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Traurige Mitteilung
27.12.2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
Karl-Heinz Adam
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz Michael Monath Axel Rolland
Präsident Geschäftsführer Kreisvorsitzender
27. Dez. 2021
Sonstiges
Traurige Mitteilung
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Traurige Mitteilung
27.12.2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
Karl-Heinz Adam
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz Michael Monath Axel Rolland
Präsident Geschäftsführer Kreisvorsitzender
Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie…
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Traurige Mitteilung
27. Dez. 2021Sonstiges

Nachruf Karl-Heinz Adam
wir haben die traurige Mitteilung erhalten, dass unser Ehrenmitglied und ehemaliger Bezirksvorsitzender Nahe sowie Kreisvorsitzender Birkenfeld, Herr Karl-Heinz Adam am 1. Weihnachtsfeiertag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
NACHRUF
Der Südwestdeutsche Fußballverband trauert um sein Ehrenmitglied
Karl-Heinz Adam
der am 25.12.2021 im Alter von 79 Jahren verstorben ist.
Karl-Heinz Adam hat sich um den Fußball im Kreis Birkenfeld und im Gebiet Nahe große Verdienste erworben. Er war von 1974 bis 2008 insgesamt 34 Jahre für den SWFV tätig.
Schon früh übernahm Karl-Heinz Adam bei seinem Heimatverein FC Burgen (Mosel) Verantwortung, baute die Jugendabteilung auf und feierte große Erfolge mit seinen Nachwuchsteams. 1970 zog er nach Sensweiler in den Kreis Birkenfeld, verbunden mit einem Wechsel vom Fußballverband Rheinland zum Südwestdeutschen Fußballverband.
Im Südwesten fasste er schnell Fuß. 34 Jahre lang, von 1974 bis 2008, engagierte er sich im SWFV. Durchgehend hatte er stets mindestens eine Staffel, die er betreute. Angefangen von der C-Klasse bis hoch zur Bezirksliga, die er über viele Jahre leitete. Hinzu kamen übergeordnete Tätigkeiten: Von 1979 bis 1984 war Adam stellvertretender Kreisvorsitzender, von 1984 bis 1996 Kreisvorsitzender Birkenfeld sowie von 1996 bis 2008 Vorsitzender des Fußballbezirks Nahe und Präsidiumsmitglied. Ein besonderes Augenmerk widmete er der Sportgerichtsbarkeit und leitete mehr als 20 Jahre diverse Spruchkammern.
Von 1990 bis 2014 fungierte er zudem für den Sportbund Rheinhessen als Sportkreisvorsitzender, später auch als Vertreter der Nahe-Vereine und von 2006 bis 2014 als Vizepräsident.
46 Jahre lang übte Karl-Heinz Adam das Amt des Schiedsrichters aus.
Aufgrund seines besonderen und jahrzehntelangen Engagements wurde Karl-Heinz Adam 1998 die Schiedsrichter-Verdienstnadel des SWFV verliehen und der SWFV ernannte ihn beim Verbandstag 2008 zum Ehrenmitglied. Für seine außergewöhnlichen Verdienste erhielt er 2014 die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz. Der Deutsche Fußball-Bund ehrte ihn mit der DFBVerdienstnadel.
Mit der Familie trauern wir um einen guten Freund und Sportkameraden.
Der Südwestdeutsche Fußballverband wird Karl-Heinz Adam in dankbarer Erinnerung behalten.
SÜDWESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND
Dr. Hans-Dieter Drewitz Michael Monath Axel Rolland
Präsident Geschäftsführer Kreisvorsitzender

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Weihnachtsgrüße
12.12.2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!
12. Dez. 2021
Sonstiges
Weihnachtsgrüße
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Weihnachtsgrüße
12.12.2021Sonstiges

Wir wünschen Euch und Euren Familien eine friedvolle Weihnachtszeit
und für das neue Jahr 2022 alles Gute!
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und für das neue Jahr 2022 alles Gute!
