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Traurige Mitteilung

27.12.2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
 

                                                                               Karl-Heinz Adam

 
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz                               Michael Monath                              Axel Rolland
Präsident                                                          Geschäftsführer                               Kreisvorsitzender

27. Dez. 2021
Sonstiges
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Traurige Mitteilung

27.12.2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
 

                                                                               Karl-Heinz Adam

 
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz                               Michael Monath                              Axel Rolland
Präsident                                                          Geschäftsführer                               Kreisvorsitzender

Nachruf Karl-Heinz Adam wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie…
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Traurige Mitteilung

27. Dez. 2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
 

                                                                               Karl-Heinz Adam

 
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz                               Michael Monath                              Axel Rolland
Präsident                                                          Geschäftsführer                               Kreisvorsitzender

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Weihnachtsgrüße

12.12.2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!

12. Dez. 2021
Sonstiges
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Weihnachtsgrüße

12.12.2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit und für das neue Jahr 2022 alles Gute!
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Weihnachtsgrüße

12. Dez. 2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!

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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

26. Nov. 2021
Spielbetrieb
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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26.11.2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

Liebe Vereinsvertreter*innen, auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-…
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28. Corona-Bekämpfungsverordung

26. Nov. 2021Spielbetrieb

Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).
Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte

SWFV Meldungen

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Achtelfinal-Paarungen im Bitburger Verbandspokal 2023/24

Verbandspokal

Am 29.09.2023 fand um 11.00 Uhr in der Sportschule Edenkoben die Auslosung der Achtelfinal-Begegnungen im diesjährigen Bitburger Verbandspokal statt. Der Spieltermin ist der 18.10.2023 und die nächste Auslosung findet am 20.10.2023 wieder um 11.00 Uhr in der Sportschule Edenkoben statt. 

 

Die Paarungen

  • SC 07 Idar-Oberstein - SV Hermersberg
  • SV Büchelberg - TuS Mechtersheim
  • SV Geinsheim - Hassia Bingen
  • FSV Offenbach - VfR Wormatia Worms
  • Arminia 03 Ludwigshafen - SV Gonsenheim
  • TuS Hackenheim - SG VfR Kirn / SC Kirn-Sulzbach
  • SC Hauenstein - TSV Schott Mainz
  • TSC Zweibrücken vs. TSV Gau-Odernheim - SV Alem. Waldalgesheim

 

Hier findet ihr die Paarungen auf FUSSBALL.DE

 

 

Verbandspokal
Achtelfinal-Paarungen im Bitburger Verbandspokal 2023/24
Am 29.09.2023 fand um 11.00 Uhr in der Sportschule Edenkoben die Auslosung der Achtelfinal-Begegnungen im diesjährigen Bitburger Verbandspokal statt. Der Spieltermin ist der 18.10.2023 und die nächste Auslosung findet am 20.10.2023 wieder um 11.00 Uhr in der Sportschule Edenkoben statt.    Die Paarungen SC 07 Idar-Oberstein - SV Hermersberg SV ...
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Achtelfinal-Paarungen im Bitburger Verbandspokal 2023/24

Verbandspokal

Am 29.09.2023 fand um 11.00 Uhr in der Sportschule Edenkoben die Auslosung der Achtelfinal-Begegnungen im diesjährigen Bitburger Verbandspokal statt. Der Spieltermin ist der 18.10.2023 und die nächste Auslosung findet am 20.10.2023 wieder um 11.00 Uhr in der Sportschule Edenkoben statt. 

 

Die Paarungen

  • SC 07 Idar-Oberstein - SV Hermersberg
  • SV Büchelberg - TuS Mechtersheim
  • SV Geinsheim - Hassia Bingen
  • FSV Offenbach - VfR Wormatia Worms
  • Arminia 03 Ludwigshafen - SV Gonsenheim
  • TuS Hackenheim - SG VfR Kirn / SC Kirn-Sulzbach
  • SC Hauenstein - TSV Schott Mainz
  • TSC Zweibrücken vs. TSV Gau-Odernheim - SV Alem. Waldalgesheim

 

Hier findet ihr die Paarungen auf FUSSBALL.DE

 

 

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Bewerbungsphase der Fußball-Ferien-Freizeiten 2024 läuft

Ehrenamt
Bewerbungsphase Fußball-Ferien-Freizeiten

Die UEFA Euro 2024 wird im kommenden Sommer fußballbegeisterte Menschen aus vielen Ländern in Deutschland zusammenbringen. Gemeinsam mit den Gastgebern werden sie das Turnier verfolgen und zu einem bunten Fest machen, das Grenzen und Unterschiede überwindet. Für die DFB Egidius Braun Stiftung war dies der perfekte Anlass, die Fußball-Ferien-Freizeiten 2024 unter das Thema Völkerverständigung und Integration zu stellen. Gesucht werden daher diesmal die 75 Fußballvereine aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich in ganz besonderem Maße für Integration, also ein harmonisches Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen Wurzeln und Familiengeschichten stark machen oder völkerverbindende Aktionen initiieren. Bewerbungen sind ab heute möglich.

