News

x

ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

11. Juni 2020
Spielbetrieb
x

ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11.06.2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des…
x

ERGEBNISSE SAISONWERTUNG 2019/20 UND NEUTERMINIERUNG DES VERBANDSTAGS

11. Juni 2020Spielbetrieb

Nach dem Rückmeldeschluss (Dienstag, 02.06.2020 um 12:00 Uhr) der Abstimmungen zur Wertung der unvollständigen Saison 2019/20 sowie der Verlegung des Verbandstages und
der noch ausstehenden Kreis-, Kreisjugend-, und Kreisschiedsrichtertage in das Jahr 2021, dürfen wir Ihnen die Ergebnisse der Abstimmung übermitteln.
Gemäß §17 der Satzung des SWFV haben zu jeder Wahl und Abstimmung auf den Tagungen der Verbandsorgane die Verbandsvereine eine Grundstimme. Vereine mit Breiten- und
Freizeitsportgruppen, die dem Verband gemeldet sind, erhalten eine zusätzliche Grundstimme. Für jede gemeldete und am Verbandsspielbetrieb teilnehmende Mannschaft besitzen die Vereine je eine weitere Stimme. Mannschaften sowie Breiten- und Freizeitsportgruppen, die nicht mehr am Spiel- oder Sportbetrieb teilnehmen, finden keine Berücksichtigung. Gesperrte Vereine haben kein Stimmrecht.
Insgesamt waren bei der Abstimmung stimmberechtigt:

  • 1.037 Vereine (5.362 Verbandstagstimmen)
  • 20 Präsidiumsmitglieder (20 Verbandstagstimmen)

Von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht haben:

  • 624 Vereine (4.376 Verbandstagstimmen)
  • 14 Präsidiumsmitglieder (14 Verbandstagstimmen)
  • Gesamt 4.390 Stimmen

Dies entspricht einem Anteil von 60,17 % aller Stimmberechtigungen der Vereine und einem Anteil von 85,17 % der am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Somit sind die Vorgaben des auf Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (Artikel 2, § 5 (3)) erfüllt und es liegt ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss) vor.
Abstimmung 1: Saisonwertung 2019/20

  • Der Erstplatzierte ist Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt.
  • Soweit der Zweitplatzierte einen Anspruch auf Relegation hat, ist dieser nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung grundsätzlich aufstiegsberechtigt.
  • Die Ermittlung der Platzierung erfolgt durch einen Quotienten (Punkte geteilt durch Anzahl der Spiele, gewertet wird kaufmännisch mit drei Nachkommastellen). Ist nach dieser Regelung der Quotient auf die dritte Nachkommastelle identisch, steigen alle Mannschaften mit dem gleichen Quotienten auf.
  • Aufstiegsrechte in übergeordnete Spielklassen anderer Verbände richten sich nach deren Regelungen. 
  • Es gibt keine Absteiger. Verzichtet ein Verein auf seine Klassenzugehörigkeit aus der Saison 2019/20 wird dieser für die Spielzeit 20/21 in die nächstniedrigere Spielklasse eingeteilt. Davon ausgenommen sind Mannschaften, die während der Saison 2019/2020 von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Für diese Mannschaften gilt in der Saison 2020/2021 der § 25 SpO bzw. § 10 Ziffer 5 JO. 