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28. Corona-Bekämpfungsverordung
26.11.2021Spielbetrieb
Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte
26. Nov. 2021
Spielbetrieb
28. Corona-Bekämpfungsverordung
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28. Corona-Bekämpfungsverordung
26.11.2021Spielbetrieb
Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte
Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-…
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28. Corona-Bekämpfungsverordung
26. Nov. 2021Spielbetrieb
Liebe Vereinsvertreter*innen,
auf Grundlage der uns derzeit vorliegenden Informationen zur 28. CoronaBekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) erhalten Sie die nachfolgenden Informationen. Die beiden rheinlandpfälzischen Fußballverbände und die Sportbünde stehen weiterhin mit dem zuständigen Ministerium in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Warnstufen: Seit dem 24.11.2021 gilt in Rheinland-Pfalz die landesweite „7-TageHospitalisierungs-Inzidenz“ als Maßstab für die jeweiligen Schutzmaßnahmen. Der tagesaktuelle Wert der landesweiten Sieben-Tage-HospitalisierungsInzidenz wird auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts RheinlandPfalz (www.lua.rlp.de) veröffentlicht.
1) Sportausübung im Freien
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich ist für alle Altersklassen ohne Einschränkungen zulässig. 2)
Sportbetrieb im Innenbereich (Halle)
Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Innenbereich (Halle) gilt grundsätzlich die 2-G-Regel, damit können dort ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres (bis zum 12. Geburtstag + 3 Monate) sind den Genesenen oder Geimpften gleichgestellt, sodass es hier für den Spiel- und Trainingsbetrieb zu keinen Einschränkungen kommt.
Jugendspielbetrieb (von 12 Jahre, 3 Monate bis einschl. 17-jährige Jugendliche):
Die genannte Personengruppe benötigt für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, einen Testnachweis (dieser Nachweis kann durch ein POC-Antigen-Test durch geschultes Personal, durch einen PCR-Test oder durch einen vor Ort unter Aufsicht durchgeführten POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) erfolgen, alle max. 24 h alt).Ab 18 Jahren (teilweise A-Jugend/Frauen-/Herrenspielbetrieb: Für diese Personengruppe gilt ausnahmslos die 2-G-Regel im Innenbereich, damit können dort ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.
Übungsleiter/Trainer/Betreuer:
Unter die 2-G-Regeln fallen auch die erwachsenen ehrenamtlichen Übungsleiter/Trainer. Nur Übungsleiter, die Beschäftigte des Vereins sind (hauptamtlich Angestellte oder geringfügig Beschäftigte) fallen unter die Regelungen für den Arbeitsplatz, für diese Übungsleiter gilt die 3-G-Regelung.
3) Veranstaltungen im Freien
a) Bei Veranstaltungen im Freien, die nicht Absatz b) unterfallen gilt in Warte- oder Aufenthaltssituationen, bei denen nicht sicher der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, die Maskenpflicht. Dies gilt nicht beim Verzehr von Speisen und Getränken. Für Veranstaltungen können durch die zuständige Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde, weitere Schutzmaßnahmen erlassen oder angeordnet werden. Es bedarf hier nicht des Einvernehmens nach § 24 Abs. 1. der 28. CoBeLVO.
b) Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen Zuschauerinnen und Zuschauer oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung feste Plätze einnehmen und der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, sind nur solche Personen zulässig, welche geimpft, genesen oder diesen Personengruppen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sind, in unbegrenzter Zahl besuchen, sofern sie über einen Testnachweis (max. 24 h alt) verfügen.
Es gelten
1. die Maskenpflicht nach §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung.
Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.
4. Veranstaltungen im Innenbereich (Halle))
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Halle) sind ausschließlich mit Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig, die geimpft, genesen oder diesen Personen gleichgestellt sind. Darüber hinaus können auch Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, in unbegrenzter Zahl teilnehmen, sofern sie über einen Testnachweis verfügen (durch geschultes Personal durchgeführter POC-Antigen-Test (Schnelltest, max. 24 h alt).
Es gelten
1. die Maskenpflicht §3 Abs. 2 Satz 2; die Maskenpflicht entfällt, wenn ein fester Platz eingenommen wird oder beim Verzehr von Speisen und Getränken;
2. die Pflicht zur Kontakterfassung. Der Veranstalter hat ein Hygienekonzept vorzuhalten, das die Einhaltung der Vorgaben nach den Sätzen 1 bis 3 gewährleistet.