 

Im Verlauf der Sommerferien wird es erneut an sechs Standorten – dem Uwe-Seeler Fußball-Park in Malente, der Sportschule „Egidius Braun“ in Leipzig sowie den Sportschulen in Edenkoben, Grünberg, Hennef und Schöneck (Karlsruhe) – Freizeiten geben. Teilnehmen können pro Verein zwölf Jugendliche mit bis zu zwei Betreuenden. Eingeladen sind Nachwuchsfußballerinnen und -fußballer der Jahrgänge 2009 bis 2011. Es können sich Teams bewerben, die aus Mädchen, Jungen oder gemischten Formationen mit mindestens zwei Mädchen bestehen. Die Teams können selbstverständlich auch jahrgangsübergreifend zusammengestellt werden.

 

Teilnahme ist Dank und Anerkennung für ehrenamtliches Engagement

Unsere Stiftung trägt für alle teilnehmenden Mannschaften die Reisekosten sowie die Ausgaben für Unterbringung, Verpflegung und das Programm. „Bei den Freizeiten geht es immer auch um ein Dankeschön an Fußballvereine, die sich an der oft zitierten Basis mit besonderem Engagement hervortun“, erklärt Tobias Wrzesinski, Geschäftsführer der DFB-Stiftung Egidius Braun. Dies war dem ursprünglichen Initiator der Freizeiten, dem im vergangenen Jahr verstorbenen DFB-Ehrenpräsident Egidius Braun, eine Herzensangelegenheit und diese Ambition ist immer noch aktuell.

 

Ebenfalls hat die Wirkung der gemeinsamen Tage in der Sportschule auf die Teilnehmenden auch nach rund drei Jahrzehnten nicht an Intensität verloren. „In den Fußball-Ferien-Freizeiten entwickelt sich ein besonderer Geist. Die gemeinsame Zeit führt zu einem besseren Miteinander, zu einem größeren Verständnis für andere Menschen und einem besonderen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe. Ein wesentlicher Gesichtspunkt besteht in der Erkenntnis, dass man nicht allein, sondern nur in der Gemeinschaft gewinnen kann“, betont Ralph-Uwe Schaffert, DFB-Vizepräsident für sozialpolitische Aufgaben und Vorsitzender des Vorstands der DFB-Stiftung Egidius Braun.

 

Das Programm der Freizeiten geht weit über gemeinsames Fußballtraining hinaus. Besuche namhafter Größen des deutschen Fußballs, Stadionführungen bei Bundesliga-Vereinen, Teambuilding-Aktionen, Workshops zu gesellschaftlich relevanten Themen und der Besuch von Kletterparks sind Bestandteil der Freizeiten, die das derzeit finanzstärkste Einzelprojekt unserer Stiftung darstellen.

 

Die Fußball-Ferien-Freizeiten richten sich an breitensportlich ausgerichtete Fußballvereine. Die Bewerbungen, die aus einer kurzen Beschreibung des Engagements für Völkerverständigung und Integration bestehen, müssen bis zum 20. Oktober 2023 bei der DFB-Stiftung Egidius Braun eingegangen sein und sind über diesen Link möglich:

 

Noch bis zum 20.10.2023 hier bewerben.

Ehrenamt
Bewerbungsphase der Fußball-Ferien-Freizeiten 2024 läuft
Die UEFA Euro 2024 wird im kommenden Sommer fußballbegeisterte Menschen aus vielen Ländern in Deutschland zusammenbringen. Gemeinsam mit den Gastgebern werden sie das Turnier verfolgen und zu einem bunten Fest machen, das Grenzen und Unterschiede überwindet. Für die DFB Egidius Braun Stiftung war dies der perfekte Anlass, die Fußball-Ferien ...
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Bewerbungsphase der Fußball-Ferien-Freizeiten 2024 läuft