 
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 3.357 (80,27 %)
Nein-Stimmen: 825 (19,73 %)
Enthaltungen: 208
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 80,27 % angenommen.
Abstimmung 2: Neuterminierung des Verbandstages auf den 03.07.2021
Nach der aktuellen Verfügungslage kann der Verbandstag nicht am 4.7.2020 stattfinden. Auch die zwingend vorgelagerten Kreis-, Kreisjugend- und Kreisschiedsrichtertage können nicht zeitgerecht durchgeführt werden. Angesichts der umfassenden Tagesordnung eines ordentlichen Verbandstages ist eine Präsenzveranstaltung aus Sicht des Präsidiums geboten. Auch Gründen des Gesundheitsschutzes für die Teilnehmer wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Da der ordentliche Verbandstag in der Regel im Juli stattfindet, um einen Wechsel der handelnden Personen während einer Saison zu vermeiden, wird eine Neuterminierung auf den 03.07.2021 vorgeschlagen. Die Amtszeit für die nächste Legislaturperiode soll deshalb von vier auf drei Jahre verkürzt werden, sodass der übernächste ordentliche Verbandstag turnusmäßig wir vorgesehen im Jahr 2024 stattfinden kann.
Ergebnis des Beschlusses der Mitglieder ohne Versammlung (entsprechend einem Verbandstagsbeschluss):
Ja-Stimmen: 4.129 (99,57 %)
Nein-Stimmen: 18 (00,43 %)
Enthaltungen: 243
keine ungültigen Stimmen
Der Antrag ist somit mehrheitlich mit 99,57 % angenommen.
Das Präsidium wird auf Basis dieses eindeutigen Beschlusses in seiner Sitzung am Freitag, 05.06.2020, notwendigen Änderungen der Ordnungen beschließen.
Edenkoben, 03.06.2020

x

Tage des Jugendfußballs 2020 und SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt

10.04.2020Spielbetrieb

Werte Sportkameradinnen/en,
der SWFV Jugendtag am 07.06.2020 in Weinsheim wurde abgesagt (siehe Meldung Verband).
Da nicht zu erwarten ist, dass sich an der jetzigen Lage etwas ändert, werden die Tage des Jugendfußballs vom 12.-14.06.2020 in Feilbingert ebenfalls abgesagt.
Ein Nachholtermin in diesem Jahr ist sehr unwahrscheinlich.
Die Tage des Jugendfußballs 2021 werden dann, wie in diesem Jahr geplant, in Feilbingert stattfinden.
Wie es mit der Meisterschafts- und Pokalrunde weitergeht ist noch ungewiss. Da müssen wir die Vorgabe vom Verband abwarten.
Mit sportlichen Grüßen
Berthold Schick
Vorsitzender Kreisjugendausschuss Kreis Bad Kreuznach
Staffelleiter: D-Junioren Verbandsliga
Staffelleiter: D-Junioren Verbandspokal
Staffelleiter: A-Junioren Landesliga Nahe/Westpfalz

10. Apr. 2020
Spielbetrieb
x

Tage des Jugendfußballs 2020 und SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt

10.04.2020Spielbetrieb

Werte Sportkameradinnen/en,
der SWFV Jugendtag am 07.06.2020 in Weinsheim wurde abgesagt (siehe Meldung Verband).
Da nicht zu erwarten ist, dass sich an der jetzigen Lage etwas ändert, werden die Tage des Jugendfußballs vom 12.-14.06.2020 in Feilbingert ebenfalls abgesagt.
Ein Nachholtermin in diesem Jahr ist sehr unwahrscheinlich.
Die Tage des Jugendfußballs 2021 werden dann, wie in diesem Jahr geplant, in Feilbingert stattfinden.
Wie es mit der Meisterschafts- und Pokalrunde weitergeht ist noch ungewiss. Da müssen wir die Vorgabe vom Verband abwarten.
Mit sportlichen Grüßen
Berthold Schick
Vorsitzender Kreisjugendausschuss Kreis Bad Kreuznach
Staffelleiter: D-Junioren Verbandsliga
Staffelleiter: D-Junioren Verbandspokal
Staffelleiter: A-Junioren Landesliga Nahe/Westpfalz

Werte Sportkameradinnen/en, der SWFV Jugendtag am 07.06.2020 in Weinsheim wurde abgesagt (siehe Meldung Verband). Da nicht zu erwarten ist, dass sich…
x

Tage des Jugendfußballs 2020 und SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt

10. Apr. 2020Spielbetrieb

Werte Sportkameradinnen/en,
der SWFV Jugendtag am 07.06.2020 in Weinsheim wurde abgesagt (siehe Meldung Verband).
Da nicht zu erwarten ist, dass sich an der jetzigen Lage etwas ändert, werden die Tage des Jugendfußballs vom 12.-14.06.2020 in Feilbingert ebenfalls abgesagt.
Ein Nachholtermin in diesem Jahr ist sehr unwahrscheinlich.
Die Tage des Jugendfußballs 2021 werden dann, wie in diesem Jahr geplant, in Feilbingert stattfinden.
Wie es mit der Meisterschafts- und Pokalrunde weitergeht ist noch ungewiss. Da müssen wir die Vorgabe vom Verband abwarten.
Mit sportlichen Grüßen
Berthold Schick
Vorsitzender Kreisjugendausschuss Kreis Bad Kreuznach
Staffelleiter: D-Junioren Verbandsliga
Staffelleiter: D-Junioren Verbandspokal
Staffelleiter: A-Junioren Landesliga Nahe/Westpfalz

x

SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt

10.04.2020Spielbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass wird der SWFV-Jugendtag am 07. Juni im Kreis Bad Kreuznach abgesagt!
Über einen möglichen Nachholtermin wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Messerig
- Spielbetrieb Junioren -
- Koordinator DFB-Mobil -
- Kurzschulungen -
- Breiten- und Freizeitsport -
Südwestdeutscher Fußballverband e.V.
Villastraße 63a
67480 Edenkoben
Tel.: 06323-94936-70
Fax: 06323-94936-99
marcel.messerig@swfv.de
www.swfv.de

10. Apr. 2020
Spielbetrieb
x

SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt

10.04.2020Spielbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass wird der SWFV-Jugendtag am 07. Juni im Kreis Bad Kreuznach abgesagt!
Über einen möglichen Nachholtermin wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Messerig
- Spielbetrieb Junioren -
- Koordinator DFB-Mobil -
- Kurzschulungen -
- Breiten- und Freizeitsport -
Südwestdeutscher Fußballverband e.V.
Villastraße 63a
67480 Edenkoben
Tel.: 06323-94936-70
Fax: 06323-94936-99
marcel.messerig@swfv.de
www.swfv.de

Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass wird der SWFV-Jugendtag am 07. Juni im Kreis Bad Kreuznach abgesagt! Über einen möglichen…
x

SWFV-Jugendtag 2020 abgesagt

10. Apr. 2020Spielbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass wird der SWFV-Jugendtag am 07. Juni im Kreis Bad Kreuznach abgesagt!
Über einen möglichen Nachholtermin wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Messerig
- Spielbetrieb Junioren -
- Koordinator DFB-Mobil -
- Kurzschulungen -
- Breiten- und Freizeitsport -
Südwestdeutscher Fußballverband e.V.
Villastraße 63a
67480 Edenkoben
Tel.: 06323-94936-70
Fax: 06323-94936-99
marcel.messerig@swfv.de
www.swfv.de

SWFV Meldungen

x

DFB, DOSB und DFL: Mit der Justiz gemeinsam gegen Hate Speech

Sonstiges
Hate Speech

Der deutsche Sport stellt sich geschlossen gegen Hate Speech. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die DFL Deutsche Fußball Liga und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben am heutigen Montag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am DFB-Campus in Frankfurt ihre eindeutige Positionierung gegen Hassrede vor allem im Internet vorgestellt. Die Verbände werden eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und konsequent Strafanzeigen erstatten, wenn gewalttätige, rassistische oder diskriminierende Sprache verwendet wird. DFB, DFL und DOSB arbeiten inzwischen mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zusammen, die den Kontakt zu den Partnerdienststellen in den Bundesländern hält.  