5) Nutzung von Gemeinschaftsräumen/Duschen/Toilettenräumen
Die Regelungen hinsichtlich Kabinennutzung etc. sind noch nicht final geklärt, wir warten hier noch auf die FAQ´s und Hygienerichtlinien des Landes. Allgemein ist die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden, Duschen und Toilettenräumen auf ein nötiges Minimum zu beschränken. Derzeit empfehlen wir, den Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen, beziehungsweise die Maskenpflicht einzuhalten.
Weitere Informationen
Aktuelle CoBeLVO: https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/
Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz: 3-Inzidenzwerte
SWFV Meldungen

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Große Schiri-Umfrage: Das sind die Ergebnisse
Schiedsrichter

Spaß und sportliche Betätigung als Motivation, mangelnder Respekt, vor allem von Zuschauer*innen, als Problem. Die Ergebnisse unserer Schiri-Umfrage im Amateurfußball-Barometer bieten im Jahr der Schiris, das der DFB am Montag eröffnet hat, interessante Einblicke. Sowohl aus der Perspektive der aktiven Schiris als auch aus dem Blickwinkel weiterer Gruppen im Amateurfußball.
Rund 8.000 Personen nahmen an der Umfrage teil, knapp 39 Prozent davon sind aktuell als Schiedsrichter*innen tätig. 84 Prozent der Unparteiischen geben an, dass sie der Spaß an ihrer Tätigkeit motiviert, 79 Prozent nennen die sportliche Betätigung und den gesundheitlichen Aspekt als Triebfeder. 75 Prozent schätzen es besonders, aktiver Teil des Fußballs zu sein.
Hinzu kommen die Mehrwerte für die Persönlichkeitsentwicklung. Gefördert werden aus Sicht der betroffenen Zielgruppe vor allem die Entscheidungskompetenz (85 Prozent), der Umgang mit Menschen (82 Prozent) und das Selbstvertrauen (82 Prozent).
Ebenfalls befragt wurden die Schiedsrichter*innen nach positiven Erfahrungen, die sie durch ihre Tätigkeit sammeln. Drei Viertel der Befragten geben an, regelmäßig oder häufig das gesellige Schiedsrichter*innenwesen zu genießen, 68 Prozent erleben ein wertschätzendes Verhalten ihres Vereins. 84 Prozent fasziniert an ihrer Tätigkeit, dass sie „tolle Fußballspiele leiten“ dürfen.
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Fehlender Respekt der Zuschauer*innen
Die Umfrage im Amateurfußball-Barometer beleuchtet aber nicht nur die positiven Aspekte der Schiedsrichterei, sie verdeutlicht auch die Problemfelder. 85 Prozent der aktiven Schiris nennen dabei einen Mangel an Respekt seitens der Zuschauer*innen, 79 Prozent vermissen ebenso bei Spieler*innen und Trainer*innen Respekt und Wertschätzung. Auch von den Personen, die nicht als Schiedsrichter*innen tätig sind, gaben im Rahmen der Umfrage rund 80 Prozent an, dass sie bereits negative Erfahrungen mit respektlosem Verhalten gegenüber Referees gemacht haben.
Eine weitere Herausforderung stellt laut der Befragten die Einbindung der Unparteiischen in das Vereinsleben dar. 42 Prozent fühlen sich nicht ausreichend in die Fußballfamilie ihres Klubs eingebunden. Einen Schiri-Beauftragten oder eine Beauftragte haben laut der Umfrage lediglich 36 Prozent der Amateurvereine. Knapp ein Drittel der Schiris gibt sogar an, dass die Spieler*innen und Trainer*innen ihres Vereins sie nicht kennen würden.
Angesichts dieser Zahlen verwundert es nicht, dass die aktiven Schiedsrichter*innen in der Umfrage angeben, durch die Gemeinschaft mit den Schiri-Kolleg*innen (62 Prozent) stärker motiviert zu sein als durch die Wertschätzung durch den eigenen Verein (30 Prozent) bzw. die Einbindung in das Vereinsleben (20 Prozent).