Ehrenamt
Bewerbungsphase Fußball-Ferien-Freizeiten

Die UEFA Euro 2024 wird im kommenden Sommer fußballbegeisterte Menschen aus vielen Ländern in Deutschland zusammenbringen. Gemeinsam mit den Gastgebern werden sie das Turnier verfolgen und zu einem bunten Fest machen, das Grenzen und Unterschiede überwindet. Für die DFB Egidius Braun Stiftung war dies der perfekte Anlass, die Fußball-Ferien-Freizeiten 2024 unter das Thema Völkerverständigung und Integration zu stellen. Gesucht werden daher diesmal die 75 Fußballvereine aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich in ganz besonderem Maße für Integration, also ein harmonisches Miteinander von Menschen mit unterschiedlichen Wurzeln und Familiengeschichten stark machen oder völkerverbindende Aktionen initiieren. Bewerbungen sind ab heute möglich.

 

Im Verlauf der Sommerferien wird es erneut an sechs Standorten – dem Uwe-Seeler Fußball-Park in Malente, der Sportschule „Egidius Braun“ in Leipzig sowie den Sportschulen in Edenkoben, Grünberg, Hennef und Schöneck (Karlsruhe) – Freizeiten geben. Teilnehmen können pro Verein zwölf Jugendliche mit bis zu zwei Betreuenden. Eingeladen sind Nachwuchsfußballerinnen und -fußballer der Jahrgänge 2009 bis 2011. Es können sich Teams bewerben, die aus Mädchen, Jungen oder gemischten Formationen mit mindestens zwei Mädchen bestehen. Die Teams können selbstverständlich auch jahrgangsübergreifend zusammengestellt werden.

 

Teilnahme ist Dank und Anerkennung für ehrenamtliches Engagement

Unsere Stiftung trägt für alle teilnehmenden Mannschaften die Reisekosten sowie die Ausgaben für Unterbringung, Verpflegung und das Programm. „Bei den Freizeiten geht es immer auch um ein Dankeschön an Fußballvereine, die sich an der oft zitierten Basis mit besonderem Engagement hervortun“, erklärt Tobias Wrzesinski, Geschäftsführer der DFB-Stiftung Egidius Braun. Dies war dem ursprünglichen Initiator der Freizeiten, dem im vergangenen Jahr verstorbenen DFB-Ehrenpräsident Egidius Braun, eine Herzensangelegenheit und diese Ambition ist immer noch aktuell.

 

Ebenfalls hat die Wirkung der gemeinsamen Tage in der Sportschule auf die Teilnehmenden auch nach rund drei Jahrzehnten nicht an Intensität verloren. „In den Fußball-Ferien-Freizeiten entwickelt sich ein besonderer Geist. Die gemeinsame Zeit führt zu einem besseren Miteinander, zu einem größeren Verständnis für andere Menschen und einem besonderen Zusammenhalt innerhalb der Gruppe. Ein wesentlicher Gesichtspunkt besteht in der Erkenntnis, dass man nicht allein, sondern nur in der Gemeinschaft gewinnen kann“, betont Ralph-Uwe Schaffert, DFB-Vizepräsident für sozialpolitische Aufgaben und Vorsitzender des Vorstands der DFB-Stiftung Egidius Braun.

 

Das Programm der Freizeiten geht weit über gemeinsames Fußballtraining hinaus. Besuche namhafter Größen des deutschen Fußballs, Stadionführungen bei Bundesliga-Vereinen, Teambuilding-Aktionen, Workshops zu gesellschaftlich relevanten Themen und der Besuch von Kletterparks sind Bestandteil der Freizeiten, die das derzeit finanzstärkste Einzelprojekt unserer Stiftung darstellen.

 

Die Fußball-Ferien-Freizeiten richten sich an breitensportlich ausgerichtete Fußballvereine. Die Bewerbungen, die aus einer kurzen Beschreibung des Engagements für Völkerverständigung und Integration bestehen, müssen bis zum 20. Oktober 2023 bei der DFB-Stiftung Egidius Braun eingegangen sein und sind über diesen Link möglich:

 

Noch bis zum 20.10.2023 hier bewerben.

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Die Ergebnisse vom Amateurfußballkongress in Frankfurt

Ehrenamt
Amateurfußballkongress in Frankfurt am Main

276 Delegierte haben beim 4. Amateurfußball-Kongress des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) über die Zukunft des Fußballs an der Basis diskutiert. An den drei Kongresstagen auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main standen drei Themen besonders im Fokus: Spielbetrieb, Frauen- und Mädchenfußball sowie Vereine und Schiedsrichter*innen. Zu jedem Bereich wurden in Workshop-Phasen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet und priorisiert. Sie werden in den Masterplan Amateurfußball des DFB aufgenommen und zielgerichtet weiterentwickelt.