 

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" - Stimmen zur Positionierung

Der 1. DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann sagt: „Wir stellen uns konsequent vor unsere Spieler*innen, Schiedsrichter*innen und Trainer*innen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das müssen wir immer wieder klarmachen. Gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität haben wir bereits viele Fälle verfolgen können. Wer meint, im Stadion oder beim Sport überhaupt, sei es okay, da dürfe man auch mal rassistische, homophobe, antisemitische oder muslimfeindliche Sprüche raushauen, der irrt gewaltig. Indem der gesamte Sport seine Stimme gegen Beleidigungen, Diskriminierungen und Hass erhebt, stehen wir für unsere gemeinsamen Werte ein. Fairplay endet nicht an der Seitenlinie.“ 

 

DFL-Geschäftsführer Marc Lenz sagt: „Mit dieser Initiative setzen wir ein wichtiges gesellschaftliches Signal, das über den Sport hinausgeht. Ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierung, Beleidigungen und Bedrohungen war und ist immer zentral – und in Zeiten einfacher Online-Verbreitung wichtiger denn je. Wenn Hass, Hetze und Falschinformationen online in vermeintlicher Anonymität verbreitet werden und viele Menschen erreichen, gefährdet dies unsere Demokratie und unsere Grundwerte. Wir müssen diese zu jeder Zeit stützen – gerade als Sportverbände mit großer Aufmerksamkeit.“ 

 

DOSB-Präsident Thomas Weikert: „Wir werden unsere Sportlerinnen und Sportler schützen, nicht nur, aber gerade während der Sportgroßveranstaltungen, bei denen sie besonders im Fokus stehen. Wir werden den Athletinnen und Athleten des Team D für die Olympischen Spiele in Paris Schutz und Hilfe für ihre Social-Media-Kanäle anbieten. Wir akzeptieren keine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, rassistischen Beleidigungen oder gar Bedrohungen. Aber wir wollen auch keine aus anderen Gründen – weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt, weil die letzte Läuferin in der Biathlon-Staffel zwei Strafrunden kassiert, weil der entscheidende Siebenmeter verworfen wird, weil ein Pferd scheut. In solchen Fällen wird der DOSB gemeinsam mit der ZIT tätig.“ 

 

Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Abteilung Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität: „Unser Strafrecht sieht für Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzungen im Netz empfindliche Strafen vor, um Opfer vor solchen Postings zu schützen. Dieser Schutz gilt auch für Sportlerinnen und Sportlern, die für Deutschland antreten und in der Öffentlichkeit stehen. Wir wollen als Staatsanwälte unseren Beitrag dazu leisten, dass die Urheber strafbarer Postings identifiziert werden und sich für ihre Taten gegenüber der Justiz verantworten müssen. Denn in einem Rechtsstaat ist das Internet kein strafverfolgungsfreier Raum.“ 

 

 

U17-Weltmeisterschaft als Wendemarke

Eine Wendemarke beim Vorgehen gegen Hate Speech war die U 17-Weltmeisterschaft in Indonesien im Winter 2023. Besonders in den Anfangstagen des Turniers wurden deutsche U 17-Junioren-Nationalspieler in den sozialen Netzwerken rassistisch angegriffen. Mit Blick auf die anstehenden Sportgroßereignisse in diesem Sommer - die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und die Olympischen Spiele von Paris - und die zu befürchtende Zunahme von Rassismus und allgemein gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Netz intensiviert der Sport seine Anstrengungen gegen Hate Speech.  Der DOSB wird den Athletinnen und Athleten des Team D für Paris eine KI-basierte Lösung anbieten, die Angriffe gegen ihre Social-Media-Kanäle bereits vor Veröffentlichung herausfiltert und die Möglichkeit bietet, schwere Verstöße an die ZIT zu melden und gezielt Anzeige zu erstatten. 

 

Die DFL setzt sich mit vielfältigen Projekten gegen Hass im Netz ein. Am 26. Spieltag sendeten die DFL, die DFL Stiftung und die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga mit zahlreichen Aktionen ein Zeichen gegen Diskriminierung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt unter dem Motto „Together. Stop Hate. Be a Team“. Die DFL unterstützt zudem das Projekt „Wer hetzt, verliert!“, das im Dezember 2023 gemeinsam mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) ins Leben gerufen wurde. Um strafbaren Hass in den digitalen Medien konsequent zu verfolgen, haben sich – initiiert vom VfL Bochum – dabei alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga zusammengeschlossen. 