Einbindung in den Verein fördern
In diesem Bereich soll das "Jahr der Schiris" unter anderem ansetzen. Wie gelingt ein Bewusstseinswandel hin zu mehr Respekt und Wertschätzung gegenüber den Unparteiischen? Wie kann der Fußball die Schiedsrichter*innen enger in die Fußballfamilie integrieren? Wie werden sich die Vereine ihrer Verantwortung für das Thema bewusster? Was müssen die Schiris selbst tun? Antworten auf diese zentralen Fragestellungen lassen sich nur in einer gemeinsamen Anstrengung finden, an der sich Amateurvereine, Fußballkreise, Lehrwarte, Schiri-Vereinigungen, die Landesverbände und der DFB beteiligen.
Um die Sichtweisen all dieser entscheidenden Gruppen besser zu verstehen, richtete sich die Umfrage im Amateurfußball-Barometer auch an Nicht-Schiedsrichter*innen. Knapp 1000 Teilnehmer*innen der Umfrage haben eine Tätigkeit als Unparteiische ausgeübt und diese mittlerweile beendet. Als Hauptgrund nennen sie den Zeitaufwand (40 Prozent). Mangelnder Respekt der Spieler*innen und Trainer*innen (22 Prozent) und der Zuschauer*innen (20 Prozent) spielten beim Schritt, als Schiri aufzuhören, hingegen eine weniger entscheidende Rolle.
Pat*innen-System noch nicht sehr bekannt
Etwa 42 Prozent gaben in der Umfrage an, nicht als Schiedsrichter*in tätig zu sein und es aktuell auch nicht in Erwägung zu ziehen. Als Gründe werden das Alter bzw. die Gesundheit genannt (40 Prozent). Allerdings fühlt sich auch diese Gruppe durch den mangelnden Respekt der Zuschauer*innen und Trainer*innen/Spieler*innen (je 35 Prozent) gegenüber den Unparteiischen abgeschreckt. Diese Respektlosigkeiten gegenüber Schiris erleben sie „öfter“ (54 Prozent) bzw. sogar „regelmäßig“ (25 Prozent).
Nur knapp 40 Prozent dieser Gruppe (nicht als Schiri aktiv und auch kein Interesse an einer Ausbildung) geben an, das Pat*innen-System zu kennen. Über diese Maßnahme werden Schiri-Neulinge mindestens bei drei Spielen innerhalb der ersten Einsätze von einem erfahrenen Schiri begleitet. Der Pate bzw. die Patin unterstützt bei den administrativen Abläufen wie der Platzkontrolle, dem Spielbericht, der Passkontrolle oder gibt Tipps und Hilfestellungen, was die Neulinge verbessern können.
Alle Ergebnisse der Schiri-Umfrage im Amateurfußball-Barometer sind online verfügbar: Alle Zahlen im Überblick.
Weiterführende Links
- Die Ergebnisse im Überblick
- Alle Infos zum „Jahr der Schiris"
- Aytekin, Petersen, Stach: Die Stimmen zur PK
- Zur Landingpage
Schiedsrichter
Große Schiri-Umfrage: Das sind die Ergebnisse
Spaß und sportliche Betätigung als Motivation, mangelnder Respekt, vor allem von Zuschauer*innen, als Problem. Die Ergebnisse unserer Schiri-Umfrage im Amateurfußball-Barometer bieten im Jahr der Schiris, das der DFB am Montag eröffnet hat, interessante Einblicke. Sowohl aus der Perspektive der aktiven Schiris als auch aus dem Blickwinkel weiterer ...
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Große Schiri-Umfrage: Das sind die Ergebnisse
Schiedsrichter

Spaß und sportliche Betätigung als Motivation, mangelnder Respekt, vor allem von Zuschauer*innen, als Problem. Die Ergebnisse unserer Schiri-Umfrage im Amateurfußball-Barometer bieten im Jahr der Schiris, das der DFB am Montag eröffnet hat, interessante Einblicke. Sowohl aus der Perspektive der aktiven Schiris als auch aus dem Blickwinkel weiterer Gruppen im Amateurfußball.