 

Selina Hertlein (Frauen- und Mädchenbeauftragte Alzey-Worms), Dana Burkard (Stellv. Kreisvorsitzende Rhein-Mittelhaardt), Anja Marx (1. FFC Niederkirchen), Torsten Bauer (Kreisschiedsrichter-Obmann Bad Kreuznach), Sascha Grimm (SV Ixheim), Carmen Greiner (SV Ober-Olm), Jürgen Falz (TV Hettenrodt), Jürgen Schäfer (Vorsitzender Verbandsjugendausschuss), Klaus Karl (Kreisvorsitzender Rhein-Mittelhaardt)

 

Spielbetrieb

  1. Flexibilisierung von Ordnungen und Durchführungsbestimmungen (z.B. Anzahl der Ein-/Auswechslungen, Zeitstrafen, Dauer von Sperren) und anschließend bundesweite Harmonisierung durch DFB und Landesverbände,
  2. Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Flexibilisierung des Spielbetriebs (z.B. Staffelgrößen, Highlightspiele/Relegation) durch DFB und Landesverbände,
  3. Schaffung von Rahmenbedingungen (u.a. mithilfe digitaler Tools) zur Ligaeinteilung nach geografischen Aspekten (kreis- und bezirksübergreifend).

Zu den Ergebnissen im Spielbetrieb

 

Frauen- und Mädchenfußball

  1. Kooperation zwischen KITA/Schule und Verein: Benennung einer verantwortlichen Person in den Landesverbänden, die Netzwerke zu relevanten Institutionen (z.B. Landesschulbehörde) aufbaut und die Vereine bei dem Aufbau einer Kooperation unterstützt (z.B. Leitfaden),
  2. Flexibilisierung des Spielbetriebs durch die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung zielgruppengerechter Angebote (z.B. Spielfeld- und Mannschaftsgröße) auf Basis einer Status-quo-Analyse,
  3. strategische Förderung von weiblichen Ehrenamtlichen auf allen Ebenen (DFB, LV, Kreise und Vereine).

Alle Handlungsempfehlungen zum Frauen- und Mädchenfußball im Überblick.

 

Vereine und Schiedsrichterinnen / Schiedsrichter

  1. Etablierung von Schiri-Beauftragten in den Vereinen und Erstellung eines unterstützenden Leitfadens (Gewinnung und Betreuung der eigenen Schiedsrichter*innen, Gastgeberrolle bei Heimspielen, Verankerung der Person in den Vereinsvorstand, Beeinflussung des Zuschauer*innen- und Elternverhaltens, Organisation des Platzordnungsdienstes),
  2. alternative Sanktionsmöglichkeiten: Umwidmung von Strafen gegen Offizielle auf Spieler*innen, Punktabzug, Anti-Gewalt-Training als Auflage, Besuch eines Lehrabends bei Respektlosigkeit bzw. grober Unsportlichkeit,
  3. Betonung der Vorbildfunktion des Profifußballs durch eine Kampagne von DFB und DFL für mehr Respekt im Fußball,
  4. Perspektivwechsel mithilfe eines Austauschformats zwischen Schiris, Vereinen und Sportgerichten, einer Regelkundeschulung und Workshops in den Vereinen.

Alle Handlungsempfehlungen zum Thema "Vereine und Schiedsrichter*innen" im Überblick 

 

"Der Abschluss markiert auch zugleich einen Anfang"

DFB-Präsident Bernd Neuendorf sagt: "Der Amateurfußball-Kongress hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, ins Gespräch zu kommen, sich auf Augenhöhe auszutauschen und zuzuhören. Nur wer die Gedanken der Ehrenamtlichen an der Basis kennt, ihre Pläne und ihre Sorgen, kann sich auch angemessen für sie einsetzen. Das macht dieses Format so besonders und so wertvoll. Um den Amateurfußball für die Zukunft aufzustellen, braucht es Engagement, Ideen und Kreativität – damit Fußballzeit auch weiterhin die beste Zeit bleibt."

