlaubnis für Freundschaftsspiele

Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen (Abmeldung und Antrag auf Spielerlaubnis) ist der Spieler für Freundschaftsspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.

 

Ausbildungsentschädigung

Die Ausbildungsentschädigung ist in der Wechselperiode II frei verhandelbar. Einen festgesetzten Höchstbetrag, wie in der Wechselperiode I, gibt es nicht.

 

Vereinswechsel eines Vertragsspielers (SpO § 9)

  • bei einem Vereinswechsel eines Vertragsspielers, dessen Vertrag beim abgebenden Verein durch einvernehmliche Vertragsauflösung beendet ist, und der beim aufnehmenden Verein Vertragsspieler wird, ist in der Zeit vom 01.01. bis 31.01. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu erteilen
  • zu beachten: ein Vertragsspieler darf in einer Spielzeit nur für zwei Vereine Pflichtspiele bestreiten
  • bei einem Vereinswechsel eines Amateurs kann in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.01. (Wechselperiode II) eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung als Vertragsspieler nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel erteilt werden

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