Rund 8.000 Personen nahmen an der Umfrage teil, knapp 39 Prozent davon sind aktuell als Schiedsrichter*innen tätig. 84 Prozent der Unparteiischen geben an, dass sie der Spaß an ihrer Tätigkeit motiviert, 79 Prozent nennen die sportliche Betätigung und den gesundheitlichen Aspekt als Triebfeder. 75 Prozent schätzen es besonders, aktiver Teil des Fußballs zu sein.
Hinzu kommen die Mehrwerte für die Persönlichkeitsentwicklung. Gefördert werden aus Sicht der betroffenen Zielgruppe vor allem die Entscheidungskompetenz (85 Prozent), der Umgang mit Menschen (82 Prozent) und das Selbstvertrauen (82 Prozent).
Ebenfalls befragt wurden die Schiedsrichter*innen nach positiven Erfahrungen, die sie durch ihre Tätigkeit sammeln. Drei Viertel der Befragten geben an, regelmäßig oder häufig das gesellige Schiedsrichter*innenwesen zu genießen, 68 Prozent erleben ein wertschätzendes Verhalten ihres Vereins. 84 Prozent fasziniert an ihrer Tätigkeit, dass sie „tolle Fußballspiele leiten“ dürfen.
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Fehlender Respekt der Zuschauer*innen
Die Umfrage im Amateurfußball-Barometer beleuchtet aber nicht nur die positiven Aspekte der Schiedsrichterei, sie verdeutlicht auch die Problemfelder. 85 Prozent der aktiven Schiris nennen dabei einen Mangel an Respekt seitens der Zuschauer*innen, 79 Prozent vermissen ebenso bei Spieler*innen und Trainer*innen Respekt und Wertschätzung. Auch von den Personen, die nicht als Schiedsrichter*innen tätig sind, gaben im Rahmen der Umfrage rund 80 Prozent an, dass sie bereits negative Erfahrungen mit respektlosem Verhalten gegenüber Referees gemacht haben.
Eine weitere Herausforderung stellt laut der Befragten die Einbindung der Unparteiischen in das Vereinsleben dar. 42 Prozent fühlen sich nicht ausreichend in die Fußballfamilie ihres Klubs eingebunden. Einen Schiri-Beauftragten oder eine Beauftragte haben laut der Umfrage lediglich 36 Prozent der Amateurvereine. Knapp ein Drittel der Schiris gibt sogar an, dass die Spieler*innen und Trainer*innen ihres Vereins sie nicht kennen würden.
Angesichts dieser Zahlen verwundert es nicht, dass die aktiven Schiedsrichter*innen in der Umfrage angeben, durch die Gemeinschaft mit den Schiri-Kolleg*innen (62 Prozent) stärker motiviert zu sein als durch die Wertschätzung durch den eigenen Verein (30 Prozent) bzw. die Einbindung in das Vereinsleben (20 Prozent).
Einbindung in den Verein fördern
In diesem Bereich soll das "Jahr der Schiris" unter anderem ansetzen. Wie gelingt ein Bewusstseinswandel hin zu mehr Respekt und Wertschätzung gegenüber den Unparteiischen? Wie kann der Fußball die Schiedsrichter*innen enger in die Fußballfamilie integrieren? Wie werden sich die Vereine ihrer Verantwortung für das Thema bewusster? Was müssen die Schiris selbst tun? Antworten auf diese zentralen Fragestellungen lassen sich nur in einer gemeinsamen Anstrengung finden, an der sich Amateurvereine, Fußballkreise, Lehrwarte, Schiri-Vereinigungen, die Landesverbände und der DFB beteiligen.
Um die Sichtweisen all dieser entscheidenden Gruppen besser zu verstehen, richtete sich die Umfrage im Amateurfußball-Barometer auch an Nicht-Schiedsrichter*innen. Knapp 1000 Teilnehmer*innen der Umfrage haben eine Tätigkeit als Unparteiische ausgeübt und diese mittlerweile beendet. Als Hauptgrund nennen sie den Zeitaufwand (40 Prozent). Mangelnder Respekt der Spieler*innen und Trainer*innen (22 Prozent) und der Zuschauer*innen (20 Prozent) spielten beim Schritt, als Schiri aufzuhören, hingegen eine weniger entscheidende Rolle.