 

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung sowie Leiter der Steuerungsgruppe Amateurfußball, sagt: "Der Abschluss des Amateurfußball-Kongresses markiert für uns zugleich einen Anfang. Jetzt geht es darum, die beim Kongress entwickelten Handlungsempfehlungen in der Steuerungsgruppe im Austausch mit Verbänden, Vereinen und ihren Vertreter*innen mit Leben zu füllen und so den Amateurfußball weiterzuentwickeln. Dazu haben wir von der Basis den klaren Auftrag bekommen. Die Leidenschaft zu erleben, mit der sich in Frankfurt so viele Menschen eingebracht haben, war großartig. Sie ist uns ein Antrieb, den Weg der Beteiligung konsequent weiterzugehen."

 

"Zeichen der Wertschätzung: Bundestrainer Nagelsmann besucht Kongress

Auf Basis der priorisierten Handlungsempfehlungen des Kongresses koordiniert die Steuerungsgruppe Amateurfußball nun die weiteren Arbeitsprozesse. In vertiefender und enger Einbindung der verschiedenen Fachbereiche der Fußballorganisation, aber auch der Kongressteilnehmer*innen, werden Maßnahmen zur Ergänzung des laufenden "Masterplans Amateurfußball" entwickelt. Diese werden dem DFB-Vorstand zum Beschluss vorgelegt und sollen anschließend bundesweit umgesetzt werden.

 

Einer der ersten Programmpunkte des Kongresses war der Besuch des neuen Bundestrainers Julian Nagelsmann, der gemeinsam mit Bernd Neuendorf und Sportdirektor Rudi Völler bei einem Talk Einblicke in seine Anfänge im Amateurfußball gab. "Dass der neue Bundestrainer quasi als erste Amtshandlung bei unserem Kongress auftritt, war ein tolles Zeichen der Wertschätzung", sagt Frymuth. Zum Abschluss der Veranstaltung äußerten sich der neue Geschäftsführer Sport, Andreas Rettig, und DFB-Generalsekretärin Heike Ullrich unter anderem zu den Reformen im Kinderfußball und zur EURO 2024.

Ehrenamt
Die Ergebnisse vom Amateurfußballkongress in Frankfurt
276 Delegierte haben beim 4. Amateurfußball-Kongress des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) über die Zukunft des Fußballs an der Basis diskutiert. An den drei Kongresstagen auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main standen drei Themen besonders im Fokus: Spielbetrieb, Frauen- und Mädchenfußball sowie Vereine und Schiedsrichter*innen. Zu jedem Bereich ...
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Die Ergebnisse vom Amateurfußballkongress in Frankfurt

Ehrenamt
Amateurfußballkongress in Frankfurt am Main

276 Delegierte haben beim 4. Amateurfußball-Kongress des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) über die Zukunft des Fußballs an der Basis diskutiert. An den drei Kongresstagen auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main standen drei Themen besonders im Fokus: Spielbetrieb, Frauen- und Mädchenfußball sowie Vereine und Schiedsrichter*innen. Zu jedem Bereich wurden in Workshop-Phasen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet und priorisiert. Sie werden in den Masterplan Amateurfußball des DFB aufgenommen und zielgerichtet weiterentwickelt.

 

Selina Hertlein (Frauen- und Mädchenbeauftragte Alzey-Worms), Dana Burkard (Stellv. Kreisvorsitzende Rhein-Mittelhaardt), Anja Marx (1. FFC Niederkirchen), Torsten Bauer (Kreisschiedsrichter-Obmann Bad Kreuznach), Sascha Grimm (SV Ixheim), Carmen Greiner (SV Ober-Olm), Jürgen Falz (TV Hettenrodt), Jürgen Schäfer (Vorsitzender Verbandsjugendausschuss), Klaus Karl (Kreisvorsitzender Rhein-Mittelhaardt)

 

Spielbetrieb

  1. Flexibilisierung von Ordnungen und Durchführungsbestimmungen (z.B. Anzahl der Ein-/Auswechslungen, Zeitstrafen, Dauer von Sperren) und anschließend bundesweite Harmonisierung durch DFB und Landesverbände,
  2. Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Flexibilisierung des Spielbetriebs (z.B. Staffelgrößen, Highlightspiele/Relegation) durch DFB und Landesverbände,
  3. Schaffung von Rahmenbedingungen (u.a. mithilfe digitaler Tools) zur Ligaeinteilung nach geografischen Aspekten (kreis- und bezirksübergreifend).