 

Der DFB hat in den vergangenen Monaten vor allem rassistische Diskriminierungen und Hassrede zur strafrechtlichen Prüfung und Verfolgung an die ZIT weitergegeben. In einigen Fällen war der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt, weswegen jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. In weiteren Fällen war der Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder der des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) erfüllt. Im April hatten ZIT und Hessisches Landeskriminalamt (HLKA) den Tatverdächtigen im Falle einer Morddrohung gegenüber Schiedsrichter Martin Speckner schnell ermitteln können.  

 

Gemeinsam fordern DFB, DOSB und DFL den Gesetzgeber auf, die Strafverfolgung solcher Personen zu erleichtern, die für Deutschland antretende Athletinnen und Athleten im Netz angreifen. Bislang können beispielsweise Beleidigungen und Verleumdungen nur verfolgt werden, wenn der oder die Athlet*in für jedes Posting einen schriftlichen Strafantrag stellt. Die seit April 2021 für entsprechende Straftaten zum Nachteil von Politiker*innen geltende Ermöglichung der Strafverfolgung auch ohne ausdrücklichen Strafantrag muss ebenso für Athlet*innen gelten, die die deutschen Farben vertreten. 

 

Sonstiges
DFB, DOSB und DFL: Mit der Justiz gemeinsam gegen Hate Speech
Der deutsche Sport stellt sich geschlossen gegen Hate Speech. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die DFL Deutsche Fußball Liga und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben am heutigen Montag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am DFB-Campus in Frankfurt ihre eindeutige Positionierung gegen Hassrede vor allem im Internet vorgestellt. Die ...
x

DFB, DOSB und DFL: Mit der Justiz gemeinsam gegen Hate Speech

Sonstiges
Hate Speech

Der deutsche Sport stellt sich geschlossen gegen Hate Speech. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), die DFL Deutsche Fußball Liga und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben am heutigen Montag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am DFB-Campus in Frankfurt ihre eindeutige Positionierung gegen Hassrede vor allem im Internet vorgestellt. Die Verbände werden eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und konsequent Strafanzeigen erstatten, wenn gewalttätige, rassistische oder diskriminierende Sprache verwendet wird. DFB, DFL und DOSB arbeiten inzwischen mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zusammen, die den Kontakt zu den Partnerdienststellen in den Bundesländern hält.  

 

"Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" - Stimmen zur Positionierung

Der 1. DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann sagt: „Wir stellen uns konsequent vor unsere Spieler*innen, Schiedsrichter*innen und Trainer*innen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das müssen wir immer wieder klarmachen. Gemeinsam mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität haben wir bereits viele Fälle verfolgen können. Wer meint, im Stadion oder beim Sport überhaupt, sei es okay, da dürfe man auch mal rassistische, homophobe, antisemitische oder muslimfeindliche Sprüche raushauen, der irrt gewaltig. Indem der gesamte Sport seine Stimme gegen Beleidigungen, Diskriminierungen und Hass erhebt, stehen wir für unsere gemeinsamen Werte ein. Fairplay endet nicht an der Seitenlinie.“ 

 

DFL-Geschäftsführer Marc Lenz sagt: „Mit dieser Initiative setzen wir ein wichtiges gesellschaftliches Signal, das über den Sport hinausgeht. Ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierung, Beleidigungen und Bedrohungen war und ist immer zentral – und in Zeiten einfacher Online-Verbreitung wichtiger denn je. Wenn Hass, Hetze und Falschinformationen online in vermeintlicher Anonymität verbreitet werden und viele Menschen erreichen, gefährdet dies unsere Demokratie und unsere Grundwerte. Wir müssen diese zu jeder Zeit stützen – gerade als Sportverbände mit großer Aufmerksamkeit.“ 

 