Pat*innen-System noch nicht sehr bekannt
Etwa 42 Prozent gaben in der Umfrage an, nicht als Schiedsrichter*in tätig zu sein und es aktuell auch nicht in Erwägung zu ziehen. Als Gründe werden das Alter bzw. die Gesundheit genannt (40 Prozent). Allerdings fühlt sich auch diese Gruppe durch den mangelnden Respekt der Zuschauer*innen und Trainer*innen/Spieler*innen (je 35 Prozent) gegenüber den Unparteiischen abgeschreckt. Diese Respektlosigkeiten gegenüber Schiris erleben sie „öfter“ (54 Prozent) bzw. sogar „regelmäßig“ (25 Prozent).
Nur knapp 40 Prozent dieser Gruppe (nicht als Schiri aktiv und auch kein Interesse an einer Ausbildung) geben an, das Pat*innen-System zu kennen. Über diese Maßnahme werden Schiri-Neulinge mindestens bei drei Spielen innerhalb der ersten Einsätze von einem erfahrenen Schiri begleitet. Der Pate bzw. die Patin unterstützt bei den administrativen Abläufen wie der Platzkontrolle, dem Spielbericht, der Passkontrolle oder gibt Tipps und Hilfestellungen, was die Neulinge verbessern können.
Alle Ergebnisse der Schiri-Umfrage im Amateurfußball-Barometer sind online verfügbar: Alle Zahlen im Überblick.
Weiterführende Links
- Die Ergebnisse im Überblick
- Alle Infos zum „Jahr der Schiris"
- Aytekin, Petersen, Stach: Die Stimmen zur PK
- Zur Landingpage

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Fußball-Ferien-Freizeit für turmorerkrankte Kinder und Jugendliche
Gesellschaftliche Verantwortung

Gemeinsam mit dem Hopp-Kindertumorzentrum, der Deutschen Kinderkrebsstiftung und dem Netzwerk Active OnkoKids veranstaltet die DFB-Stiftung Egidius Braun in diesem Jahr erstmals eine Fußball-Ferien-Freizeit für tumorerkrankte Kinder und Jugendliche.
Die Freizeit findet vom 3. bis zum 9. August 2023 im "Uwe Seeler Fußball Park" in Malente in Schleswig-Holstein statt und richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis 16 Jahren, die eine Krebserkrankung überstanden haben. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wird von einem "Buddy" (Geschwisterkind/ Freund/ Freundin) begleitet. Die Teilnehmenden dürfen nicht mehr in Therapie und müssen gesundheitlich stabil sein.
Die DFB-Stiftung Egidius Braun übernimmt sämtliche Kosten für Unterbringung, Verpflegung und das Rahmenprogramm. Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Plätze beschränkt.
Besonderer Fokus auf Inklusion
Natürlich ist der Fußball in seinen verschiedenen Spielformen im Programm enthalten, die Veranstalter legen jedoch auch großen Wert darauf, das Rahmenprogramm so abwechslungsreich wie möglich zu gestalten. "Es finden Besuche in Outdoor- und Kletterparks ebenso statt, wie gemeinsame Wanderungen, das Erleben alternativer Sportarten und vieles mehr", sagt Projektmanagerin Jana Leib. "Das Programm legt besonderen Wert auf Inklusion und wird unter Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen der Teilnehmer konzipiert", so Leib. Das Camp wird von Betreuerinnen und Betreuern der DFB-Stiftung und dem Netzwerk Active OnkoKids geleitet.
Die Bewerbung ist unter nachstehendem Link bis zum 10. April 2023 möglich:
https://forms.office.com/e/swWEDRsDPw
[dfb]
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Gemeinsam mit dem Hopp-Kindertumorzentrum, der Deutschen Kinderkrebsstiftung und dem Netzwerk Active OnkoKids veranstaltet die DFB-Stiftung Egidius Braun in diesem Jahr erstmals eine Fußball-Ferien-Freizeit für tumorerkrankte Kinder und Jugendliche.
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