Zu den Ergebnissen im Spielbetrieb

 

Frauen- und Mädchenfußball

  1. Kooperation zwischen KITA/Schule und Verein: Benennung einer verantwortlichen Person in den Landesverbänden, die Netzwerke zu relevanten Institutionen (z.B. Landesschulbehörde) aufbaut und die Vereine bei dem Aufbau einer Kooperation unterstützt (z.B. Leitfaden),
  2. Flexibilisierung des Spielbetriebs durch die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung zielgruppengerechter Angebote (z.B. Spielfeld- und Mannschaftsgröße) auf Basis einer Status-quo-Analyse,
  3. strategische Förderung von weiblichen Ehrenamtlichen auf allen Ebenen (DFB, LV, Kreise und Vereine).

Alle Handlungsempfehlungen zum Frauen- und Mädchenfußball im Überblick.

 

Vereine und Schiedsrichterinnen / Schiedsrichter

  1. Etablierung von Schiri-Beauftragten in den Vereinen und Erstellung eines unterstützenden Leitfadens (Gewinnung und Betreuung der eigenen Schiedsrichter*innen, Gastgeberrolle bei Heimspielen, Verankerung der Person in den Vereinsvorstand, Beeinflussung des Zuschauer*innen- und Elternverhaltens, Organisation des Platzordnungsdienstes),
  2. alternative Sanktionsmöglichkeiten: Umwidmung von Strafen gegen Offizielle auf Spieler*innen, Punktabzug, Anti-Gewalt-Training als Auflage, Besuch eines Lehrabends bei Respektlosigkeit bzw. grober Unsportlichkeit,
  3. Betonung der Vorbildfunktion des Profifußballs durch eine Kampagne von DFB und DFL für mehr Respekt im Fußball,
  4. Perspektivwechsel mithilfe eines Austauschformats zwischen Schiris, Vereinen und Sportgerichten, einer Regelkundeschulung und Workshops in den Vereinen.

Alle Handlungsempfehlungen zum Thema "Vereine und Schiedsrichter*innen" im Überblick 

 

"Der Abschluss markiert auch zugleich einen Anfang"

DFB-Präsident Bernd Neuendorf sagt: "Der Amateurfußball-Kongress hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, ins Gespräch zu kommen, sich auf Augenhöhe auszutauschen und zuzuhören. Nur wer die Gedanken der Ehrenamtlichen an der Basis kennt, ihre Pläne und ihre Sorgen, kann sich auch angemessen für sie einsetzen. Das macht dieses Format so besonders und so wertvoll. Um den Amateurfußball für die Zukunft aufzustellen, braucht es Engagement, Ideen und Kreativität – damit Fußballzeit auch weiterhin die beste Zeit bleibt."

 

Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung sowie Leiter der Steuerungsgruppe Amateurfußball, sagt: "Der Abschluss des Amateurfußball-Kongresses markiert für uns zugleich einen Anfang. Jetzt geht es darum, die beim Kongress entwickelten Handlungsempfehlungen in der Steuerungsgruppe im Austausch mit Verbänden, Vereinen und ihren Vertreter*innen mit Leben zu füllen und so den Amateurfußball weiterzuentwickeln. Dazu haben wir von der Basis den klaren Auftrag bekommen. Die Leidenschaft zu erleben, mit der sich in Frankfurt so viele Menschen eingebracht haben, war großartig. Sie ist uns ein Antrieb, den Weg der Beteiligung konsequent weiterzugehen."

 

"Zeichen der Wertschätzung: Bundestrainer Nagelsmann besucht Kongress

Auf Basis der priorisierten Handlungsempfehlungen des Kongresses koordiniert die Steuerungsgruppe Amateurfußball nun die weiteren Arbeitsprozesse. In vertiefender und enger Einbindung der verschiedenen Fachbereiche der Fußballorganisation, aber auch der Kongressteilnehmer*innen, werden Maßnahmen zur Ergänzung des laufenden "Masterplans Amateurfußball" entwickelt. Diese werden dem DFB-Vorstand zum Beschluss vorgelegt und sollen anschließend bundesweit umgesetzt werden.

 

Einer der ersten Programmpunkte des Kongresses war der Besuch des neuen Bundestrainers Julian Nagelsmann, der gemeinsam mit Bernd Neuendorf und Sportdirektor Rudi Völler bei einem Talk Einblicke in seine Anfänge im Amateurfußball gab. "Dass der neue Bundestrainer quasi als erste Amtshandlung bei unserem Kongress auftritt, war ein tolles Zeichen der Wertschätzung", sagt Frymuth. Zum Abschluss der Veranstaltung äußerten sich der neue Geschäftsführer Sport, Andreas Rettig, und DFB-Generalsekretärin Heike Ullrich unter anderem zu den Reformen im Kinderfußball und zur EURO 2024.

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