DOSB-Präsident Thomas Weikert: „Wir werden unsere Sportlerinnen und Sportler schützen, nicht nur, aber gerade während der Sportgroßveranstaltungen, bei denen sie besonders im Fokus stehen. Wir werden den Athletinnen und Athleten des Team D für die Olympischen Spiele in Paris Schutz und Hilfe für ihre Social-Media-Kanäle anbieten. Wir akzeptieren keine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, rassistischen Beleidigungen oder gar Bedrohungen. Aber wir wollen auch keine aus anderen Gründen – weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt, weil die letzte Läuferin in der Biathlon-Staffel zwei Strafrunden kassiert, weil der entscheidende Siebenmeter verworfen wird, weil ein Pferd scheut. In solchen Fällen wird der DOSB gemeinsam mit der ZIT tätig.“ 

 

Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Abteilung Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität: „Unser Strafrecht sieht für Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzungen im Netz empfindliche Strafen vor, um Opfer vor solchen Postings zu schützen. Dieser Schutz gilt auch für Sportlerinnen und Sportlern, die für Deutschland antreten und in der Öffentlichkeit stehen. Wir wollen als Staatsanwälte unseren Beitrag dazu leisten, dass die Urheber strafbarer Postings identifiziert werden und sich für ihre Taten gegenüber der Justiz verantworten müssen. Denn in einem Rechtsstaat ist das Internet kein strafverfolgungsfreier Raum.“ 

 

 

U17-Weltmeisterschaft als Wendemarke

Eine Wendemarke beim Vorgehen gegen Hate Speech war die U 17-Weltmeisterschaft in Indonesien im Winter 2023. Besonders in den Anfangstagen des Turniers wurden deutsche U 17-Junioren-Nationalspieler in den sozialen Netzwerken rassistisch angegriffen. Mit Blick auf die anstehenden Sportgroßereignisse in diesem Sommer - die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und die Olympischen Spiele von Paris - und die zu befürchtende Zunahme von Rassismus und allgemein gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Netz intensiviert der Sport seine Anstrengungen gegen Hate Speech.  Der DOSB wird den Athletinnen und Athleten des Team D für Paris eine KI-basierte Lösung anbieten, die Angriffe gegen ihre Social-Media-Kanäle bereits vor Veröffentlichung herausfiltert und die Möglichkeit bietet, schwere Verstöße an die ZIT zu melden und gezielt Anzeige zu erstatten. 

 

Die DFL setzt sich mit vielfältigen Projekten gegen Hass im Netz ein. Am 26. Spieltag sendeten die DFL, die DFL Stiftung und die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga mit zahlreichen Aktionen ein Zeichen gegen Diskriminierung und für gesellschaftlichen Zusammenhalt unter dem Motto „Together. Stop Hate. Be a Team“. Die DFL unterstützt zudem das Projekt „Wer hetzt, verliert!“, das im Dezember 2023 gemeinsam mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) ins Leben gerufen wurde. Um strafbaren Hass in den digitalen Medien konsequent zu verfolgen, haben sich – initiiert vom VfL Bochum – dabei alle in Nordrhein-Westfalen ansässigen Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga zusammengeschlossen. 

 

Der DFB hat in den vergangenen Monaten vor allem rassistische Diskriminierungen und Hassrede zur strafrechtlichen Prüfung und Verfolgung an die ZIT weitergegeben. In einigen Fällen war der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt, weswegen jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. In weiteren Fällen war der Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder der des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) erfüllt. Im April hatten ZIT und Hessisches Landeskriminalamt (HLKA) den Tatverdächtigen im Falle einer Morddrohung gegenüber Schiedsrichter Martin Speckner schnell ermitteln können.  

 

Gemeinsam fordern DFB, DOSB und DFL den Gesetzgeber auf, die Strafverfolgung solcher Personen zu erleichtern, die für Deutschland antretende Athletinnen und Athleten im Netz angreifen. Bislang können beispielsweise Beleidigungen und Verleumdungen nur verfolgt werden, wenn der oder die Athlet*in für jedes Posting einen schriftlichen Strafantrag stellt. Die seit April 2021 für entsprechende Straftaten zum Nachteil von Politiker*innen geltende Ermöglichung der Strafverfolgung auch ohne ausdrücklichen Strafantrag muss ebenso für Athlet*innen gelten, die die deutschen Farben vertreten. 

 

x

Verbandstag des FRV „Südwest“ am 08.06.2024 in Edenkoben

Ehrenamt
FRV Südwest Verbandstag

Am Samstag, 08. Juni 2024 findet in Edenkoben der Verbandstag des FRV „Südwest“ statt. Tagungsort ist die Elli-Schreiber-Halle in der Sportschule des Südwestdeutschen Fußballverbandes in Edenkoben (Villastr. 63, 67480 Edenkoben); Beginn ist um 11.00 Uhr. Als Vertreter des DFB wird der 1. Vizepräsident Ronny Zimmermann in seinem Grußwort zu den Delegierten sprechen.

 

Berichtsheft mit Tagesordnung

Hier finden Sie das Berichtsheft zum Verbandstag mit Einladung, Tagesordnung, Bericht des Präsidenten, des Schatzmeisters und der Ausschuss-Vorsitzenden sowie Satzungsänderungen zur Information.

 

Die Vertreter der Presse sind herzlich zum Verbandstag eingeladen – wir bitten um Anmeldung per Email an oliver.herrmann@swfv.de.

Ehrenamt
Verbandstag des FRV „Südwest“ am 08.06.2024 in Edenkoben
Am Samstag, 08. Juni 2024 findet in Edenkoben der Verbandstag des FRV „Südwest“ statt. Tagungsort ist die Elli-Schreiber-Halle in der Sportschule des Südwestdeutschen Fußballverbandes in Edenkoben (Villastr. 63, 67480 Edenkoben); Beginn ist um 11.00 Uhr. Als Vertreter des DFB wird der 1. Vizepräsident Ronny Zimmermann in seinem Grußwort zu den ...
x

Verbandstag des FRV „Südwest“ am 08.06.2024 in Edenkoben

Ehrenamt
FRV Südwest Verbandstag

Am Samstag, 08. Juni 2024 findet in Edenkoben der Verbandstag des FRV „Südwest“ statt. Tagungsort ist die Elli-Schreiber-Halle in der Sportschule des Südwestdeutschen Fußballverbandes in Edenkoben (Villastr. 63, 67480 Edenkoben); Beginn ist um 11.00 Uhr. Als Vertreter des DFB wird der 1. Vizepräsident Ronny Zimmermann in seinem Grußwort zu den Delegierten sprechen.

 

Berichtsheft mit Tagesordnung

Hier finden Sie das Berichtsheft zum Verbandstag mit Einladung, Tagesordnung, Bericht des Präsidenten, des Schatzmeisters und der Ausschuss-Vorsitzenden sowie Satzungsänderungen zur Information.

 

Die Vertreter der Presse sind herzlich zum Verbandstag eingeladen – wir bitten um Anmeldung per Email an oliver.herrmann@swfv.de.

x

Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen Saison 2024/25

Spielbetrieb
Meldefenster 2024/25

Bitte beachtet, dass das Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen für die Saison 2024/25 vom 01.06.2024 bis einschließlich 20.06.2024 geöffnet ist.

 

Das Meldefenster schließt für ALLE Mannschaften (Herren, Frauen + Jugend) am 20.06.2024 um 23:59 Uhr.

Spielbetrieb
Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen Saison 2024/25
Bitte beachtet, dass das Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen für die Saison 2024/25 vom 01.06.2024 bis einschließlich 20.06.2024 geöffnet ist.   Das Meldefenster schließt für ALLE Mannschaften (Herren, Frauen + Jugend) am 20.06.2024 um 23:59 Uhr.
x

Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen Saison 2024/25

Spielbetrieb
Meldefenster 2024/25

Bitte beachtet, dass das Meldefenster für die Mannschaftsmeldungen für die Saison 2024/25 vom 01.06.2024 bis einschließlich 20.06.2024 geöffnet ist.

 

Das Meldefenster schließt für ALLE Mannschaften (Herren, Frauen + Jugend) am 20.06.2024 um 23:59 Uhr.

Sponsoren